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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger  (Gelesen 4058 mal)

kenagold

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PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« am: 06. Januar 2012, 03:25:10 »

hallo!

bei mir läuft seit einigen Wochen die Privatinsolvenz.
Also gerichtlich ist alles durch und ich bin jetzt in der Wohlverhaltensphase.

Jetzt habe ich allerdings eine neue Rechnung erhalten, die allerdings schon mind. über ein Jahr alt ist. (muss dazu sagen, dass es Anwaltskosten waren die nun von dem Anwalt gefordert werden - Urheberecht - Filme runtergeladen)

habe jetzt wie gesagt rd. 1 jahr nichts von dem anwalt gehört -auch keine Mahnschreiben etc.

damals bei den infoveranstaltungen der schuldenberatung wurde etwas gesagt von einem register, wo meine insolvenz eingetragen wird und so etwaige gläubiger die ich "vergessen" habe einzutragen die chance haben sich noch vor dem insolvenzverfahren zu melden..

meine frage ist nun, ob die "neue" rechnung noch in das insolvenzverfahren genommen werden kann - oder ob die Kosten hinfällig sind, da sich der Gläubiger nicht innerhalb einer Frist (s.o.) gemeldet hat !?

wäre super wenn mir ausserdem jemand sagen könnte, ab welchem genauen Zeitpunkt die Meldefrist für Gläubiger abgelaufen ist.

Danke für evtl Hilfe !!!!

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doktor mabuse

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #1 am: 06. Januar 2012, 08:48:06 »

Hallo,

Wie ist der Verfahrensstand? Nacg einigen Wochen kann eigentlich noch keine WVP sein, dazu muß es vorher einen Schlußtermin und die Verfahrensaufhebung gegeben haben.
Gläubiger können bis zum Schlußtermin nachmelden, der TH prüft die Forderungen:

Zitat INSO:

§ 177
Nachträgliche Anmeldungen.(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Für nachträgliche Änderungen der Anmeldung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.

(2) Hat das Gericht nachrangige Gläubiger nach § 174 Abs. 3 zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert und läuft die für diese Anmeldung gesetzte Frist später als eine Woche vor dem Prüfungstermin ab, so ist auf Kosten der Insolvenzmasse entweder ein besonderer Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

(3) Der besondere Prüfungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Zu dem Termin sind die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, der Verwalter und der Schuldner besonders zu laden. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Allerdings fallen deliktische Forderungen (ich denke, die Urheberverletzung und die damit verbundene Geldstrafe ist so eine) nicht unter Insolvenzforderungen und die RSB und sind nicht wie normale Gläubigerforderungen zu betrachten.
Bei begründetem Sachverhalt werden Sie wohl zahlen müssen...

Gruß,
Doktor Mabuse
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kenagold

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #2 am: 06. Januar 2012, 09:49:45 »

hallo und danke für die infos!

in dem letzten schreiben stand sinngemäss "die 6 jahre periode beginnt nun"


zu den forderungen:

es sind ja "nur" die anwaltskosten des verfahrens (300 euro für einen brief :D) , also im grunde keine kosten die mir strafrechtlich auferlegt worden sind.

wie verhält es sich damit?

danke!
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Schuldenheini

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #3 am: 06. Januar 2012, 10:55:54 »

Hallo,

die Anwaltskosten für die Abmahnung wirst Du wohl zahlen müssen.Sei froh dass es "nur" 300 Euro sind.

Derartige vergleichbatre Vorgänge sind meist mit viel höheren Gebühren bewehrt.
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Feuerwald

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #4 am: 06. Januar 2012, 11:47:10 »


Wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, so kann der Anwalt seine Forderung im eröffneten Insolvenzverfahren nachmelden, d.h. zur Insolvenztabelle anmelden.

Hierbei kann eine Forderungsanmeldung auch als sog. Deliktsforderung erfolgen (Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung). Dieser Anmeldung kann der Schuldner widersprechen.  Erfolgt der Widerspruch nicht, so wird diese Forderung nach 6 Jahren nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.  Bis dahin unterliegt auch diese Forderung dem allg. Vollstreckungsverbot.
Problem mit den „vergessenen“ Gläubigern ist im verbraucherinsolvenzverfahren der § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #5 am: 06. Januar 2012, 16:58:33 »

Ich würde das differenziert sehen.

Vermutlich hat es seinerzeit eine Abmahnung gegeben. Wie ist darauf reagiert worden? Haben Sie damals eine Unterlassungserklärung abgegeben und gezahlt? Oder sind Sie in der Sache verklagt worden und haben einen Titel gegen sich hinnehmen müssen. Oder ist - dritte Möglichkeit - das Schreiben des Anwalts nun der erneute Versuch einer Abmahnung.

Daran macht sich fest, ob es eine Insolvenzforderung ist und ob diese mit dem vbuH-Merkmal angemeldet werden kann.

Fangen wir mit der dritten Möglichkeit an. Es ist häufig so, dass Anwälte, wenn auf das erste Abmahnschreiben nicht reagiert wurde, es nach einer Zeit erneut versuchen. Das macht das Abmahnschreiben auch nicht wertvoller, sondern zeigt eigentlich, dass vor einer Klageerhebung zurückgeschreckt wird. In diesem Fall würde ich die Sache ignorieren. Es wäre aufgrund der Übersendung nach der Eröffnung m.E. ohnehin eine Neuschuld.

Sind Sie seinerzeit verurteilt worden wegen einer Urheberrechtsverletzung, dürfte feststehen, dass es mit großer Sicherheit auch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung dargestellt hat. Dann würde ich das nicht als Insolvenzforderung anzeigen. Zum einen wird es ohnehin nicht von der RSB erfasst, man muss es also am Ende selbst zahlen. Weil man die Forderung im Eröffnungsantrag nicht angegeben hat, könnte ein Versagensantrag zum Erfolg führen. Deshalb mit dem Anwalt schnellstmöglich Verhandlungen über eine ratenweise Zahlng aufnehmen.

Wenn wegen der seinerzeitigen Unterlassungserklärung der Anwalt jetzt seine Kostenrechnung präsentiert, so kann man das getrost nachmelden. Die Forderung ist eine Insolvenzforderung, denn sie ist vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden. Da sie allerdings erst nach der Eröffnung bekannt geworden ist, konnte sie im Eröffnungsantrag noch nicht aufgeführt werden. Die unverzügliche Nachmeldung ist daher kein Verstoß gegen die Vollständigkeit der Anmeldung und deshalb ergibt sich daraus auch kein Versagensgrund.

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kenagold

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #6 am: 06. Januar 2012, 18:02:50 »

hallo nochmal!

ob ich eine unterlassungerklärung abgegeben habe... kann ich nicht 10 prozentig sagen.. denke aber schon.. irgendetwas habe ich da unterschrieben.

ein titel gegen mich besteht nicht. auch bin ich nicht verurteilt worden.

nachdem der anwalt einen brief geschrieben hat , hat sich die gegenseite nicht mehr bei ihm oder mir gemeldet.

und nochmal:
die anwaltskosten sind von MEINEM anwalt den ich mir damals genommen habe.
NICHT vom gegner!

frage:

mit wem sollte ich mich am besten in verbindung setzten um die sache zu klären?

- gericht?
- treuhänder?
- oder brief an den anwalt schreiben und den sachverhalt erläutern?

DANKE!!

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Der_Alte

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #7 am: 06. Januar 2012, 18:18:23 »

Wenn der Auftrag an den Anwalt vor der Insolvenzeröffnung war und die Sache ebenfalls vor der Eröffnung beendet war, ist die Rechnung eine Insovenzforderung, die nachgemeldet werden kann. Ich gehe davon aus, dass die Tatsache und Höhe der Rechnung bei Abgabe des Insolvenzantrags noch nicht bekannt war. Deshalb unverzüglich nachmelden mit dem Hinweis, dass die Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz stammt, aber jetzt erst bekannt geworden ist.

Der Anwalt kann dann die Forderung als Insolvenzforderung anmelden und Sie sind der Pflicht auf unverzügliche Nachmeldung nachgekommen. Einen Versagensantrag kann man darauf nicht begründen, denn Sie wußten vor dem Eingang der Rechnung nichts von dieser Forderung.
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kenagold

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #8 am: 06. Januar 2012, 18:35:19 »

danke "der alte"  :hi:

nur noch eine frage:

bei wem müsste ich nachmelden? beim gericht? treuhänder?

macht mich schon alles etwas nervös weil die "neuen"  kosten ja von einem ANWALT sind und dieser bestimmt auch ahnung von privatinsolvenz hat.

da kommt er bestimmt mit irgendwelchen anwaltstricks um die ecke oder, im schlimmsten fall, versucht er womöglich die privatinsolvenz zu beenden !?

danke
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Der_Alte

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #9 am: 06. Januar 2012, 18:42:01 »

Melden Sie am Besten sowohl beim Gericht als auch beim Treuhänder; das Gericht müssen Sie auf jeden Fall informieren.

Die Insolvenz stoppen kann der Anwalt nicht; er könnte allenfalls versuchen einen Antrag auf Versagen der RSB zu begründen. Das wird aber nahezu unmöglich sein, da Sie die Forderung bei Abgabe des Eröffnungsantrags nicht kannten und sofort bei Bekanntwerden nachgemeldet haben.

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kenagold

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #10 am: 18. Januar 2012, 06:52:12 »

hallo nochmal!

habe netsprechenden brief, mit kopie der offenen rechnung an das gericht und den treuhänder gesendet.

gestern kam antwort vom gericht mit folgenden aussagen:

- aufnahme gläubiger in das insolvenzverfahren nicht möglich
- das verfahren ist am 14.12.10 eröffnet worden , und durch beschluss vom 21.10.11 wieder aufgehoben worden
- anhand eröffnungsdatum ist anzunehmen dass der gläubiger mit der rechnung insolvenzgläubiger sind
- auch wenn die gläubiger nicht von mir benannt worden sind hätten sie durch die öffentlich bekanntmachung kenntniss bekommen können und sich am verfahren beteiligen können.
- da sie dies nicht getan haben, können sie nicht mehr berücksichtigt werden
- bei erteilung der restschuldbefreiung (13.12.16) unterliegt auch diese forderung der restschuldbefreiung


was bedeutet das nun genau?

dass, obwohl der "neue gläubiger" nicht mit im verfahren ist, die forderungen 2016 erlöschen?

wie reagiere ich auf evtl mahnbescheide die wahrscheinlich noch kommen?


DANKE!!
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Der_Alte

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Re: PrivInsolvenz läuft - neuer Gläubiger
« Antwort #11 am: 18. Januar 2012, 07:51:11 »

Das Gericht hat festgestellt, dass es sich bei dem Gläubiger um einen Insolvenzgläubiger handelt, der nicht angemeldet hat. Die Forderung dieses Gläubigers wird von der Restschuldbefreiung umfasst, sobald diese ausgesprochen wird.

Der Gläubiger hat also schlicht Pech gehabt, dass er zu spät die Forderungen erhebt.
Schreiben Sie den Gläubiger an und teilen Sie ihm mit, wie das Gericht die Forderung bewertet. Selbst wenn er einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid beantragt kann er damit nichts anfangen, weil er als Insolvenzgläubiger nicht pfänden darf.
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