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Autor Thema: Problem mit Finanzamt bzw. IV  (Gelesen 1874 mal)

Quenny

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Problem mit Finanzamt bzw. IV
« am: 09. April 2012, 18:49:38 »

Guten Abend zusammen,

ich habe ein ganz grosses Problem und hoffe hier Hilfe zu finden... Jeder sagt mir was anders und so langsam weiss ich echt nicht mehr weiter..

Ich befinde mich seit 2010 in der Regelinsolvenz. Seit dem 01.03.2012 in der Wohlverhaltensperiode...

Da mein Insolvenzverwalter während des eröffneten Verfahrens keine Einkommensteuererklärung gemacht hatte, habe ich dies nun übernommen und für  eine Einkommenssteuererklärung 2011 gemacht. Das Guthaben beläuft sich hier über rund 850 Euro. Ich bin als Angestellter tätig- die hohe Erstattung resultiert aus meinen sehr hohen Fahrkosten. 60 Km ein Weg. Verdienen tue ich gerade einmal 1300 euro netto , ich bin 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet...

Nun zu meinem Problem: Das Finanzamt beruft sich auf eine Aufrechnung mit Insolvenzschulden und ist nicht bereit das Guthaben an mich bzw. an meinen IV auszuzahlen. Ich war immer der Meinung das Guthaben welches auf die Zeit des eröffneten Verfahrens zurück zuführen ist dem IV zusteht.... Das gesamte Jahr 2011 war ich im eröffneten Verfahren. Gleichzeitig fordert mein IV die 850,00 Euro von mir. Welche ich aber nie erhalten habe!!! Ich meine sorry es kann doch nicht sein das das Finanzamt Geld vereinamt und der IV dies von mir fordert. Davon mal abgesehen das ich das Geld gar nicht habe.. Der IV ist über die Vorgehensweise des Finanzamtes informiert.

1.) Wem steht das Geld tatsächlich zu???
2.) Sollte es dem IV zustehen, wer ist dann dafür verantwortlich das dieser die Erstattung erhält???? Ich oder der IV???? Ich meine ich kann nichts für das Finanzamt! Muss ich mir einen Anwalt suchen???
3.) Kann das zu Versagung der RSB führen wenn ich dem IV das Guthaben nicht erstatte???? Was ich ja auch nicht kann!!!

Hilfe!!!!!!
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Der_Alte

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Re: Problem mit Finanzamt bzw. IV
« Antwort #1 am: 09. April 2012, 21:12:33 »

zu 1: Es kommt darauf an, ob Nachtragsverteilung für die Steuererstattung aus 2011 angeordnet worden ist. Wenn ja (schauen Sie mal in den Aufhebungsbeschluß), dann steht das Geld dem Treuhänder zu und das Finanzamt muss an ihn auszahlen. Da Sie das Geld vom FA nicht bekommen haben, müssen Sie auch nichts auslegen oder vorstrecken, sondern der Treuhänder darf sich selbst mit dem Finanzamt streiten. Gibt es keine Anordung der Nachtragsverteilung, dann darf das Finanzamt in der WVP mit Forderungen gegen den Schuldner aufrechnen. Dann hat der Treuhänder auch nichts zu bekommen.
zu 2: Der Treuhänder muss sich selbst drum kümmern.

zu 3: Nein, Sie können nur das an den Treuhänder abführen, was Sie auch besitzen.

Es hängt alles an der Frage der Nachtragsverteilung. Ohne die hat der Treuhänder gar nichts zu wollen. Wenn es eine gibt schreiben Sie dem Gericht den Sachverhalt und bitten um einen klarstellenden Beschluß.
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Quenny

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Re: Problem mit Finanzamt bzw. IV
« Antwort #2 am: 09. April 2012, 22:02:10 »

Hallo,

in dem Beschluss steht nichts von Nachtragsverteilung der Einkommenssteuererklärungen.... Mmh das heisst jetzt das geht steht dem TH nicht zu???

Kann das Gericht den jetzt nachträglich noch eine Nachtragsverteilung anordnen????
Sprich kann es das Finanzamt dazu bewegen das Geld an den TH auszuschüten???

Egal was passiert ich bin da aussen vor, richtig---???
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Quenny

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Re: Problem mit Finanzamt bzw. IV
« Antwort #3 am: 09. April 2012, 22:42:52 »

uppsss.... ich sehe gerade der th hat sogar im schlussbericht geschrieben das aufgrund meiner einkommensverhältnisse nicht mit einer großartigen steuererstattung zu rechnen ist, und das obwohl er wusste das ich einen fahrtweg von 60 km pro weg also täglich 120 km pendele.... aufgrund dessen hat das gericht wahrscheinlich keine nachvertragsverteilung angeordnet...

aber wenn ich das richtig verstanden habe bin ich außen vor, oder hätte ich dem gericht damals als der schlussbericht erstellt wurde schreiben  müssen das ich aufgrund der fahrtkosten mit einer höheren summe rechne???? und man kann mir wieder was??

ich meine sorry ich bin kein steurprofi und so hohe fahrtkosten habe ich noch nie geltend gemacht...e
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Der_Alte

  • Gast
Re: Problem mit Finanzamt bzw. IV
« Antwort #4 am: 10. April 2012, 18:14:32 »

Um nächstes Jahr nicht wieder zu erleben, dass das Finanzamt die Steuererstattung aufrechnet, könnten Sie sich einen Freibetrag für den Weg zur Arbeitsstätte eintragen lassen. Dann werden monatlich weniger Steuern abgezogen und Ihr Netto entsprechend höher. Der Mehrbetrag dürfte, da Sie zwei unterhaltsberechtigte Kinder haben, wahrscheinlich pfändungsfrei sein.
Zuständig für die Eintragung des Freibetrages ist das Finanzamt, Vordrucke gibt es dort.
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