"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Probleme mit Treuhänder in der Privatinsolvenz ,keine Infos,brauche Hilfe  (Gelesen 2535 mal)

pusemuckel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,
Wer kann mir helfen,es ist folgendes passiert:Ich habe seit einigen Jahren für meine Kinder eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung laufen,die Kinder sind mittlerweile erwachsen,haben auch ihre Beiträge selbst bezahlt,leider ist untergegangen ,da ich bei Abschluss der Versicherungen der Versicherungsnehmer war,diese zur Volljährigkeit zu ändern.Infolge meiner Insolvenz wurde dies allerdings geändert,nur leider zu spät.Die Beiträge wurden allerdings nicht von meinem Konto abgebucht,was früher der Fall war(als die Kinder noch nicht volljährig waren).Der Insolvenzantrag läuft ab Juli 2013.Die Beiträge wurden bis zum heutigen Tage jeweils zum 1.abgebucht.Durch einen Unfall einer meiner Söhne habe ich heute erfahren,daß der Treuhänder die Versicherungen rückwirkend zum 1.Juli aufgekündigt hat.Sodaß jetzt für meinen Sohn kein Versicherungsschutz besteht.(trotz Beitragszahlung seinerseits).Es wurden weder von Versicherung noch Treuhänder ein Bescheid übermittelt über den fehlenden Versicherungsschutz.Darf der Treuhänder diese Versicherungen auflösen,obwohl die Beiträge nicht von meinem Geld bezahlt wurden,nicht von meinem Konto abgebucht wurde und ich nicht der Versicherte bin?Ich muss dazu noch sagen,daß ich das Gefühl habe,daß der Treuhänder übereifrig ist und selbst meinem Arbeitgeber gegenüber,der Bescheinigungen über KFZ und Laptopnutzung ausstellen musste,diese Bescheinigungen in Frage stellte.Wer kann mir ,oder wo kann ich Auskünfte oder Rat bekommen?  :cry: :cry:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Probleme mit Treuhänder in der Privatinsolvenz ,keine Infos,brauche Hilfe
« Antwort #1 am: 11. September 2013, 09:25:16 »

Das Problem ist die fehlende Umschreibung auf die Kinder.

Da Sie beim Antrag der Insolvenz noch Versicherungsnehmer waren, ist diese Versicherung Insolvenzmasse geworden und der Treuhänder musste sie deshalb kündigen. Täte er es nicht, würde er sich gegen über den Gläubigern möglicherweise schadenersatzpflichtig machen.
Gespeichert
 

pusemuckel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Probleme mit Treuhänder in der Privatinsolvenz ,keine Infos,brauche Hilfe
« Antwort #2 am: 11. September 2013, 11:03:19 »

Hallo,
das Kind ist wohl in den Brunnen gefallen,nur hätte der TH nicht informieren müssen,das er die Verträge aufhebt,denn dadurch hat mein Sohn keinen Versicherungsschutz mehr,und das ist jetzt ganz übel,weil der Fall jetzt eingetreten ist,das er mit einem komplizierten Unterschenkelbruch im Krankenhaus liegt,erst durch die Schadensmeldung bei der Versicherung wurde bekannt,daß der TH den Vertrag gekündigt hat.Die Beiträge wurden ja weiter abgebucht bis heute.Wenn man es gewusst hätte,hätte mein Sohn sich ja sofort um eine Unfallversicherung  kümmern können,er ist 23 jahre alt,anstatt ohne Versicherungsschutz zu sein.Das ist jetzt eine böse Sache,denn Folgeschäden,laut Arzt ,sind wahrscheinlich.Die Versicherung sagte mir,der TH hätte benachrichtigen müssen.Das hat er bis dato nicht getan,auf meine Nachfrage gestern,bekam ich zur Antwort,ich solle mich nicht so anstellen,ein Beinbruch wäre nicht so schlimm.Zumal steht extra in den Versicherungsbedingungen,dass Versicherte Person der Anspruchsnehmer ist.Also nicht ich.Der TH hat schon mehrere verursacht,selbst mein Arbeitsplatz wackelt gewaltig,und das nach 13 jähriger Berufszeit.Er hat trotz Bescheinigungen vom Arbeitgeber (Berufsbedingt Auto und Laptop),diese massiv angezweifelt gegenüber dem Arbeitgeber(kirchliche Organisation).Ich betreue 2 Jugendliche im eigenen Haushalt,ich muss jetzt dem Arbeitgeber sämtliche Ausgaben(Haushaltsbuch) vorlegen und wenn ich das nicht tue,werde ich gekündigt.Auch mussten die Jugendlichen schriftlich bestätigen,daß sie genug zu essen bekommen.Das habe ich bisher alles über mich ergehen lassen,denn ich liebe meine Arbeit.Nur ist es überhaupt einem TH erlaubt soweit in die Privatsphäre hinein zu greifen :rougi:?Leider ist es so,daß ich keinerlei Info über das Insolvenzverfahren hatte,es wurde von einem Rechtsanwalt zwar auf meine Anfrage eröffnet,aber über die Verfahrensweise habe ich keine Info erhalten :heulen:.Und eine Beratung wäre wohl nötig gewessen.Im Nachhinein hat sich auch rausgestellt,daß meine Schulden tatsächlich sich nur auf ca. 8.000 euro belaufen.(Hatte als Ehefrau einen Kredit mit unterschrieben).Die Bank hatte jehrelang nicht auf Anschreiben meines Anwaltes reagiert und einfach die Abtretungserklärung meinem Arbeitgeber vorgelegt als bei meinem Ex-Mann nichts mehr zu holen war.Ich weiss einfach nicht mehr weiter.Wer weiss,was ich tun kann?Habe so weiter gar keine Schulden.Einen Schuldenbereinigunsplan vom ANwalt hat der Gläubiger abgelehnt.Ist man wirklich ein Spielball für Gericht und TH?Oder was kann man tun?  :cry:
Gespeichert
 

eidechse

Re: Probleme mit Treuhänder in der Privatinsolvenz ,keine Infos,brauche Hilfe
« Antwort #3 am: 11. September 2013, 13:00:18 »

Der TH muss den Schuldner nicht darüber informieren, wenn er Versicherungen kündigt. Derartige Informationspflichten sind nicht in der Insolvenzordnung vorgesehen. Auch die versicherte Person ist m.E. nicht zu unterrichten. Letztendlich kann der Versicherungsnehmer solange keine irgendwie gearteten unwiderruflichen Bezugsrechte vereinbart sind, mit der Versicherung tun und lassen, was er will. In die Rolle des Versicherungsnehmers tritt der TH, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zitat von: pusemuckel
Zumal steht extra in den Versicherungsbedingungen,dass Versicherte Person der Anspruchsnehmer ist.

Das dürfte aber wahrscheinlich nur für die Unfallleistungen gelten. Das Problem ist hier, dass der TH sich durch die Kündigung der Versicherung den Rückkaufswert aufgrund der vereinbarten Prämienrückgewähr sichern wollte. Und wahrscheinlich ist gerade für diesen Anspruch nicht die versicherte Person sondern der Versicherungsnehmer bezugsberechtigt.

So bitter wie es ist, aber an eine Überschreibung der Versicherungen hätte man bereits bei Volljährigkeit der Kinder denken müssen. Selbst bei einer Umschreibung kurz vor der Insolvenz, hätte man Prbobleme bekommen. Da hätte der TH dann Anfechtungsmöglichkeiten geprüft.

Zitat von: pusemuckel
Der TH hat schon mehrere verursacht,selbst mein Arbeitsplatz wackelt gewaltig,und das nach 13 jähriger Berufszeit.Er hat trotz Bescheinigungen vom Arbeitgeber (Berufsbedingt Auto und Laptop),diese massiv angezweifelt gegenüber dem Arbeitgeber(kirchliche Organisation).Ich betreue 2 Jugendliche im eigenen Haushalt,ich muss jetzt dem Arbeitgeber sämtliche Ausgaben(Haushaltsbuch) vorlegen und wenn ich das nicht tue,werde ich gekündigt.Auch mussten die Jugendlichen schriftlich bestätigen,daß sie genug zu essen bekommen.Das habe ich bisher alles über mich ergehen lassen,denn ich liebe meine Arbeit.

Sorry, für mich ist momentan unverständlich, wo das Problem liegt bzw. was der TH angeblich falsch gemacht haben soll. Insbesondere wird nicht klar, was es mit dieser Bescheinigung auf sich hat (ging es evtl. darum, ob Kfz und Laptop unpfändbar sind und daher Ihnen nicht weggenommen werden können?) und was Ihre Verpflichtung zur Vorlage des Haushaltsbuches gegenüber dem Arbeitgeber mit dem TH zu tun hat. Hier wäre mal eine umfassende und detaillierte Schilderung hilfreich. Ich befürchte nämlich, dass hier verschiedene Aspekte ineinander greifen.

Vorab schonmal: Der TH ist verpflichtet den AG über die Insolvenzeröffnung zu informieren, damit dieser die pfändbaren Anteile des Lohnes abführen kann. Zieht der Arbeitgeber daraus negative Konsequenzen für den Arbeitnehmer (hier evtl. Vorlage Haushaltsbuch), dann kann dies nicht dem TH angelastet werden.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz