Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: twister666 am 04. April 2012, 14:18:47

Titel: Probleme mit Arbeitsamt
Beitrag von: twister666 am 04. April 2012, 14:18:47
Hallo zusammen,

meine Freundin ist seit Januar in der PI.
Von ihrem Harz4 wurde bisher immer ein Betrag abgezogen, da sie vor längerer Zeit zuviel Geld vom Arbeitsamt erhalten hat.
Der noch offene Betrag ist laut ihrer Anwältin in die PI eingeflossen und die Hauptstelle in Hannover wurde darüber informiert.

Nun ist es aber so, dass das Amt weiterhin die Raten von ihrem Harz4 abgezogen hat, obwohl die Anwältin das Amt informiert hat.
Die Anwältin sagt nun, dass meine Freundin morgen direkt zum Arbeitsamt gehen soll. Ihre Insolvenz wäre dadurch nun gefährdet.

Deshalb hab ich nun folgende Fragen:

1. Ist die PI nun tatsächlich gefährdet weil das Amt noch Raten einbehalten hat?
2. Bekommt meine Freundin die Raten seit Januar zurück da das Amt diese zu Unrecht einbehalten hat?
3. Wie kann man dem Amt morgen richtig entgegen treten?

Viele Grüße
Adrian
Titel: Re: Probleme mit Arbeitsamt
Beitrag von: Insoman am 04. April 2012, 14:44:49
Zitat
1. Ist die PI nun tatsächlich gefährdet weil das Amt noch Raten einbehalten hat?
Nein.

Zitat
2. Bekommt meine Freundin die Raten seit Januar zurück da das Amt diese zu Unrecht einbehalten hat?
Dass zu Unrecht einbehalten wurde/wird, ist so offensichtlich nicht.
Bestand die sogenannte "Aufrechnungslage" nämlich schon vorher, so endet sie grundsätzlich nicht mit der Eröffnung des Verfahrens (§94 InsO)..
Titel: Re: Probleme mit Arbeitsamt
Beitrag von: twister666 am 04. April 2012, 14:48:58
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mich verwirrt nur, dass die Anwältin sagt, dass das Amt die Raten nicht mehr abziehen darf.
Aber nach der Aussage darf das Amt das ja doch, trotz Insolvenz und trotz das der Betrag vom Amt in die Insolvenz fließen soll.
Titel: Re: Probleme mit Arbeitsamt
Beitrag von: paula1984 am 04. April 2012, 16:28:44
ich vermute das deine freundin ggf. Eine abtretungserklärung unterschrieben hat. Sollte das so sein darf das amt 2 jahre nach eröffnung als gläuber noch geld einbehalten. Den § weiß ich leider nicht. Unterlagen die unterschrieben wurden prüfen! Sollte das so sein auf gar keinen fall das amt danach fragen warum geld zurück gehalten wird. Da die nicht angabe einer abtretungserklärung ein versagensgrund ist. Th unbedingt informieren und hoffen das dieser verständnisvoll ist