Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 25. November 2011, 11:25:02
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Hallo zusammen,
ich habe eine schnelle Frage.
Darf ich oder der Anwalt im laufenenden Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Es geht darum das ich einen Anwalt für die Scheidung brauche.
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Natürlich kannst Du das.....oder der Anwalt
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Klar, die Insolvenz steht der Pkh nicht entgegen.
Ob und wie sie bewilligt wird (Ratenzahlung), ist wieder eine andere Frage.
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Danke für die Antworten.
Also auch in der Eröffungspharse steht dem nichts entgegen?
Muss ich meinen Treuhänder darüber informieren?
Vielen Dank
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Ist das Verfahren nun eröffnet oder nicht?
Ich glaub, ich würde dem IV die Scheidung mitteilen, denn ein mögl. Zugewinnausgleichsanspruch könnte zur Insolvenzmasse gehören.
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