Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: val-monte am 17. Januar 2011, 06:12:25

Titel: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: val-monte am 17. Januar 2011, 06:12:25
hallo und guten morgen,
ich habe seit kurzem privatinsolvenz angemeldet. nun meine frage:
ich bin verheiratet, aber die insolvenz betrifft nur mich aus verbindlichkeiten vor der ehe. jetzt will mein privatinsolvenz verwalter eine kopie unseres Vermieters haben , um diesen die insolvenz mitzuteilen. Mietschulden bestanden und bestehen nicht. wir beide stehen als eheleute im mietvertrag. muss der vermieter wissen das ich insolvenz angemeldet habe und muss ich den mietvertrag herrausgeben,obwohl die insolvenz nur mich betrifft? Die Kaution hat meine frau bezahlt und die miete wird auch vom konto meiner frau abgebucht!  für eine schnelle und aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ps. wenn mietschulden bestehen würden würde ich es ja einsehen, aber so?
liebe grüsse val-monte
Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: horst69 am 17. Januar 2011, 08:26:08
Hallo !

Wenn Ihr beiden im Mietvertrag steht, hat der IV das Recht!

Da hilft nur ruhig mit Ihm zu reden. Er muss dem Vermieter nicht unbedingt Meldung machen.

Thema Mietsicherheit: Habt Ihr Belege, das deine Frau die Sicherheit bezahlt habt, Kontoauszug ect. ?

Wenn Ihr es nicht belegen könnt, das die Sicherheit von der Frau allein bezahlt wurde, kann der IV die Hälfte der Sicherheit einfordern. Wenn Ihr schon verheiratet wart, als Ihr die Sicherheit bezahlt habt, müsstet Ihr Gütertrennung haben damit der IV nicht an die Hälte ran kommt.
Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: tomwr am 17. Januar 2011, 15:25:22
Hallo !

Wenn Ihr beiden im Mietvertrag steht, hat der IV das Recht!

Da hilft nur ruhig mit Ihm zu reden. Er muss dem Vermieter nicht unbedingt Meldung machen.

Doch der IV muss bei Ansprüchen des Schuldners an der Mietkaution (evtl. teilweisen Ansprüchen) den Vermieter informieren, dass dieser im Falle einer Rückzahlung (z.B. durch Auszug) während des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner auszahlen darf. Sonst macht er sich ggf. haftbar nach §60 InsO.

Sofern man nachweisen kann, dass die Mietkaution nicht vom Schuldner sondern vom anderen Ehepartner bezahlt wurde (kein gemeinsames Konto), dürfte die Kaution im Falle der Rückzahlung nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden solange die Zugewinngemeinschaft noch besteht, also keine Scheidung ins Haus steht (§1363 BGB). Es bleibt während der Ehe nämlich grundsätzlich jeder selbst Eigentümer seines Vermögens, den Zugewinnausgleich gibt es nur zum Ende der Ehe (Scheidung oder ggf. auch Tod).

Da der Insolvenzverwalter aber kein Hellseher ist und nicht weiß ob es während der Dauer des Insolvenzverfahrens zu einer Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kommen könnte, ist er natürlich gehalten Ansprüche beim Vermieter sicherheitshalber anzumelden.
Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: horst69 am 17. Januar 2011, 15:28:33
@ tomwr

Hast Recht, wenn der IV die hälfte pfänden darf.

Wenn er keinen Anspruch hat, muss er den Vermieter nicht unbedingt kontaktieren.
Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: Insokalle am 18. Januar 2011, 17:28:50
Die Kaution ist das eine. Den IV geht es generell auch darum, die Erklärung nach § 109 InsO abzugeben.

Ob der IV die Kaution zur Masse ziehen kann, hängt weniger vom Güterstand ab als vielmehr davon, was die Eheleute seinerzeit im Hinblick auf die Kaution vereinbart haben. Ich habe dazu hier irgendwo schon einen Aufsatz geschrieben.

Die Kautionsfrage in dieser Konstellation wird leider viel zu selten von den Beratungsstellen aufgegriffen und korrekt abgehandelt.

Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: malud am 18. Januar 2011, 18:14:13
Teile die Auffassung von Insokalle. Den Mievertrag will der Treuhänder haben, damit er dem Vermieter die Erklärung des Inhalts abgegeben kann, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren als Masseforderungen geltend gemacht werden können (§ 109 Abs. 1 S. 3 InsO). Ein vernünftiger Insolvenzverwalter gibt eine solche Erklärung ab, damit die Insolvenzmasse nicht wegen zukünftiger Ansprüche des Vermieters geschmälert wird.
Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: horst69 am 18. Januar 2011, 22:50:33
Wenn du nicht im Inso Verfshren steckst, geht den TH dein Mietverhältnis agr nichts an! Steckt nur einer der Eheleute im Verfahren, hat der andere nichts zu befürchten.

Titel: Re: privatinsolvenz/Mietvertrag
Beitrag von: horst69 am 18. Januar 2011, 22:51:36
Welchen Verfahrensstand hast du?  WVP??