Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 25. November 2011, 11:25:02

Titel: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Pippalu am 25. November 2011, 11:25:02
Hallo zusammen,

ich habe eine schnelle Frage.
Darf ich oder der Anwalt im laufenenden Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Es geht darum das ich einen Anwalt für die Scheidung brauche.
Titel: Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Schuldenheini am 25. November 2011, 17:00:45
Natürlich kannst Du das.....oder der Anwalt
Titel: Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Insokalle am 25. November 2011, 17:06:17
Klar, die Insolvenz steht der Pkh nicht entgegen.
Ob und wie sie bewilligt wird (Ratenzahlung), ist wieder eine andere Frage.
Titel: Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Pippalu am 28. November 2011, 08:26:17
Danke für die Antworten.

Also auch in der Eröffungspharse steht dem nichts entgegen?
Muss ich meinen Treuhänder darüber informieren?

Vielen Dank
Titel: Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Insokalle am 28. November 2011, 17:51:36
Ist das Verfahren nun eröffnet oder nicht?
Ich glaub, ich würde dem IV die Scheidung mitteilen, denn ein mögl. Zugewinnausgleichsanspruch könnte zur Insolvenzmasse gehören.
Titel: Re: Prozesskostenhilfe im Insol.v.
Beitrag von: Pippalu am 29. November 2011, 10:47:15
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