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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun  (Gelesen 4630 mal)

Inso2008

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Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« am: 26. Oktober 2008, 12:45:25 »

Hallo zusammen,

ich bin seit August 08 in der Inso, hatte einen AG wo ich nur befristet eingestellt war.Jetzt habe ich einen neuen AG (unbefristetet Vertrag) und bekomme nun auch 1000 € mehr brutto jedoch wurde bei einer Probeabrechnung festgestellt das ich bedingt durch den Firmenwagen (110km täglich) nur noch knapp 380 € netto bekommen würde. Da ich noch Unterhalt an mein Kinmd zahlen muss würde ich praktisch mit 20 m€ Leben müssen. Ist dies zulässig, kann ich etwas machen ?

Den Firmenwagen benötige ich um noch die 2. Arbeitsstätte aufsuchen zu können, da es eine Produktionsstätte ist und auch Nachts betreut werden muss.

Also meine Personalabteilung meinte man kann beim Inso Gericht einen Antrag stellen und die würden den Pfändugsbetrag herab setzen, ist dies richtig ?

Ansonsten hätte ich den AG gar nicht wechseln müssen, denn ich habe zur Zeit nur Nachteile dadurch. Vorher hatte ich auch einen Firmenwagen (10 km täglich) und es wurden mir ca. 50 € / pro Monat gepfändet. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?

Kann mir jemand helfen oder Tipps geben ?

Vielen Dank
Inso2008
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smallville

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2008, 13:20:38 »

Hallo Inso 2008,

also m.M. nach kann da was nicht stimmen, denn wenn Du hier guckst:

http://pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

siehst Du, dass selbst bei einem Nettolohn von 3000 Euro OHNE unterhaltsberechtigte Person ca. 1400 Euro bleiben.

Trage mal hier http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html# Deinen Bruttolohn ein und errechne Dein Netto.

Kommt ungefähr hin (Diskrepanz ca. 50 - 70 Euro)

Und dann schaue in die Pfändungstabelle.

Soweit ich das von meiner Freundin weiß, wird der Firmenwagen auf das Brutto gerechnet und dann ergibt es logischerweise ein höheres Netto.

Aber dass Dir nur 380 Euro bleiben....- da denke ich liegt ein Fehler vor.

lg
small
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Inso2008

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2008, 13:34:07 »

Hallo Small,

ein Rechenfehler leigt leider nicht vor, wurde bereits von einem Rechtsanwalt geprüft. Der verwies unsere Personalabteilung darauf hin an das Insolvenz Gericht, wo ich diesen Antrag stellen soll.

Nur habe ich da auch noch nie etwas von einem solchen Antrag gehört.

Aber so wie du es halt schreibst steigt das Nettoeinkommen erheblich mit den Kilometern, dann würde von dem neu festgestelltem Netto gepfändet und dann muss das Auto noch versteuert werden :-( dann kommen da 380 € netto raus. Soweit ist das wohl alles richtig ... leider ....
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smallville

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2008, 14:11:18 »

Hi Inso,

den Antrag kann man formfrei beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.

Hier die Grundlage:

§ 850f ZPO
Änderung des unpfändbaren Betrages

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn a)  der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,  
b)  besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder
 
c)  der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern
 
und überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen. (...)



Kannst Du die Zahlen der Berechnung mal hier reinstellen? Grob?
Wird die 1% Regelung genutzt?

Du schreibst was von Kilometern.....?!

Es ist leider richtig, dass der pfändbare Anteil vom neu berechneten Nettoeinkommen abgezogen wird und nicht vom Auszahlungsbetrag.
Allerdings kann ich mir trotz Bestätigung Deines RA - nicht vorstellen, dass man somit unter die Hartz 4 Grenze rutscht.

Demnach - sollte dies tatsächlich so sein (gibt ja nichts - was es nicht gibt), würde ich auf den Wagen verzichten und mir einen Billigwagen aus dem Internet zulegen.
Wie würdest Du mtl. ohne den Wagen rauskommen?

Das würde ich zuallererst prüfen, bevor ich den Antrag stelle.
Denn u.U. kommt nachher auch nicht die Welt raus, denn 380  Eu ist ja der Witz des Jahrhunderts :nono:

lg
small

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Inso2008

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2008, 14:32:30 »

Also hier ein paar Zahlen:

1% Regelung
2 Arbeitsorte der eine 110 km der andere 280 km entfernt

macht irgendetwas von knapp 1400 € Geldwerten Vorteil die vorher drauf und nachher wieder abgezogen werden ......
macht knapp 2550 € netto  davon wird die Pfändung (ca. 600 €) berechnet, tatsächliches netto ist ca. 1900 €,

Also ergibt es folgendes:
1900€ - 600€ - Auto = 380 € ungefähr ......

ohne Auto:
1900 € - 300€ Pfändung =1600 € ungefähr ....... jedoch benötige ich den Wagen halt geschäftlich und es lässt sich nicht umgehen, schon alleine der 'Kilometer wegen ....

Also bleibt nur der Weg zum Inso Gericht und den Antrag tätigen ... weil Miete und Essen und alles andere muss ja bezahlt werden. Was muss den dieser Antrag alles beinhalten ?
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smallville

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2008, 15:56:45 »

Hi Inso,

ich habe jetzt mal gegoogelt und das hier gefunden.
http://firmenwagenrechner.spiegel.de/

Gib mal da Deine Daten ein.

Alleine die Kilometer die bei Dir vermutlich zugrunde gelegt werden, "versauen" Dir den Genuß eines Firmenwagens gehörig.
Zumindest zur 1% Regelung.
Mit der Fahrtenbuchregelung sieht es etwas besser aus - aber auch nicht prickelnd.

Unabhängig von Insolvenz und Pfändungsbeträgen solltest Du Dir überlegen, ob sich dieser Wagen wirklich lohnt und Du nicht
eher den Chef um eine vergleichbare Gehaltserhöhung bittest.

Diese würde Dir ermöglichen (auch wenn dann wieder höher gepfändet wird) Dir selbst einen günstigen Wagen zu unterhalten.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ich denke es sind die horrenden Kilometer die bei Dir so gründlich reinschlagen.

Auch mit einer Erhöhung durchs Gericht, denke ich - wirst Du keine allzugroßen Sprünge machen können.

Denn dass das Gericht so erhöht, dass Du alle Deine Fixkosten decken kannst, wage ich zu bezweifeln.

lg
small
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Inso2008

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2008, 18:10:55 »

Ja da könntest du Recht haben, 1000€ mehr bekommen und einen deutlich besseren Vertrag. Dabei geht es mir nun Finanziell viel schlechter  :heulen:

Also wenn das Gericht nicht die Einbussen die ich hinnehmen muss mindern kann bleibt mir wohl nur der Umzug ..... aber wieder 2 Wohnungen zu haben doppelt Haushalt führung ist nicht prickeln ..... naja mal sehen wie es weiter geht!

Bin aber trotz allem super froh einen so toleranten Arbeitgaber gefunden zu haben, wer kann das schon in dieser Zeit behaupten. So eine Unterstützung finde ich echt toll in der Zeit der Insolvenz !!

Small vielen Dank für deine Tipps  :wink:

Gruß
Inso2008
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Feuerwald

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Re: Probeabrechnung ergibt nur 380 € netto :-( was nun
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2008, 19:53:08 »

wozu braucht man denn einen Firmenwagen?

Wenn der Cheffe so nett ist, kann er auch ein Arbeitgeberdarlehen zweckgebunden für den Kauf eines ganz privaten Autochens gewähren? Wie sich das rechtlich gestaltet, vermag ich an dieser Stelle auch nicht zu sagen. Nur mal so eine Idee.




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