Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Keve1984 am 11. Februar 2013, 18:11:12

Titel: Probleme Finanzamt Gläubiger
Beitrag von: Keve1984 am 11. Februar 2013, 18:11:12
Hallo zusammen ich befinde mich seit 2010 in der PI. Seit einigen Monaten bin ich in der Wohlverhaltensperiode. Nun wurde ich vom Finanzamt aufgefordert meine Einkommenssteuererstattung 2011 abzugeben. Das Tat ich Guthaben von 300 Euro was zur Masse gezogen wurde ( nachtragsverteilung) nun ist es leider so das ich vergessen habe 16,80 Euro an Zinsen von meinem rentenvertag anzugeben. Nun macht mir das Finanzamt das leben zur Hölle. Von wegen ich habe vorsätzlich den Betrag nicht angegeben ect. Ich meine Sorry ich riskiere doch nicht mit Absicht für lächerliche 16,00 Euro meine restschuldbefreiung. Nun will das Finanzamt - es ist Gläubiger !!!! Einen Versagensantrag stellen. Ich bin total verzweifelt. mir wird vorgeworfen ich habe mit Absicht Einkommen verheimlicht!!! was aber so nicht stimmt!!!!

Mit was habe zu rechnen ???  Kommen die mit Antrag durch ????

Mache mir solche sorgen!!!

Vielen dank für eure Hilfe
Titel: Re: Probleme Finanzamt Gläubiger
Beitrag von: Feuerwald am 11. Februar 2013, 19:46:25
"Seit einigen Monaten bin ich in der Wohlverhaltensperiode"

-> wenn der sog. Schlusstermin bereits verstrichen ist, kann die RSB nur wegen einer Verletzung der Obliegenheit gem. §§ 295, 296 InsO erfolgen.
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Das Nichtangeben von 16,80 Euro Zinsertrag in einer Steuererklärung stellt keinen Versagungsgrund dar.