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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bibiana am 29. März 2007, 19:01:52

Titel: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
Beitrag von: bibiana am 29. März 2007, 19:01:52
Nachdem ich jetzt was durchgeblättert und nix gefunden habe frage ich mal freundlich nach.
Mein Insolvenzverfahren ist am 21,307 eröffnet worden. Nun muß ich ja den Fragebogen innerhalb einer Woche dem Treuhänder zuschicken.
Erwarte nun nächste Woche mein Steuerbescheid von 881 Euro
Frage: Wird das voll  berechnet muß ich das unter Ansprüche Steuererstattungen angeben ?

Vielen Dank bibi und lieben Gruß an alle[addsig]
Titel: Privatinsolvenzverfahren-Steuererklärung
Beitrag von: paps am 29. März 2007, 19:45:32
Ihr Verfahren wurde eröffnet.
Ihr TH möchte sich ein Bild machen?

Dazu hat er doch die Kopie Ihres Antrages vom Gericht.

Auch hier versuchen immer mal wieder einige TH die Schuldner mit diversen Belehrungen , Erklärungen und Formularen zu quälen.

Die mögliche Erstattung sollten sie dann auch als solche angeben.

Diese würde voll Masse zugehörig.

Ein Hinweis noch, wenn Sie gemeinsame Veranlagung hatten und Ihre Mann nicht in der Inso ist, dann sollten Sie schnellstens eine getrennte Auszahlung nachschieben, dann wird nämlich nur Ihr Anteil an Sie und der Ihres Mannes an ihn berechnet und überwiesen.

Sollten Steuerschulden bestehen, müssen Sie künftig mit einer Aufrechnung rechnen.[addsig]