"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Probleme mit dem Finanzamt  (Gelesen 3243 mal)

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Probleme mit dem Finanzamt
« am: 24. März 2012, 14:47:30 »

Ich bin seit 16.6.11 in der Insolvenz.

Ich bin selbstständig, die Selbstständigkeit ist freigegeben.

Am 9.7.11 habe ich meine Umsatzsteuer-Erklärung mit meiner alten Steuernummer für das 2.Quartal 2011 übermittelt.

Der TH sagte mir, ich soll auf die neue Steuernummer warten und dann würde mir auch mitgeteilt, wie mit der Steuer für den Zeitraum 16.6. bis 30.6. verfahren wird, welche wohl mit dem Jahresausgleich ermittelt werden wird.

Es kam die neue Steuernummer und da ich das Begleitschreiben so verstand, dass ich nun monatlich melden muss, habe ich für Juli am 6.8. gemeldet und dann auch überwiesen.

Dann kam ein Brief, dass ich vierteljährlich melden und überweisen soll.

Also am 2.10.11 das 3.Quartal gemeldet, am 4.10. überwiesen und der Gesamtbetrag ergab dann das 3.Quartal.

Am 9.3. erhielt ich nun eine Mahnung über den Betrag, den ich für Juli überwiesen hatte.

Ich schrieb zurück, wann ich was wie und für was überwiesen habe und das die Mahnung daher für mich hinfällig wäre.

Nun bekam ich heute ein Schreiben, dass das FA den Betrag, den ich mit Betreff "Umsatzsteuer Juli 2011" überwiesen habe, von ihnen auf das 2. Quartal gebucht worden ist und somit der Betrag für das 3.Quartal fehlen würde.

Die müssen doch meine Insolvenz beachten!



« Letzte Änderung: 24. März 2012, 14:49:24 von Pinguin »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #1 am: 25. März 2012, 16:58:34 »

Die müssen vor allem auch Ihre Verfügung auf der Überweisung beachten. Legen Sie gegen die fehlerhafte Verbuchung und die Mahnung Widerspruch ein unter Hinweis darauf, dass die Forderung für das zweite Quartal als Insolvenzforderung nicht verechnet werden darf. Eine Verrechnung ist mit Guthaben erst in der Wohlverhaltensphase zulässig.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #2 am: 25. März 2012, 17:10:48 »

Dankeschön.

Ich hatte bereits am 9.3. geschrieben, dass ich der Mahnung wiederspreche, denn ich habe das Geld ja mit Betreff Umsatzsteuer Juli 2011 überwiesen und der Betrag ist ja auch genau deckungsgleich mit der Erklärung für Juli 2011-

Ich habe bereits heute früh einen Brief mit einem Widerspruch geschiclt und alles noch mal ausführlich erklärt mit sämtlichen Beweisen und auch darauf hingewiesen, dass sie nicht einfach Geld für etwas Anderes verwenden können. Zumal noch dazu es eine ander Steuernummer war und ich in der Insolvenz bin.

Ich habe auch ein Schreiben an den TH aufgesetzt, damit er davon weiss, denn es ist meiner Meinung nach Vorteilsnahme eine Gläubigers, wenn sich das FA, welches Gläubiger ist, selbst bedient, obwohl das Geld für eine anderen Zweck überwiesen worden ist.

Es handelt sich da aber nicht um ein Guthaben, sondern um eine Überweisung für eine fällige Zahlung für Juli 2011.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #3 am: 20. April 2012, 18:02:45 »

Guten Tag,
vielleicht hat noch jemand einen Rat für mich?

Mittlerweile habe ich noch 2 Mal widersprochen, aber nie eine Antwort erhalten.

Ich habe alles haarklein in meinen Widersprüchen erklärt.

Stattdessen bekam ich heute eine Vollstreckungsankündigung.

Was kann ich denn jetzt noch machen?

Ich habe alles bezahlt, dass FA hat das Geld einfach gebucht, wie es ihm gepasst hat, also nicht zweckgebunden oder wie auf der Überweisung vermerkt.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #4 am: 20. April 2012, 19:26:27 »

Seit wann ist die selbst. Tätigkeit denn freigegeben?

M.E. kommte es darauf an, ob Sie das falsch oder richtig verstanden haben:
Zitat
Es kam die neue Steuernummer und da ich das Begleitschreiben so verstand, dass ich nun monatlich melden muss, habe ich für Juli am 6.8. gemeldet und dann auch überwiesen.

Je nachdem haben Sie mit oder ohne Rechtsgrund gezahlt.

Grds. darf das Finanzamt Insolvenzforderungen mit Guthaben aus der freigegebenen selbst. Tätigkeit aufrechnen. Ihr Fall ist etwas speziell, falls Sie tatsächlich eine Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet haben. Damit wäre ein Rückforderungsanspruch entstanden. Der kann jetzt entweder zur freigegebenen Tätigkeit gehören. Dann konnte das FA aufrechnen. Oder er gehört als Neuerwerb zur Insolvenzmasse. Dann durfte das FA nicht verrechnen. Sondern müßte an den IV auszahlen. Ich würde aber eher zur ersten Variante neigen. In beiden Fällen wäre das Geld aber weg.

Wenn Ihnen das nicht gefällt müßen Sie formal einen Abrechnungsbescheid beantragen und dagegen dann Einspruch einlegen. Im Hinblick darauf sollten Sie das FA auffordern, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #5 am: 21. April 2012, 05:52:27 »

Guten Morgen,

danke für die Antwort.

Die Selbstständigkeit ist direkt freigegeben worden.

Ich hatte mit dem IV gesprochen, auch dieser ist der Meinung, dass das Geld kein Guthaben war, sondern zweckgebunden, denn es stand ja deutlich Juli Umsatzsteuer Juli 2011 im Betreff.

Für ihn sieht es auch wie Vorteilsnahme für das FA aus.

Da ich aber selbstständig bin, kann er gar nichts machen.

Juli ist nicht im 2. Quartal, für das das Geld einfach benutzt wurde.

Was für einen Abrechnungsbescheid soll ich anfordern? Für Juli 2011? Für das komplette Quartal 3?
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #6 am: 23. April 2012, 21:05:27 »

denn es stand ja deutlich Juli Umsatzsteuer Juli 2011 im Betreff.

Das mag schon sein. Entscheidend ist aber, ob für den Juli 2011 der Monat oder das Quartal Voranmeldungszeitraum war. Sprich, ob Ihre Annahme eines mtl. VAZ zutreffend war oder nicht.

Die Umsatzsteuer entsteht grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes. War der Voranmeldungszeitraum das Quartal, dann ist die USt für Juli (und August und September) mit Ablauf des 30.09.2011 entstanden. Wenn Sie jetzt schon im August eine Zahlung für USt Juli geleistet haben, dann haben Sie für eine noch nicht entstandene Steuer bezahlt. Ihr Bestimmungsrecht bzgl. der Tilgung ging damit ins Leere. Es liegt somit eine Zahlung ohne Rechtsgrund vor, die zu einem Erstattunganspruch führt. Gegen den das FA ggf. aufrechnen kann, siehe meinen obigen Beitrag.  

Zitat
Für ihn sieht es auch wie Vorteilsnahme für das FA aus.
Vorteilsnahme? Naja...

Zitat
Da ich aber selbstständig bin, kann er gar nichts machen.
Wäre ich der IV, dann würde ich versuchen, das Geld zur Masse zu ziehen. Davon hätten Sie aber nix.

Zitat
Was für einen Abrechnungsbescheid soll ich anfordern? Für Juli 2011? Für das komplette Quartal 3?

Bgzl. der Verrechnung der für Juli geleisteten Zahlung.

Sie schreiben einfach:

"Ich beantrage die Anrechnung der am ... für Juli 2011 geleisteten Zahlung i.H.v. .... auf die USt-Verbindlichkeit für das III. Quartal. Hilfsweise beantrage ich den Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheides. Von Vollstreckungsmaßnahmen bitte ich vorläufig abzusehen."
« Letzte Änderung: 23. April 2012, 21:07:08 von Maurice Garin »
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #7 am: 23. April 2012, 21:06:28 »

doppelt...

Nach wie vor fehlt ein Löschen-Button.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Probleme mit dem Finanzamt
« Antwort #8 am: 24. April 2012, 07:23:43 »

Guten Morgen, danke für die Antwort.

Ich kann nicht so wirklich nachvollziehen, warum Sie immer wiederholen, dass der IV das Geld zur Masse ziehen soll?!

Auch ist mir unklar, wieso Sie der Meinung sind, es ist keine Vorteilsnahme, wenn etwas einfach auf die Insolvenz gebucht wird?

Schlussendlich habe ich gestern mit dem FA telefoniert und es ist nun alles geklärt.

Zuerst einmal behaupteten mehrere Ansprechpartner, denen ich schrieb, weil sie mich gemahnt hatten, bzw. einmal eine Antwort geschickt haben, dass sie meine Einschreiben nie erhalten hätten.

Dann sagte die eine Dame, dass das Geld einmal korrekt auf das 3.Quartal gebucht wurde, sie es dann aber umgebucht habe.

Sie dachte es sei für das 2.Quartal.

Das ich da aber eine andere Steuernummer hatte und auch das Ganze quasi in die Insolvenz fällt, hatte sie nicht gewusst, da es angeblich keinen Vermerk gibt.

Ferner gab sie zu, dass meine geleisteten Zahlungen addiert das 3.Quartal ergeben.

Ich hätte aber doch am 6.8. für das zweite Quartal gemeldet.

Dann merkte sie aber im Gespärch mit mir, dass auf der Umsatzsteuer-Erklärung 3.Quartal stand.

Dann war sie überfordert und verband mich mit einer anderen Dame.

Diese prüfte dann alles nach und rief mich zurück.

Schlussendlich habe ich mich korrekt verhalten und sie hätten das Geld gar nicht auf das 2.Quartal umbuchen dürfen.

Ferner hätten sie für den Zeitraum 16.6. bis 30.6. eine Umsatzsteuererklärung für die neue Steuernummer anfordern müssen, was wohl untergegangen ist.

Denn das komplette Quartal war ja mit der alten Nummer schon gemeldet, das 3.Quartal mit der neuen Nummer ( welche ich überhaupt erst Ende Juli per Brief mitgeteilt bekommen habe).

Weil diese Erklärung fehlte hat wohl irgendwer gemeint, das mit dem Juli sei dafür, ohne aber darauf zu schauen, dass ja oben 3.Quartal stand.

Nun muss ich die 2 Wochen erklären und den Betrag überweisen und das andere Geld, was gemahnt wurde, wird korrekt verbucht.

Auch wurde mir bestätigt, dass das Begleitschreiben der neuen Steuernummer missverständlich ausgedrückt war und dies schon öfter vorkam, dass es Leute gab, die eine neue Nummer bekamen und annahmen, sie müssten erst mal wieder monatlich erklären.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz