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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz zum AG?  (Gelesen 4566 mal)

Tatum

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Privatinsolvenz zum AG?
« am: 11. September 2008, 08:23:33 »

Hallo!

Ich habe hier viele gute und hilfreiche Beiträge von vielen hilflosen Betroffenen gelesen und möchte nun auch ein Teil der Community werden und mich mit euch austauschen.  :cheesy:

Ich habe am 13.08. meinen Antrag bei Gericht auf Privatinsolvenz abgegeben; ich wollte eigentlich eine außergerichtliche (oder gerichtliche) Einigung mit meinen 3 Gläubigern erzielen, dies schlug aber fehl; vielmehr hat das Gericht auf letzteres verzichtet, da das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nicht aussichtsreich erschien.
Am 02.09. wurde mein Verfahren nun eröffnet... :heulen:

Inzwischen hat sich der TH bei mir gemeldet und mir u.a. folgendes mitgeteilt:
"...des Weiteren weise ich darauf hin, das der TH durch Bestimmung des Gerichts gezwungen ist, Ihren AG über das Insolvenzverfahren zu informieren. Ihnen wird angeraten, soforn Ihr AG hierüber durch Sie noch nicht informiert wurde, dies umgehend zu veranlassen. "

Diese Aussage wirkt auf mich wie eine Drohung.

Ich habe dem TH freundlich geschrieben, dass ich meiner Mitteilungspflicht immer nachkomme, sehr kooperativ und äußerst pflichtbewußt bin.
Bei meinem AG betreibe ich eine vertrauensvolle Position  in einem Ehrenamt (Betriebsrat) und unsere Zusammenarbeit ist leider sehr belastet. Ich habe bereits eine Kündigung durchlebt, welche durch das Arbeitsgericht zwar wieder aufgehoben wurde, aber gerade deshalb sind die Fronten zwischen meinem AG und mir sehr verhärtet.
Da unser Betrieb nicht so groß (ca, 120 Mitarbeiter) befürchte ich weitere Schikanen, wenn der AG durch meine private Verbraucherinsolvenz erfährt.

Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, dem AG diese Information vorzuenthalten?
Ich möchte meinen Arbeitsplatz durch dieses Verfahren wirklich nicht verlieren. Muss der AG denn immer über die Privatinsolvenz seiner Mitarbeiter informiert werden?  :rougi:

Gruß Tatum
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ThoFa

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #1 am: 11. September 2008, 10:17:22 »

Hallo,

rein rechtlich gesehen, muss der TH die Abtretung beim Arbeitgeber offenlegen.

Sie sollten nochmals das persönliche Gespräch mit dem TH suchen und Ihnen Ihre Bedenken offenlegen.

MfG

ThoFa
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #2 am: 11. September 2008, 13:55:38 »

Danke für die Antwort.
Wann legt der TH denn die Abtretung beim AG offen?  :rougi:
Sind das die von allen (bei mir 3) Gläubigern mit den Zahlungsforderungen?
Also ich finde das für alle Betroffenen äußerst unangenehm und in meiner Position noch sehr peinlich dazu.
Warum macht das der TH nicht?

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harleyharry

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #3 am: 12. September 2008, 19:28:10 »

HAllo ich bin seit gestern dabei-Regelinsolvenz.
Mein TH wird meine Ag nicht unterrrichten.Ich habe Ihm schriftlich versichern müssen,ihm monatlich meine Gehaltsabrechnung zu senden( diese scwankt wegen des Fixums und der Prpvision).Dann schreibt er mir wieviel er für diesen Monat haben muss.So ist das.
Also auch mein dringender Rat.Sprich mit dem TH,schilder ihm deine Bedenke hinsichtlich des Ag und mache ihm den Vorschlag meines
Handlings.

Es nutz weder dem TH noch den Gläubigern wenn du ohne Job bist.
Gruss harleyHarry
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #4 am: 12. September 2008, 21:04:14 »

Huhu harry, das hört sich zumindest nach Hoffnung an.   :wow:
Hoffentlich gibts keine Unterschiede zwischen Regel-und Verbraucherinsolvenz....aber sag mal, hat man bei der Regelinsolvenz überhaupt einen AG?  :gruebel:

Also ich habe meinen TH am 08.09 meine Problematik schriftlich geschildert und hoffe nun, dass er sich bald mit mir in Verbindung setzt.
Ich möchte ihn auch gerne kennenlernen, genug Fragen habe ich nämlich auch noch.

Aber die Antworten werd ich hier trotzdem abprüfen und mich mit den vielen Betroffenen austauschen.
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MissTraut

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #5 am: 12. September 2008, 21:29:04 »

Hallo Tatum,
bedenke bitte: Der Insolvenzverwalter vertritt Deine Gläubiger. Sei also nicht enttäuscht, wenn es nicht so läuft wie Du es Dir vielleicht vorstellst. Viele Deiner Fragen bekommst Du sicher auch im Forum beantwortet durch Lesen der diversen Beiträge und so hast Du zumindest die Möglichkeit, Dein so erworbenes Wissen mit den Antworten des IV zu vergleichen und ggfs. nachzufragen.

LG
MissTraut
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #6 am: 12. September 2008, 21:48:01 »

Ja das ist ganz sicher so, das der TH die Gläubiger vertritt.
Das hört sich aber so an, als ob der Schuldner nur Pflichten hätte und der TH dem Schulner seine Rechte(oder gibt es keine Rechte im Insolvenzverfahren?? gar nicht erst preisgeben möchte.
Ich erhoffe mir eigentlich eine gute Zusammenarbeit und genauso ehrlich wie ich dem TH gegenüber zu sein habe, würde ich es eigentlich auch von ihm erwarten....
Naja, umsonst habe ich mich ja hier im Forum nicht angemeldet...und wie ich schon schrieb....meine Fragen bekomme ich hier bestimmt auch recht gut erklärt.
Allerdings wüßte ich nicht, was der TH davon hätte, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere und er die Gläubiger nicht mehr bedienen könnte. So wie Harry in etwa schon geschrieben hatte...
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ThoFa

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #7 am: 13. September 2008, 13:24:56 »

Hallo,

der TH vertritt weder den Gläubiger noch den Schulder. Er sollte im besten Fall neutral handeln. Auf keinen Fall ist er dafür da, dem Schuldner seine Rechte im verfahren zu erklären. Dafür gibt es Berater.

MfG

ThoFa
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #8 am: 13. September 2008, 20:28:55 »

Zitat von: ThoFa
der TH...Auf keinen Fall ist er dafür da, dem Schuldner seine Rechte im verfahren zu erklären. Dafür gibt es Berater.

Achso?  :?
Und bei wem wäre ich dann richtig? Wer übernimmt denn die Rolle des Beraters? Der Schuldnerberater wieder?   
Wie mysteriös. Und dieser sagte vorab, das klären Sie alles mit ihrem Treuhänder....

Gruß Tatum
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paps

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #9 am: 13. September 2008, 21:23:13 »

Im Idealfall die SB, mit der Sie den Antrag auf das Insolvenzverfahren erstellt haben.

Ansonsten bliebt ihnen, wie vielen anderen auch, nichts weiter übrig, als sich durch solche Foren wie dieses, sachkundig zu machen.

Aber nicht alle IV/TH sind solche Grießkrämer. Es gibt auch nette und hilfsbereite unter ihnen.

Und Sie haben Recht, wenn die Abtretung beim Arbeitgeber den Arbeitplatz gefährden könnte, dann weiss ein erfahrener IV/TH sich anders zu helfen.
Allerdings sehe ich bei einem Arbeitsverhältnis außerhalb der probezeit wenig Spielraum für den IV/TH die Abtretung nicht beim Arbeitgeber anzuzeigen, zumal es zu seinen Pflichten gehört.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #10 am: 14. September 2008, 08:18:22 »

Guten Morgen Paps und vielen Dank für deine Antwort.  :cheesy:

Da ich bislang noch keinen persönlichen Kontakt mit dem TH hatte, werde ich abwarten, wie sich unser "Zusammenspiel" gestaltet und ob er in die Kategorie "Ne ich sag nischt" einzustufen ist.

Apropos Abtretung. Ab wann sollte die der AG denn bekommen? Gehen da alle Abtretungen mit den Geld-Forderungen der Gläubiger an den AG?

Und zum Arbeitsverhältnis noch einmal: Da ich bereits eine Kündigung durchlebt hab und die Fronten zwischen meinem AG und mir bereits schwer belastet sind, wäre mir bei einer zweiten Kündigung kein Arbeitsverhältnis in dem Betrieb mehr zuzumuten.
Dieses sollte der TH auch abwägen, denn in der Praxis muss festgestellt werden, dass im Zuge ausgetragener Streitigkeiten der Konflikt zwischen AG und AN nur noch vergrößert wird.

Wurde das in den Pflichten des TH nicht berücksichtigt? Oder gilt hier nur die Probezeit als Ausnahme?   :gruebel:

Ein schönes WE wünscht Tatum
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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #11 am: 14. September 2008, 18:27:22 »

Hallo,

was hat das mit mysteriös zu tun ?

Und dieser sagte vorab, das klären Sie alles mit ihrem Treuhänder....

Wenn dieser solche Aussagen trifft, haben Sie ganz einfach einen schlechten Berater.

MfG

ThoFa
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #12 am: 14. September 2008, 21:10:55 »

Na gut, wenn der SB solche Aussagen trifft, kann ich ja nicht unmittelbar dafür, oder?  :dntknw:
Da fehlt mir wahrscheinlich der Vergleich, da ich sonst noch nie mit SB und TH zu tun hatte.
Insofern steht mein mysteriös, da der SB in den Vorgesprächen an den TH verweist und dieser aber  - so wie hier zu lesen war - nicht diese beratende Funktion einnimmt, die sich der Schuldner eben wünscht.
Und ich konnte mir zwar die Schuldnerberatungsstelle aussuchen, nicht aber den SB.
Sorry ThoFa, aber mehr als merkwürdig fällt mir da eben (noch) nicht zu ein. :heulen:
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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #13 am: 14. September 2008, 21:54:34 »

Sowie Sie den Eröffnungsbeschluß in der hand halten, sollten Sie Kontakt zum IV/TH aufnehmen.
Vielleicht läßt sich so die Mitteilung an den AG noch umgehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #14 am: 20. September 2008, 21:19:12 »

Hab ich gemacht. Schriftlich an ihn und mündlich mit der Sekretärin besprochen. Gleich als ich Post erhielt vom TH, das er "...vom Gericht gezwungen sei, sich an meinem AG zu wenden.

Na mal sehen, bin hier noch nicht recht schlau geworden, ob es auch Ausnahmeregelungen gibt. In der Probezeit wohl schon, aber selbst ein unbefristeter AV ist kein Garant für eine zweite Kündigung.  :rougi:; zumal mir mein AG nach der ersten Kündigung (wurde vom Arbeitsgericht ja aufgehoben) einen vorgefertigten Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten hat.

Ich finde das nicht schön, das das Gericht solche Situationen nicht bedenkt.

Mein TH war seit der Eröffnung des Verfahrens im Urlaub. Am Montag - so sagt die Sekretärin, hab auch einen Brief bekommen - kann ich telefonischen Kontakt mit ihm aufnehmen.

Ich drücke mir einfach beide Daumen.

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #15 am: 17. Oktober 2008, 22:38:59 »

Also, ich habe auch angefragt ob es nicht möglich ist den Arbeitgeber zu umgehen .
Aber mir wurde auch gesagt dass dies so vorgeschrieben sei und nicht möglich wäre, schon zum Eigenschutz damit die Gläubiger nicht noch zusätzlich an den arbeitgeber herantreten können.
Ich hätte es mir auch anders gewünscht.........
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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #16 am: 17. Oktober 2008, 23:03:10 »

Habe ich einen Glücksengel während meiner IV gehabt??? Wenn ich das so lese....Jaaaaaa.... :biggrin:

Gott sei Dank. :juchu:

LG Lolly
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Tatum

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Re: Privatinsolvenz zum AG?
« Antwort #17 am: 17. Oktober 2008, 23:28:12 »

Habe ich einen Glücksengel während meiner IV gehabt??? Wenn ich das so lese....Jaaaaaa.... :biggrin:

Gott sei Dank. :juchu:

LG Lolly


Jeaahhh, wa Lolly?  :wink:
Ich denke, das ist auch alles eine Form der Absprache mit dem TH.
In seinem allerersten Brief (also kurz nach Eröffnung der Insolvenz) kasm da so ein Schreiben bei mir an, das er vom "Gericht gezwungen" sei, meinen AG über das Verahren zu informieren und mir angeraten wird, meinen AG schonmal in Kenntnis zu setzen...

Pustekuchen.

Habe gleich ragiert und meine Gründe dargelegt, warum eine Offenlegung meiner privaten Insolvenz (ich betone Privat!) sich eher negativ auf mein zukünftiges AV auswirken würde.

Und es ging.   :juchu:
Habe persönlich mit dem TH gesprochen und meine Insolvenz geht nicht zum AG. Wurde noch einmal über meine Mitwirkungspflicht belehrt und mehr war nicht.

Man muss nicht alle Obliegenheiten als gegeben hinnehmen und vielleicht manchmal seinem privatem Bedürfnis etwas mehr Nachdruck verleihen.

Viel Glück kobold  :thumbup:
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