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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Problem mit Finanzamt  (Gelesen 3874 mal)

Patty1233

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Problem mit Finanzamt
« am: 28. April 2013, 13:36:54 »

Hallo ihr Lieben ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Vorab seit Sommer 2012 bin ich der Wohlverhaltensperiode, es wurde KEINE Nachverteilung angeordnet. Jetzt habe ich meine Lohnsteuererklärung gemacht und für 2012 ein Guthaben von 380 Euro. Das Geld ist aber bisher nicht auf mein Konto überwiesen worden. Ist jetzt schon 4 Wochen her das der Bescheid vom Finanzamt kam.... Ein Anruf dort hat ergeben das die das Geld zurück halten und mit meinen Altschulden verrechnen. Habe um was schriftliches gebeten doch das kommt auch nicht.. Nu zu meinen Fragen

1) darf das Finanzamt das Geld zurück halten.
2) muss ich meine TH den Steuerbescheid zuschicken. 2012 war ich ja noch anteilig im eröffneten Verfahren. Wenn ich es nicht tue habe ich Einkomnen verschwiegen? Wie gesagt laut Beschluss gibt es keine Nachverteilung !!!! Hab Angst das mein TH das Geld haben will das ich aber nie bekommen habe.

Wie verhalte ich mich richtig??? Muss das Finanzamt nicht was schriftliches zusenden

Vielen dank !!!
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Nixmehrda

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #1 am: 28. April 2013, 15:43:23 »

Sollten Sie noch (alte) Schulden bei dem Finanzamt haben, dann darf das Finanzamt als Gläubiger das neues Guthaben damit verrechnen.
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Patty1233

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #2 am: 28. April 2013, 16:31:25 »

Danke schön kann jemand noch etwas mehr zu meinen anderen Fragen sagen??
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Nixmehrda

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #3 am: 28. April 2013, 17:02:51 »

Schicken Sie Ihrem TH ruhig den Steuerbescheid.
Dann hat er was zum Abheften.
Geld das das FA korrekt verrechnet kann er eh nicht noch einmal einfordern.
Und würde das Amt auszahlen, würde es dem TH auch nicht zustehen, da es ja keine Nachtragsverteilung gibt.



« Letzte Änderung: 28. April 2013, 17:05:24 von Nixmehrda »
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Patty1233

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #4 am: 30. April 2013, 07:36:58 »

Ja aber das Problem was ich sehe ich habe nichts schriftliches vom Finanzamt. Evt. Lässt der TH ja den Beschluss bei Gericht ändern in einer nachvertagsverteilung. Gut ich kann beweisen das kein Geld vom Finanzamt auf mein konto eingegangen ist. Aber reicht das dann wenn das Finanzamt sich so quer stellt? Habe einen nicht so netten TH und Angst den falschen Schritt zu machen.
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Nixmehrda

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #5 am: 30. April 2013, 08:32:30 »

Du hast einen Bescheid oder nicht vom Finanzamt?
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Insokalle

Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #6 am: 30. April 2013, 10:22:09 »

Eine Steuererstattung ist kein Einkommen, das in der WVP der Abtretung des § 287 InsO unterliegt. Daher besteht auch keine Mitteilungspflicht in der WVP gegenüber dem TH (s. § 295 InsO).
Wenn der TH jetzt noch eine Nachtragsverteilung wegen der Steuererstattung beantragen will, kann er das machen. Falls sie das Gericht beschließt, muss er das mit dem FA ausfechten.
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Patty1233

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #7 am: 01. Mai 2013, 05:14:21 »

Ja den Steuerbescheid habe ich aber leider habe ich es immer noch nicht schriftlich vom Finanzamt dass dort das Geld zurück behalten wird!!! Es mag richtig sein das ich in der Wohlverhaltensperiode nicht verflichtet bin einen Steuerbescheid mitzuteilen gilt das aber auch wenn dieser zumindest anteilig die zeit des eröffneten insolvenzverfahrens umfasst??
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waldi

Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #8 am: 01. Mai 2013, 08:42:29 »

Ähnlich habe ich dies ebenfalls erlebt.
Da hilft nur ein energischer schriftlicher Hinweis an das Finanzamt, dass für die vorliegende Steuererstattung keine Nachtragsverteilung vorliegt und das Geld also auszuzahlen ist.
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Insokalle

Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #9 am: 01. Mai 2013, 11:09:23 »

Das FA zahlt nicht aus, es rechnet auf, s.o.
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Patty1233

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #10 am: 02. Mai 2013, 21:10:11 »

Richtig es rechnet auf und ich bekomme nichts schriftliches. Das ist das was nur sorgen bereitet
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Der_Alte

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #11 am: 02. Mai 2013, 22:24:12 »

Was macht Ihnen daran Sorgen?

Das das FA aufrechnen darf, ist höchstrichterlich entschieden.
Wenn der TH anderer Meinung ist, dann muss er sich mit dem FA auseinander setzen.
Dann wird irgendwann das Gericht darüber zu befinden haben.

Egal, wie Sie es drehen und wenden: bei Ihnen ist kein Geld gelandet und wird auch nichts landen.

Sie haben mit diesem gesamten Verfahren nichts weiter zu tun.
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Patty1233

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Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #12 am: 09. Mai 2013, 10:30:49 »

Ok andere Sache bin ich verpflichtet dem TH von dem Steuerbescheid mitzuteilen? Eine nachtragsverteilung wurde ja nicht angeordnet ??? Sonst sag ich einfach gar nichts dann bin ich doch auch ohne Probleme aus der Sache raus? Was nur sorgen bereitet ist das die zeit noch anteilig in das eröffnete verfahren fällt
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Der_Alte

  • Gast
Re: Problem mit Finanzamt
« Antwort #13 am: 09. Mai 2013, 13:11:07 »

Wozu immer noch die Fragestellung, ob der TH den Steuerbescheid haben soll. Er hat mit der Steuererstattung nichts zu tun, sie betrifft ihn nicht und es ist auch keine Obliegenheit des § 295 InsO, den TH mit dem Steuerbescheid zu beglücken.
Also geht es ihn nichts an.
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