Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horst69 am 03. April 2013, 18:03:05
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Hallo !
Ich habe eine Frage zum Prüftermin, bezüglich unerlaubter Handlung.
Muss der Schuldner persönlich anwesend sein um Widerspruch einzulegen oder gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B. schiftlich oder eine 3. Person mit Vollmacht?
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Wenn es ein Prüfungstermin bei Gericht ist, ist ein schriftlicher Widerspruch nicht möglich.
An wen hatten Sie denn bei der Vertretung gedacht?
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Ist der gerichtliche Prüfungstermin.
Es geht nicht um mich, es geht um eine MItarbeiterin von mir.
Sie hat am 17.4. Verhandlung, wir sind aber gemeinsam geschäftlich bis zum 22.4. unterwegs.
Wenn wir die Geschäftsreise vorzeitig abbrechen, entstehen mir Verluste.
Andererseits möchte ein Kreditkarteninstitut eine unerlaubte Handlung anmelden.
Echt ne Zwickmühle.....
Ich hatte daran Gedacht, ein Familienmitglied zu schicken....
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Bei Vertretungen kann sich die Frage nach dem Ausschluss des Vertreters von dem Termin stellen (§ 79 ZPO). Wenn sie nicht persönlich anwesend sein kann, dann sollte sie sich nur von einem der dort genannten Personen vertreten lassen. Volljährige Familienangehörige sind auch aufgeführt. Somit müsste die Vertretung bei dem Prüfungstermin durch einen Familienangehörigen des Schuldners möglich sein.
Sicherheitshalber würde ich das mit dem Gericht kurz abklären.