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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen  (Gelesen 5260 mal)

HEM2613

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Guten Morgen,
ich bin durch fehlende Unterhaltszahlungen seitens meines Ex-Mannes für die gemeinsamen Kinder in die Privatinsolvenz gerutscht. Trotz Titel ist seit über 2,5 Jahren kein Unterhalt eingegangen, so dass ich versucht habe, den fehlenden Betrag über Dispo-Überziehung, Kredit etc. auszugleichen - ging natürlich nicht.

Auf Anraten einer guten Freundin bin ich zu einer AWO-Schuldnerberatung und wir haben den Antrag auf die Privatinsolvenz gestellt, welcher durch das Amtsgericht genehmigt wurde "Zahlungsunfähig" und es wurde mir ein Verwalter zugeteilt.

Zu diesem (respektive seine Forderungen) habe ich einige Fragen, denn für mich sind das alles böhmische Dörfer.

1. Mein KFZ wurde aus der Masse rausgenommen. Der Verwalter möchte nun, dass ich mein Auto ummelde / abmelde. Da das KFZ seit Anbeginn auf mich läuft (quasi im Brief / Schein stehe ich), habe ich nachgefragt, ob ich das KFZ ummelden muss, weil halt auf meinen Namen. Antwort "Ja, Sie haben das KFZ umzumelden / abzumelden". Entweder bin ich zu "blöd", aber warum muss ich das tun? Da mir der Verwalter dies nicht erklärt hat, stelle ich meine Frage hier.

2. Ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis, 40 Std. / Woche. Ich erhalte Urlaubsgeld (welches mir überlassen bleibt zu 100 %, so wurde es mir gesagt), Weihnachtsgeld wird alles über € 500,00 gepfändet. Nun erhalte ich eine Jahresprämie, welche auch nach Jahrestabelle abgerechnet wird. Es steht auf der Lohnabrechnung nicht "Gehalt XX", sondern "Gehalt" - aufgeführt mit den Abgaben für Steuer, soziales etc. und "Jahresprämie". Nun hat mir eine gute Freundin den Rat gegeben, einen Antrag zu stellen, dass dieser Betrag (Jahresprämie) nicht gepfändet wird. Dazu hat mir mein Verwalter nichts gesagt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

3. Ich mache keine Steuererklärung, da ich lt. Auskunft Lohnsteuerverein draufzahlen muss. Ich wohne 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt, habe keine Betreuungskosten für die Kinder, Versicherungen sind nicht da, die etwas rausreißen könnten. Mir hat der Insolvenzverwalter gesagt, ich muss eine erstellen. Als ich ihm sagte, dass ich keine Erstattung erhalten werde, sondern ans Finanzamt zurückzahlen muss, ist er sehr patzig geworden "ja, dann müssen Sie halt Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren". Habe ich hier einen Denkfehler? Ich habe eine Privatinso eingereicht und bestätigt bekommen, weil ich eben nichts mehr zahlen kann. Und dann soll ich Schulden beim Finanzamt machen? Wie soll ich die zahlen? Im Internet habe ich gelesen, dass ich selbst keine machen darf, sondern dies der Verwalter machen muss. Leider habe ich im Internet nichts gefunden, wo etwas über Steuernachzahlungen steht, daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

4. Der Verwalter möchte monatlich meine Kontoauszüge plus Lohnabrechnung. Ist das der Werdegang?

Viele Fragen auf einmal, ich hoffe, jemand kann mir helfen.

Vielen Dank im Voraus.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #1 am: 01. Juni 2016, 09:15:35 »

Zu 1: Wenn ich das richtig sehe, möchte der IV vermeiden, dass bspw. KFZ-Steuerschuld aufläuft, die er dann aus der Masse bedienen müsste.
Wird das Fahrzeug beruflich benötigt?

Zu 2: Ich sehe keinen Grund, weshalb die Jahresprämie nicht der Pfändung unterliegen sollte. Das sollte die Freundin vielleicht mal etwas näher erklären.

Zu 3: Ob zahlungsfähig oder nicht, die Pflicht zur Steuerzahlung bleibt bestehen. Sich diesem durch Nichtabgabe der Erklärung zu entziehen, funktioniert auf Dauer nicht. Die vor Insolvenzeröffnung entstandene Steuerschuld fließt in die Masse.

Zu 4: Als Nachweis der Erfüllung von Obliegenheitspflichten ist die Einreichung von Kontoauszügen durchaus normal.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #2 am: 01. Juni 2016, 09:20:14 »

Rein Interesse halber die Nachfrage:

Fließt denn mittlerweile Unterhalt?
Und wenn nein, wovon werden derzeit die Lebenshaltungskosten gezahlt?
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #3 am: 01. Juni 2016, 09:21:32 »

Guten Morgen,
danke für die Antworten.

Nein, dass Fahrzeug wird nicht beruflich benötigt, da halt nur 2 km von der Arbeitsstelle entfernter Wohnsitz. Ich vermute (da er es nicht erläutert hat), dass ich das Auto behalten kann, weil minderjährige Kinder...?
Steuerschuld (KFZ) ist bis dato noch nie aufgelaufen. Also muss ich zur Zulassungsstelle und sagen "Auto läuft auf mich, bitte abmelden und wieder neu anmelden"? Erscheint mir so unlogisch.

Das die Pflicht zur Steuerabgabe besteht, habe ich im Internet gelesen. Nur wenn man weiß, dass es keine Erstattung sondern Nachzahlung geben wird, was passiert dann mit der Nachzahlung, welche ich ja nicht leisten kann? Das ist meine große Sorge.

Meine Freundin arbeitet in der Personalabteilung und hat mir den Tipp gegeben, da dies wohl einige schon mit Erfolg eingereicht haben, dass bis zu € 500 der Prämie unantastbar bleiben können, da es sich um eine Jahresprämie handelt und nicht um mtl. Zahlungen.

Okay, dann weiß ich das mit den Kontoauszügen.

Vielen Dank.
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #4 am: 01. Juni 2016, 09:22:14 »

Rein Interesse halber die Nachfrage:

Fließt denn mittlerweile Unterhalt?
Und wenn nein, wovon werden derzeit die Lebenshaltungskosten gezahlt?

Nein, nach wie vor kein Unterhalt.
Wovon alles bezahlt wird? Von meinem Gehalt plus Kindergeld. Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, da Kinder schon 16 und 12.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #5 am: 01. Juni 2016, 10:23:06 »

Zitat
was passiert dann mit der Nachzahlung, welche ich ja nicht leisten kann?
Das hatte ich schon geschrieben: Steuerschuld aus dem Zeitraum VOR Inso-Antrag geht in die Masse. (Wann war Verfahrenseröffnung?)

Zitat
Meine Freundin arbeitet in der Personalabteilung
Dann sollte sie dafür sorgen, dass als Text 'Weihnachtsgeld' draufsteht.

PS. Bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern muss das Netto schon etlich hoch sein, damit überhaupt pfändbare Beträge anfallen.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #6 am: 01. Juni 2016, 10:37:53 »

Zitat
Also muss ich zur Zulassungsstelle und sagen "Auto läuft auf mich, bitte abmelden und wieder neu anmelden"
Ja - zumindest so ähnlich.
Damit nämlich das aktuelle KFZ-Steuer-Guthaben in die Masse einfließen kann.

Neu anmelden hat natürlich nur dann Sinn, wenn die dann fällige Steuer / Versicherung auch bezahlt werden kann.
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #7 am: 01. Juni 2016, 10:47:07 »

Verfahrenseröffnung? 11.05.2016 - Da kam der Beschluss vom Gericht.

Steuererklärung soll ich für 2015 machen - daher keine Ahnung ob das in die Masse fließt? Weil, der Verwalter ja sagte "Dann machen Sie ne Ratenzahlung mit dem Finanzamt". Aha ^^

Steuer-Guthaben in die Masse fließen kann? Warum? Ich habe bis dato Steuern bezahlt und werde dies auch weiterhin tun.

Ich habe "nur" Schulden bei einer Bank - keine Miet-, Strom, Handy-, Versicherungsschulden etc.

Weihnachtsgeld kann man es nicht betitelt, es heißt Jahresprämie. Mal schauen was der Verwalter sagt, ich habe ihn angeschrieben, dass ein Antrag bei Gericht gestellt werden soll und ihn gefragt, ob er das für mich macht oder ob ich das selbst machen muss.
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #8 am: 01. Juni 2016, 10:49:08 »

PS. Bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern muss das Netto schon etlich hoch sein, damit überhaupt pfändbare Beträge anfallen.

Ich bin zahlungsunfähig laut Gericht - mein Netto ist gut, aber nicht "hoch", sonst hätten die das Urteil doch so nicht erteilt?
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #9 am: 01. Juni 2016, 12:56:05 »

Pardon, wenn ich das jetzt so einigermaßen salopp sage:

Hier scheint mir ein Insolvenzverfahren mal eben so im Vorübergehen angeleiert worden zu sein, quasi so, wie man - vergleichsweise - einen Handyvertrag abschließt.

Hoffen wir mal, dass sich noch alles zum Guten wendet.
Denn die Grundkenntnisse zum Durchstehen eines solchen Verfahrens sind dermaßen mikrig, dass ich gerne drauf verzichten möchte, hier den Auskunftsonkel zu spielen.

 
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #10 am: 01. Juni 2016, 13:45:46 »

Pardon, wenn ich das jetzt so einigermaßen salopp sage:

Hier scheint mir ein Insolvenzverfahren mal eben so im Vorübergehen angeleiert worden zu sein, quasi so, wie man - vergleichsweise - einen Handyvertrag abschließt.

Hoffen wir mal, dass sich noch alles zum Guten wendet.
Denn die Grundkenntnisse zum Durchstehen eines solchen Verfahrens sind dermaßen mikrig, dass ich gerne drauf verzichten möchte, hier den Auskunftsonkel zu spielen.

 

Auskunftsonkel? Wie charmant. Ich bin davon ausgegangen, dass man hier in diesem Forum Informationen erhalten kann, da man ja nicht jeden Tag eine Privatinsolvenz startet und man anfangs nicht alles wissen kann. Woher auch? Mehr als das, was man bei der Schuldnerberatung erfährt und im Internet findet, gibt es ja leider nicht und Fragen fallen erst an, wenn Fall XY auftritt; wenn man alles im Vorfeld wüsste, wäre es ja toll - Theorie trifft auf Praxis.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #11 am: 01. Juni 2016, 19:27:19 »

Ja, vielleicht war ich in der Tat etwas zu uncharmant.

Aber mein Charme fühlt sich mächtig strapaziert, wenn hier jemand mit dem Fuß aufstampft und darauf besteht, keine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil er dann Steuern nachzahlen muss.

Von wem, bitteschön, darf denn erwartet werden, dass er seinen Steuerobulus ordnungsgemäß abliefert? Von allen anderen, nur nicht von mir??

Kommen wir zu Ihrer Situation, dass man ja nicht alles im Vorfeld wüsste.
Das ist wohl wahr. Ein Insolvenzverfahren ist – für den Betroffenen – in der Tat keine Alltagsgeschichte. Sondern ein wahrlich einschneidender Lebensabschnitt, der sich im Normalfalle über sechs Jahre hinzieht. Länger als manch’ eine Ehe.

Für die Inangriffnahme eines solchen Lebensabschnittes reicht es nach Allgemeinverständnis nicht aus, mit der Freundin zur AWO-Schuldnerberatung zu marschieren und dort einen Antrag zu unterschreiben. Da gehört also im Vorfeld einiges dazu, um sich bewusst und bekannt zu machen, was im Einzelnen da so alles auf einen zukommt oder zukommen kann.

Nicht ohne Grund hatte ich nachgefragt, wie denn derzeit der Lebensunterhalt bestritten wird. Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass nunmehr plötzlich das durch eigene Hände Arbeit erwirtschaftete Geld wirklich ausreichen wird, um die kommenden (sechs) Jahre erfolgreich zu überstehen.  

Die Weigerung zur Steuernachzahlung und die Trickserei um die Jahresprämie sind mir Grund genug für diese Vermutung.

Zu Ihrem Einkommen:
Ihr Monatsgesamteinkommen muss – bei zwei Kindern – über zweitausend Euro betragen, damit überhaupt pfändbare Beträge an den Insolvenzverwalter abzuführen sind. Das hat nichts mit welchem Urteil auch immer vom Gericht zu tun.

Zu Ihrem PKW:
Die üblicherweise im Voraus zu zahlende KFZ-Steuer weist aller Wahrscheinlichkeit nach derzeit noch ein Guthaben bis zum Zeitpunkt der nächsten Steuerfälligkeit auf. Dieses Geld will der Insolvenzverwalter anscheinend einkassieren, und deshalb sollen Sie den Wagen ummelden.

Zu Ihrem Insolvenzverwalter:
Er ist nicht Ihr Freund, aber auch nicht Ihr Feind. Aber keinesfalls ist er Ihr Erfüllungsgehilfe. Wenn Sie also einen Antrag bei Gericht einreichen wollen, dann wird er einen Teufel tun, diese Aufgabe für Sie übernehmen.
« Letzte Änderung: 01. Juni 2016, 19:33:42 von waldi »
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Wandervogel

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #12 am: 01. Juni 2016, 21:37:18 »

Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass das Gericht mit der Insolvenzeröffnung kein Urteil gesprochen hat. Es hat lediglich geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen, dies offenbar bejaht und dann das Verfahren in Gang gesetzt.

Wenn man sich in das Insolvenzverfahren begibt, dann sollte man sich tatsächlich mit den praktischen Folgen vorher soweit möglich beschäftigen. Ein praktische Folge ist z.B., dass Steuerguthaben im Verfahren wie jedes andere Guthaben einkassiert wird. Steuerschulden dagegen darf der Insolaner behalten, jedenfalls soweit es Neuschulden sind. Im Insolvenzverfahren sollte man also tunlichst dafür sorgen, dass man möglichst exakt soviel Lohnsteuer abführt, dass die Jahressteuerschuld bei Null liegt. Das regelt man z.B. durch Freibeträge. Sind diese zu hoch, muss man dann die deswegen entstehenden Steuerschulden eben aus seinem Unpfändbaren begleichen.
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #13 am: 01. Juni 2016, 21:44:14 »

Ich habe die Privatinsolvenz nicht wie einen Handyvertrag abgeschlossen. Ich war mir, bis der Tipp meiner Freundin kam, gar nicht im klaren darüber, dass ich das sogar machen kann. Bis dahin habe ich versucht, die Beistandsschaft beim Jugendamt endlich mal dazu bewegen zu können, etwas in Sachen Kindsunterhalt zu unternehmen - und es passiert - nichts. Habe versucht, aus eigenen Mitteln fehlenden Unterhalt in Höhe von mtl. € 800,00 irgendwie zu ersetzen. Ich bin seit 2 Jahren am rutieren und hab echt alles versucht. Der "Besuch" bei der AWO-Schuldnerberatung war kein langweiliger Versuch aus irgendwas Geld zu machen, sondern Hilfe zu erhalten.

Die Dame dort und ich hatten 3 Treffen, wo sie mir viel gesagt hat, was auf mich zukommt, aber die Dinge, die ich hier spezifisch nachfrage, habe ich dort nicht erfahren; wie auch, ist ja von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ich verdiene zurzeit mit Lst-Kl. II und 2,0 so viel, dass ich im nächsten Stepp (Tariferhöhung o. ä.) € 2,78 mtl. an die Gläubiger abtreten kann. Wären es über € 2.000,00 netto im  Monat, wäre ich froh - die habe ich nicht mit meinem Gehalt.

Da ich bis dato nicht mal nen negativen Schufa-Eintrag hatte o. ä., trifft mich einiges wie der Blitz. Wie das mit den Steuern. Durch die Kl. 2 und 2,0 Kinder, einer Entfernung zum Arbeitsplatz von 2 km würde eine Steuernachzahlung auf mich zukommen - die mich aber runterreißen würde - das Geld will ich nicht "beschei**en", sondern davon u. a. 2 Kinder ernähren, einkleiden usw. Die Prämie will ich auch nicht "beschei**en", sondern es stehen Schulbücher an, Arbeitshefte etc. Da eins meiner Kinder auf ein bilinguales Gymnasium geht, fallen dort allein schon über € 300,00 an für die Unterlagen der Schule. Dafür hätte ich die Prämie gern, wie in den letzten Jahren, um genau diese Dinge zu bezahlen oder eine Klassenfahrt (dieses Jahr hat sogar jedes der Kinder eine, also 2 Klassenfahrten).

Ich bin eine wirklich hart arbeitende Mutter, die in erster Linie an die Kinder denkt. Und wenn ich da irgenwie Geld behalten kann, dann bin ich darüber sehr dankbar.

Das mit dem Antrag bei Gericht wegen der Jahresprämie war eine Frage. Wenn der Verwalter dies nicht tut, dann werde ich diesen selbst stellen müssen, vielen Dank für diese Auskunft.

Die nächste Steuer für mein KFZ ist im Juli fällig; ganze € 89,00. Da wird gar nichts übrig bleiben für den Verwalter. Und selbst wenn es € 3,50 wären - die kann er mir ja nicht pfänden, da ich selbst mit dieser "immensen" Summe nicht pfändbar bin.

Ich finde es nur sehr anstrengend, dieser ganzen Sache hinterherzurennen. Der Verwalter ist telefonisch nicht zu erreichen, im Meeting - was auch immer und ruft nicht zurück. Sehr frustrierend.

Gruß,
HEM2613
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #14 am: 02. Juni 2016, 07:08:14 »

Zitat
€ 2.000,00 netto im  Monat, wäre ich froh - die habe ich nicht mit meinem Gehalt.
Davon hat auch niemand gesprochen. Sondern vom ’Monatsgesamteinkommen’. Da ist also das Kindergeld drin enthalten.
Vorteilhaft wäre, die Texte hier richtig zu lesen und sich auch ein wenig damit auseinanderzusetzen.

Zitat
Habe versucht, aus eigenen Mitteln fehlenden Unterhalt in Höhe von mtl. € 800,00 irgendwie zu ersetzen
Klingt nicht so, als würde dies jetzt plötzlich, durch die Insolvenz, gelingen.

Zitat
das Geld will ich nicht "beschei**en", sondern davon u. a. 2 Kinder ernähren, einkleiden usw.
Wie soll man’s denn sonst benennen, wenn man dem Staat (= Allgemeinheit) fällige Steuern vorenthalten will?

Zitat
Und selbst wenn es € 3,50 wären - die kann er mir ja nicht pfänden,
Was genau ist daran schwer verständlich, dass der Insolvenzverwalter diesen Betrag einkassiert? Von ’Pfänden’ war nicht die Rede.
Dazu kommen natürlich noch die Kosten für die Ummeldung. Wenn die DreiEuroFuffzig schon Wert sind, sich wie eine Glucke darauf zu setzen, woher soll dann das Geld für die Ummeldung etc. genommen werden?

Zitat
Der Verwalter ist telefonisch nicht zu erreichen, im Meeting …
Sicherlich nicht ohne Grund …
Ihr richtiger Ansprechpartner wäre die AWO.

PS. Ich an Ihrer Stelle würde mal versuchen, die ausgeübte Naivität zu ersetzen durch den Versuch, sich der Realität zu stellen.
Niemand bezweifelt, dass es für eine alleinstehende Mutter nicht einfach ist, sich und ihre Kinder am Leben zu halten.
Der Schritt in die Insolvenz war unter dem Aspekt der hier geschilderten Sachlage nicht die Lösung Ihrer Probleme. Davon bin ich überzeugt.

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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #15 am: 02. Juni 2016, 07:46:52 »

Zitat
€ 2.000,00 netto im  Monat, wäre ich froh - die habe ich nicht mit meinem Gehalt.
Davon hat auch niemand gesprochen. Sondern vom ’Monatsgesamteinkommen’. Da ist also das Kindergeld drin enthalten.
Vorteilhaft wäre, die Texte hier richtig zu lesen und sich auch ein wenig damit auseinanderzusetzen.

Kindergeld ist ja nicht pfändbar, daher habe ich nur an mein Einkommen gedacht, da ich dass Kindergeld außen vor lasse.

Zitat
Habe versucht, aus eigenen Mitteln fehlenden Unterhalt in Höhe von mtl. € 800,00 irgendwie zu ersetzen
Klingt nicht so, als würde dies jetzt plötzlich, durch die Insolvenz, gelingen.

Zitat
das Geld will ich nicht "beschei**en", sondern davon u. a. 2 Kinder ernähren, einkleiden usw.
Wie soll man’s denn sonst benennen, wenn man dem Staat (= Allgemeinheit) fällige Steuern vorenthalten will?

Zitat
Und selbst wenn es € 3,50 wären - die kann er mir ja nicht pfänden,
Was genau ist daran schwer verständlich, dass der Insolvenzverwalter diesen Betrag einkassiert? Von ’Pfänden’ war nicht die Rede.
Dazu kommen natürlich noch die Kosten für die Ummeldung. Wenn die DreiEuroFuffzig schon Wert sind, sich wie eine Glucke darauf zu setzen, woher soll dann das Geld für die Ummeldung etc. genommen werden?

Wenn das Geld nicht abgeführt werden kann, wozu braucht der Verwalter dann die € 3,50? Das ist eine ernsthafte Frage.

Zitat
Der Verwalter ist telefonisch nicht zu erreichen, im Meeting …
Sicherlich nicht ohne Grund …
Ihr richtiger Ansprechpartner wäre die AWO.

auch eine ernsthafte Frage - warum die AWO? Die hatten mir gesagt, dass deren Tätigkeit mit Einreichung der Insolvenz abgeschlossen wäre.

PS. Ich an Ihrer Stelle würde mal versuchen, die ausgeübte Naivität zu ersetzen durch den Versuch, sich der Realität zu stellen.
Niemand bezweifelt, dass es für eine alleinstehende Mutter nicht einfach ist, sich und ihre Kinder am Leben zu halten.
Der Schritt in die Insolvenz war unter dem Aspekt der hier geschilderten Sachlage nicht die Lösung Ihrer Probleme. Davon bin ich überzeugt.


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Wandervogel

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #16 am: 02. Juni 2016, 09:01:11 »

Selbstverständlich könnte der TH die 3,50 € zur Masse ziehen. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitseinkommen, für das die Lohnpfändungstabelle gilt, sondern um Neuvermögen, welches grundsätzlich pfändbar ist.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #17 am: 02. Juni 2016, 11:43:22 »

Zitat
Wenn das Geld nicht abgeführt werden kann, wozu braucht der Verwalter dann die € 3,50?
Ernsthafte Antwort: Der Verwalter 'braucht es', um dies in den Topf für beispielsweise die Verfahrenskosten zu werfen.
Dass das Verfahren Sie auch 'ne Stange Geld kostet, ist Ihnen hoffentlich bekannt.

Zitat
warum die AWO?
Weil sie die Interessen des Schuldners, also Ihre Interessen vertritt. Zumindest vertreten hat. Wenn die AWO sich nach Antragstellung allerdings stumm stellt, war die diesbezügliche Vereinbarung suboptimal.
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HEM2613

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Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #18 am: 02. Juni 2016, 15:05:34 »

Zitat
Wenn das Geld nicht abgeführt werden kann, wozu braucht der Verwalter dann die € 3,50?
Ernsthafte Antwort: Der Verwalter 'braucht es', um dies in den Topf für beispielsweise die Verfahrenskosten zu werfen.
Dass das Verfahren Sie auch 'ne Stange Geld kostet, ist Ihnen hoffentlich bekannt.

Das dies Geld kostet ist mir bekannt, natürlich. Nur ist in dem Beschluss diesbezüglich nichts zu lesen. Es steht darin nur, dass die Zahlungsunfähigkeit bestätigt wird. Da ich noch mindestens 10 Jahre unterhaltspflichtige Kinder habe (Studium, Ausbildung) und ich unterhaltspflichtig meinen Kindern gegenüber bin, gehe ich davon aus (so sagte es zumindest die AWO zu mir), dass da nicht viele Kosten auf mich zukommen werden. Aber, ich warte ab was mir das Gericht dann mitteilt - danach kann ich agieren.

Zitat
warum die AWO?
Weil sie die Interessen des Schuldners, also Ihre Interessen vertritt. Zumindest vertreten hat. Wenn die AWO sich nach Antragstellung allerdings stumm stellt, war die diesbezügliche Vereinbarung suboptimal.

Das kann ich nicht beurteilen, ob suboptimal, ich kann nur mit dem arbeiten, was man mir sagt.
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waldi

Re: Privatinsolzenz - Verwalter zugeordnet - einige Fragen
« Antwort #19 am: 02. Juni 2016, 21:14:20 »

Für die Begleichung der Verfahrenskosten ist es zunächst einmal zweitrangig, wieviele unterhaltspflichtige Kinder jetzt & in Zukunft zu versorgen sind. Dies mal vorab.

Mir ist und bleibt es völlig unverständlich, wie lasch hier mit der Beantragung eines Insolvenzverfahrens umgegangen wird bzw. wurde.

Zu dieser Beantragung gehört geradezu zwingend auch ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Über diesen Antrag auf Kostenstundung ist doch bei der AWO unter Garantie auch geredet worden, oder etwa nicht?

Oder mal anders gefragt: Wieviele Unterschriften haben Sie denn geleistet? Und unter welche Dokumente genau? Können Sie das vielleicht mal eruieren, ehe wir uns hier im Kreise drehen.

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