Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bandit75 am 07. Juli 2008, 17:20:17

Titel: Privatinsolvenz/muss ich Unterhalt einklagen???
Beitrag von: bandit75 am 07. Juli 2008, 17:20:17
Hallo,

die außergerichtliche Einigung ist gescheitert, noch diesen Monat soll die Insolvenz eingereicht werden,

nun wieder ein eventuelles Problem:
- hatte letzte Woche Scheidungstermin, es ist noch nicht geklärt, ob mir Unterhalt zusteht, ich will meinen Ex auch nicht auf Unterhalt verklagen, da ich derzeit von Hartz IV lebe und
-keinen finanziellen Vorteil davon hätte bzw. er sowieso nicht zahlen würde (würde gleich seinen Job an den Nagel hängen),

nun soll ich ja sämtliches Vermögen und Ansprüche etc. beim Antrag angeben, oder?
Wenn die ARGE mich nun nicht nötigt ihn zu verklagen und somit kein Unerhaltsanspruch festgestellt wurde, kann ich dann angeben das keiner besteht? Nach Auskunft seiner Anwältin ist es wahrscheinlich, dass er im Verfahren zu Unterhalt verdonnert werden würde...

will keinen Stress mit dem EX
aber auch keinen Ärger mit der Insolvenz, wenn ich falsche Angaben mache

kennt hier jemand einen solchen Fall und hat eine Idee, wie man sich hier verhalten könnte bzw. müsste???

Vielen Dank :gruebel:
Titel: Re: Privatinsolvenz/muss ich Unterhalt einklagen???
Beitrag von: paps am 08. Juli 2008, 19:22:35
- hatte letzte Woche Scheidungstermin, es ist noch nicht geklärt, ob mir Unterhalt zusteht,
Vielen Dank :gruebel:

so sollte es die SB/Anwälte auch im Antrag angeben.