Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Geitepleier am 17. März 2010, 21:19:26

Titel: Prüfung der Kontoauszüge vor der Insolvenz
Beitrag von: Geitepleier am 17. März 2010, 21:19:26
Hallo!

Ich bin ganz neu hier und habe ein paar Fragen:
Ich habe vor etwa drei Wochen beschlossen in Privatinsolvenz zu gehen, stehe also ganz am Anfang, da ich meine "Schrottimmobilie" nicht mehr bezahlen und auch nicht verkaufen kann - nur soviel vorweg.
Nun habe ich gehört, daß der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge prüft. Muß ich mich da für Käufe/Verkäufe für die Zeit davor (also bevor ich überhaupt beschloß in Insolvenz zu gehen) in irgendeiner Weise rechtfertigen? Es geht da nicht um riesen Beträge, nur so bis etwa 200.- Eu. Ich habe nämlich seit August letzten Jahres Gehaltspfändung und habe ein paar Sachen verkauft um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen.

Vielen Dank erstmal,
Geitepleier
Titel: Re: Prüfung der Kontoauszüge vor der Insolvenz
Beitrag von: rookie am 18. März 2010, 12:12:51
Hallo,

Sie können das Geld getrost zur normalen Lebensführung ausgeben.

Ausserdem dauert es noch viele Monate bis überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Sie müssen ja erst einmal das ganze Schuldenbereinigungsverfahren per Schuldnerberatung oder Anwalt durchführen, welches ja zwingend für den Verbraucherinsolvenzantrag vorgeschrieben ist und extra bescheinigt werden muss.

Und das dauert einige Zeit.

Vorher läuft sowiewso nichts.

Des weiteren ist ja auch nicht unbedingt gesagt, das der Treuhänder die Auszüge sehen will.....

Manche legen da keinen Wert darauf.....

Geben Sie die Kohle einfach aus...... :smoke: