Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: berger am 09. Januar 2010, 11:37:44

Titel: probleme mit dem treuhänder
Beitrag von: berger am 09. Januar 2010, 11:37:44
guten morgen. ich habe probleme mit meinen treuhänder.  meine inso ist eröffnet. nun gejt es um die restschuldbefreieung. ich bin zur zeit ohne einkommen. mein treuhänder meint ich solle nicht auf den gedanken kommen mich selbständig zu machen .das würde er nie freigeben. auserdem solle ich mich sofort alg 2 melden. darf er das????? was soll ich nur tun???
Titel: Re: probleme mit dem treuhänder
Beitrag von: communicator am 09. Januar 2010, 13:18:13
Hallo,

die Angaben sind etwas dürftig.

von was leben Sie denn eigentlich ?

Besteht überhaupt eine realistische Chance mit einer Selbstständigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten ?

Wäre es nicht sinnvoller (welche Chancen haben Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeit) sich einen Job als Arbeiter/Angestellter zu suchen. In der Wohlverhaltensperiode wird dies sowiso von Ihnen verlangt !
Titel: Re: probleme mit dem treuhänder
Beitrag von: berger am 09. Januar 2010, 15:18:09
also. ich werde von meiner neuen lebenspartnerin zur zeit finanz. unterstützt. vor her war ich als mithelfendes familienmitglied ohne lohn bei meiner selbständigen frau tätig. wir haben uns aber getrennt. meine schulden rühren auf einer vergangenden selbständigkeit vor ca 15 jahre her. nun im herbst letzten jahres meldete ich inso an.sehe für mich keine chance auf dem arbeitsmarkt. ich habe ja nie etwas anders gemacht als das eben in den letzten 15 jahren.wie gesagt kann mir der treuhänder befehlen mich alg 2 zu melden und mir eine mögliche selbständigkeit zu untersagen????
Titel: Re: probleme mit dem treuhänder
Beitrag von: paps am 09. Januar 2010, 22:46:51
2 x nein
Titel: Re: probleme mit dem treuhänder
Beitrag von: berger am 10. Januar 2010, 15:19:58
hallo paps. 2x nein.hast du auch eine begründung dafür??? wäre toll. habe echt ein problem . ich danke dir. gr b