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Autor Thema: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl  (Gelesen 2147 mal)

Wilson

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Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
« am: 30. Mai 2008, 06:55:24 »

Hallo,
habe heute ein Schreiben vom IG erhalten, daß ein Gläubiger Anspruch einer Forderung aus vorsätztlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet hat.
Prüfungstermin  ist in 2 Wochen. Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen? Genügt das nicht auch schriftlich? Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?
Grüsse
Wilson
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ThoFa

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Re: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 08:16:09 »

Hallo,

Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen?

Ja !
Genügt das nicht auch schriftlich?

Nein !
Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?

Erst wenn es zur Feststellungsklage durch den Gläubiger kommt.

MfG

ThoFa
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