Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bibiana am 30. März 2007, 16:07:25
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Dankeschön für prompte Antwort, nein Mann habe ich nicht auch noch, jedenfalls nicht was die Steuer angeht.
Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?
Nochwas. Der TH möchte meine Kontoverbindung wissen !
Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ? [addsig]
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Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?
-> nein, d.h. die Steuererstattung ist völlig lösgelöst von dem Arbeitseinkommen massezugehörig und dann den Treuhänder gänzlich herauszugeben. Ihr Arbveitseinkommen unterliegt wie gewöhnlich der Pfändung (Tabelle).
Nochwas. Der TH möchte meine Kontoverbindung wissen ! Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ?
-> Versuchen Sie für die Zukunft ein Konto bei einer einzurichten. Zugriff aufs Konto Ihres Vater hat der TH nicht.
MfG
Feuerwald
[addsig]
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Solange Zuflüsse über das väterliche Konto \"bekannt\" gegeben werden, geht das in Ordnung, dh. es kann Ihnen zugerechnet werden. Es gilt das Zuflussprinzip: wenn Ihrem Vater Geld zufliesst (... in seinen Verfügungsbereich gelangt) ist das nicht automatisch Ihnen zugeflossen.[addsig]