Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bibiana am 30. März 2007, 16:07:25

Titel: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
Beitrag von: bibiana am 30. März 2007, 16:07:25
Dankeschön für prompte Antwort, nein Mann habe ich nicht auch noch, jedenfalls nicht was die Steuer angeht.
Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?

Nochwas. Der  TH möchte meine Kontoverbindung wissen !
Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ? [addsig]
Titel: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
Beitrag von: Feuerwald am 30. März 2007, 16:52:41
Zum Satz die Masse ist voll anzrechnen-heißt das ich den Betrag aufs Lohneinkommen komplett anrechnen muß und dann nach Tabelle gehe ?

-> nein, d.h. die Steuererstattung ist völlig lösgelöst von dem Arbeitseinkommen massezugehörig und dann den Treuhänder gänzlich herauszugeben. Ihr Arbveitseinkommen unterliegt wie gewöhnlich der Pfändung (Tabelle).
   
Nochwas. Der TH möchte meine Kontoverbindung wissen !  Ich habe aber mein Geld über meinen Vater laufen, weil mich keine Bank mehr annimmt. Kann mein Vater in Schwierigkeiten durch mich kommen ?

->  Versuchen Sie  für die Zukunft ein Konto bei  einer einzurichten.  Zugriff aufs Konto Ihres Vater hat der TH nicht.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
Beitrag von: Tomberg2 am 31. März 2007, 12:07:23
Solange Zuflüsse über das väterliche Konto \"bekannt\" gegeben werden, geht das in Ordnung, dh. es kann Ihnen zugerechnet werden. Es gilt das Zuflussprinzip: wenn Ihrem Vater  Geld zufliesst (... in seinen Verfügungsbereich gelangt) ist das nicht automatisch Ihnen zugeflossen.[addsig]