Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleine am 19. Juni 2009, 11:43:05

Titel: Prüfungstermin
Beitrag von: kleine am 19. Juni 2009, 11:43:05
Hallo Fories!

Mal ne kurze Frage....

Habt ihr vor dem Prüfungstermin eine Tabelle mit den
angemeldeten Forderungen durch euren IV bekommen
und musstet diese unterzeichnen??

Ich nämlich nicht....

 :neutral:
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 12:03:15
Ich habe eine bekommen. Muss ja auch so sein, denn man muss ja die Möglichkeit haben, die Richtigkeit der Forderungen zu prüfen.

Ich würde einfach mal beim IV nachfragen und anfordern.
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: kleine am 19. Juni 2009, 12:04:00
aber der Prüfungstermin war schon......
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 12:06:19
ups..

dann würde ich erst recht die Tabelle anfordern  :gruebel:
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: kleine am 19. Juni 2009, 12:09:42
wahrscheinlich bekomm ich wieder keine Antwort von ihm....

verstehe ich jetzt auch schon wieder nicht ganz....

zwei Tage vor Prüfungstermin bekomme ich eine Mahnung von einem
Gläubiger, den ich in meinen Antrag geschrieben habe...

Hat der TH denn nicht alle angeschrieben???

dann kümmert er sich überhaupt nicht um die vermietete Wohnung...
nimmt einfach hin, dass die Mieterin ihm mtl. 130EUR überweist,
obwohl im Mietvertrag 280 stehen....

Versteh einer die TH....

Und nun schon wieder das....

Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 12:18:14
Das mit der Mahnung ist nichts ungewöhnliches. Solange Inso noch nicht eröffnet ist, kann jeder Gläubiger mahnen oder vollstrecken, wie er will.

Das er sich nicht um die Mieteinnahmen kümmert, die vertragswidrig ja zu niedrig sind, ist aber schon der Hammer, denn damit benachteiligt er die Gläubiger. Er hat schon die Pflicht, da was zu tun. Aber vielleicht tut er das ja auch, steht mit der Mieterin in Kontakt deswegen. Könnte ja sein.

Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: kleine am 19. Juni 2009, 12:54:54
naja, Mahnung.... ich sollte mich doch jetzt mal melden, wie ich mir die Zahlung vorstelle....  :uneinsichtig:

hä???? blöder rechtsanwalt....

aber das Inso Verfahren ist doch eröffnet, sonst wäre ja der Prüfungstermin noch
nicht gewesen...

ja, das mit der Miete.... hätte ich jetzt nicht wieder eine Mahnung über die
Haushaltskosten bekommen, hätte der IV sich mit den 130 zufriedengegeben...
das hab ich ihm dann erstmal geschrieben, da wurde er plötzlich ganz
hellhörig... ts

versteh das nicht mit der Tabelle.... könnte doch jeder Gläubiger eintragen
wozu er lustig ist...

 :uneinsichtig:
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Insokalle am 19. Juni 2009, 17:41:06

Sie hätten ja zum PT hingehen können. Der Termin steht in Ihrem Beschlüssen. Jetzt brauchen Sie die Tabelle auch nicht mehr vom IV anfordern.
Nehmen Sie doch mal Einsicht in Ihre Akte beim Insolvnzgericht, vielleicht steht dort auch was zum Mietproblem.
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: paps am 19. Juni 2009, 17:42:08
Ihr Verfahren schein ein mündliches Verfahren zu sein.
Sie hätten also zum Prüftermin erscheinen können.
Dann hätten Sie Einsicht in die Tabelle bekommen.

Manche UV/TH sind aber so freundlich und senden dem Schuldner eine Tabelle zu, damit der auch nochmal über die angemeldeten Forderungen schauen kann.


Die Hauskosten müssen Sie nicht zahlen.
Geben Sie das Schreiben an ihren TH weiter.
Solange die Wohnung nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben ist, sind diese Forderungen aus den Mieteinnahmen zu begleichen.