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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen  (Gelesen 7835 mal)

bozkurt-1917

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Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen
« am: 20. August 2007, 01:21:34 »

Hallo,
bei  mir  läuft  die  Privatinsolvenz  seit  Dezember-2006.  Ich  bin  Verheiratet,  habe  2  kleine  Kinder  (2 und 5 Jahre alt),  seit  3  Jahren  Arbeitslos  und  beziehe  Alg II. 

Seit  Juli-2007  würde  uns  die  Girokonto  bei  der  Sparkasse  2  mal  gesperrt  (Selbst die Sparkasse wußte gar nicht Warum ?). 
Mein  Treuhänder  konnte  auch  kein  Antwort  mir  drüber  geben,  weil  wußte  er  auch  nicht  wie  es  passieren  könnte, 
obwohl  die  Freigabe  schon  bei  der  Sparkasse  war.   Das  hat  mich  genervt  ohne  ende.

Das  ist  meine  2.   Ehe.   Von  meiner  1.   Ehe  habe  ich  3  Kinder   für  die  ich  Mon.   ca.   800,-€  Unterhaltzahlen  muß. 
Aber  trotz  Insolvenz  kommen  immer  mehr  Schulden  wegen  dieser  Unterhaltszahlung.   Und  das  wird  noch  ca.   6  Jahre  dauern.
Also;  nach  6  Jahren  stehe  ich  wieder  mit   Schulden.

Vor  Insolvenzverfahren  habe  ich  keine  Kopfschmerzen  gehabt,  aber  jetzt  muß  ich  jeden  Tag  Tabletten  gegen  Kopfschmerzen  einnehmen .
Damals  habe  ich  alle  3  Jahre  Eidesstaatliche  Vers.   unterschrieben  und  habe  3  Jahre  lang  Ruhe  gehabt.

Ausserdem  vor  ca.  3  Monaten   habe  ich  ein  Gebrauchtes  Auto  (Bj.  1991)  von  einem  Bekannten  Geschenk  bekommen  (Wert ~ 200,-€). 

Meine Fragen:

1 - Über  das Auto  habe  ich  meinen  Treuhänder  nicht  benachrichtigt.   Ist  das  Strafbar ?
Wird  das  Auto  von  mir  weggenommen  obwohl  es  ein  Geschenk  war ?

2 - Was soll ich tun wenn ich  mit  dieser  Insolvenz  nicht  mehr  zu  tun  haben  möchte ?  Gibt`s  da  eine  Strafe ?

3 - Was  kommt  auf  mich  zu  wenn  ich  z. B.   die  wichtige  Änderungen  dem  Treuhänder  nicht  mitteile ?

Danke  für  Antwort.
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Gismo

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Re: Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen
« Antwort #1 am: 20. August 2007, 09:55:15 »



Hallo,

Ich glaube das Aut0 kannst du behalten,ist 16 Jahre alt und stellt wohl keinen Wert mehr dar.  Deinen TH würde ich davon aber in Kenntnis setzen,daß könnte sonst Ärger geben.

Aus der Insolvenz kommt man glaube nicht wieder raus,da mußt du jetzt durch. 

Gruß Gismo
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Feuerwald

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Re: Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen
« Antwort #2 am: 20. August 2007, 11:08:21 »


Zunächst mal ein Willkommen in diesem Forum.

Ein Insolvenz/Restschuldbefreiungsverfahren sollte eigentlich eine Befreiung sein, auch von dem täglichen Druck aufs Gemüht, wenn man in der Schuldenfalle sitzt.

Die Problematik mit dem laufenden Unterhalt hätte man vielleicht vor dem Insolvenzantrag durchdenken müssen, ob bspw. eine Anpassung der Unterhaltshöhe etc. möglich ist.

Wegen Unterhaltsschulden kann in den sog. Vorrechtstreich gepfändet werden.

Der Rückzug aus dem Insolvenzverfahren ist nur wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes, mit Einwilligung der Gläubiger oder indirekt über zwei Wege möglich

a) dem Insolvenzverfahren wird die Grundlage entzogen, sprich das liebe Geld, ohne dem unsere Juristen nichts tun. Keine Insolvenzmasse, keine laufenden pfändbaren Bezügen und auf evtl. gestundete Verfahrenskosten wird verzichtet. Folge (irgendwann): Einstellung mangels Masse.
b) Der Antrag auf Restschuldbefreiung wird zurückgezogen, entsprechen müsste  die Stundung der Verfahrenskosten widerrufen werden. Wenn dann ebenso keine Insolvenzmasse vorhanden ist,  kommt es ebenso früher oder später zur Einstellung.
c) – und dann noch - was nicht so tolle wäre: Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin, bspw. weil man die Auskunfts-/Mitwirkungspflicht verletzt hat.

Wenn man  diesen Weg gehen möchte, sollte man darauf achten, sich die Option eines späteren erneuten Antrags nicht zu verbauen. Hier tut Beratung not.

Nur wozu das ganze ?

Nun läuft das Insolvenzverfahren. Insolvenzgläubiger können nicht mehr vollstrecken. Es geht also alleine darum, die Unterhaltsproblematik in den Griff zu bekommen. Diese würde unweigerlich auch ohne Insolvenzverfahren aufgekommen sein und hätte ebenso bewältigt werden müssen.



Meine Fragen:

1 - Über  das Auto  habe  ich  meinen  Treuhänder  nicht  benachrichtigt.   Ist  das  Strafbar ? Wird  das  Auto  von  mir  weggenommen  obwohl  es  ein  Geschenk  war ?

-> Strafbar nicht, das Auto ist im eröffneten Insolvenzverfahren massezugehörig, wobei man hier den Wert erst mal feststellen lassen müsste. Wohlmöglich verzichtet der Treuhänder auch, da eine Verwertung Geld kosten würde.   Später in der sog. Wohlverhaltensphase kann wider vermögen frei gebildet werden. Auch Geschenke, Lottogewinne, verbleiben beim „Schuldner“.  Insofern kommt es auch ein wenige auf das Timing an.

2 - Was soll ich tun wenn ich  mit  dieser  Insolvenz  nicht  mehr  zu  tun  haben  möchte ?  Gibt`s  da  eine  Strafe ?

-> nein, wie oben beschrieben gibt es Wege. Das ist nicht strafbar.

3 - Was  kommt  auf  mich  zu  wenn  ich  z. B.   die  wichtige  Änderungen  dem  Treuhänder  nicht  mitteile ?

-> da kommt es ganz drauf an: a) Die Verletzung der Auskunfts-/Mitwirkungspflicht kann zur Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin führen, auch zum Widerruf der  Verfahrenskostenstundung.  Das  Gericht hat schon Möglichkeiten, Auskunft und Mitwirken zu erzwingen, § 98 InsO.  Später in der Wohlverhaltensphase wäre es eine Verletzung der Obliegenheiten (§ 295 InsO), bspw. Wechsel von Arbeitgeber und Wohnsitz nicht unverzüglich dem TH und dem Gericht mitzuteilen. Das könnte ebenso zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 296 InsO).

Die Spielregeln im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren sind jedoch an sich überschaubar und nun wirklich kein Grund die Flinte frühzeitig ins Korn zu schmeißen.  Zu beachten sind lediglich:

Die Versagungsgründe im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens, § 290 InsO
Die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren, §§ 295, 296 InsO.

Das ist alle mal besser, als ein Leben unter der Einzelzwangsvollstreckung, in der jeden Tag irgend ein Gläubiger oder eines der miesen Inkassounternehmen losschlagen kann. Man weiss NIE was morgen passieren kann. Gerichtsvollzieher kommt, Konto wird gepfändet, böse Anrufe von Inkassos, dumme Post im Briefkasten usw. usw. Das ist auch keine Lösung, nicht wenn man Familie und noch Zukunft vor sich hat.

Soviel von meiner Seite
Bitte nichts überstürzen.
Vielleicht schreibt papas noch etwas.
 
Gruss
Feuereald
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Gismo

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Re: Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen
« Antwort #3 am: 20. August 2007, 14:19:54 »

Das ist alle mal besser, als ein Leben unter der Einzelzwangsvollstreckung, in der jeden Tag irgend ein Gläubiger oder eines der miesen Inkassounternehmen losschlagen kann.  Man weiss NIE was morgen passieren kann.  Gerichtsvollzieher kommt, Konto wird gepfändet, böse Anrufe von Inkassos, dumme Post im Briefkasten usw.  usw.  Das ist auch keine Lösung, nicht wenn man Familie und noch Zukunft vor sich hat.

Hallo Leute,

Ich glaube Feuerwald hat recht, auf jeden Fall kann ich das bei mir sagen

Jeder der Inso anmelden muß hat Angst vor dem was kommen kann aber nicht unbedingt kommen muß !

Ich z. B. mußte 1996 zum ersten mal die EV abgeben und ging mit meiner ersten Firma in Konkurs der Mangels Masse abgelehnt wurde, also blieben die Schulden.  Die Pfändungen gingen weiter der GV stand vor der Tür jeden Tag hat mann ein mulmiges Gefühl wenn mann den Brifkasten aufmacht, aber nach weit über 10 Jahren kann ich nicht mehr sonst krieg ich noch nenn Herzinfakt.

Wenn mann sich an die Regeln hält werden wir die paar Jahre auch noch durchstehen und alles wird Gut ! hoffe ich jedenfalls  :juchu:

Ich hoffe das ich einigen Mut gemacht habe, mier hilft es manch mal wenn mann über seine Problem oder der der andern Reden kann ohne jemanden zu nahe zu treten !

Gruß Gismo

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paps

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Re: Privatinsovenz und ein Gebrauchtes Auto Geschenk bekommen
« Antwort #4 am: 20. August 2007, 18:12:09 »

kleine Ergänzung noch zum Unterhalt.

Bei Bezug von ALGII und nachweislichen Bemühungen um einen Job, besteht auch im Unterhaltsbereich  ein permanenter Leistungsmangel.
Dieser muss aber bei bestehenden  U-Titel festgestellt werden.

Bestehen keine Titel sollte dieser Mangel trotzdem festgestellt werden, um der "Gegenseite" den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Solange Ihre Leistungsunfähigkeit nicht festgestellt ist, schulden Sie die 800,- Euro Unterhalt weiter.

Hier ist also dringend anwaltliche Hilfe erforderlich um ev. Titel abzuändern.

Genau dies meinte Feuerwald auch mit der Klärung vor/während des Verfahrens.
Diese Klärung hätte schon seit 3 Jahren erfolgen können/müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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