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Autor Thema: Prüfungstermin durch - und jetzt?  (Gelesen 1660 mal)

B-Thom

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Prüfungstermin durch - und jetzt?
« am: 18. Oktober 2010, 16:12:00 »

Hallo miteinander,

kurz ein bisschen was zu meinem Fall. Ich habe im Juni einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt. Diese wurde im Juli eröffnet. Heute war der Prüfungstermin. Etwas verwundert war ich, dass kein einziger Gläubiger anwesend war, sich mein Insolvenzverwalter durch eine Anwältin hat vertreten lassen und das ganze Verfahren nach drei, vier Minuten beendet war.

Es wurde festgestellt, dass bei meinen Schulden keine unerlaubte Handlung angemeldet worden sei, und das war's dann. Öh ...

Erhalte ich nun vom Amtsgericht oder vom Insolvenzverwalter (der ja jetzt mein Treuhänder ist, richtig?) irgendein Schreiben, in dem das Ergebnis dieses Prüfungstermins noch mal bestätigt wird? Befinde ich mich damit seit heute automatisch in der Wohlverhaltensphase?
Ich finde das so seltsam, dass mir keiner mitgeteilt hat, was jetzt nun eigentlich Stand der Dinge ist bzw. was als nächstes passiert.  :dntknw:
Was ist z.B. mit diesem Schlusstermin, mit dem das Insolvenzverfahren beendet wird? Erfolgt der vor Beginn der WVP, irgendwann im Lauf der nächsten Zeit, oder erst zum deren Abschluss, wenn darüber entschieden wird, ob ich die Restschuldbefreiung erhalte?

Ich stehe hier grad echt etwas verloren rum und bin für jede Info echt dankbar. Oder kann ich mich einfach freuen, dass das bisher alles so unkompliziert lief?
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2010, 16:13:34 von B-Thom »
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doktor mabuse

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Re: Prüfungstermin durch - und jetzt?
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2010, 16:33:26 »

Hallo,

der Prüfungstermin kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Häufig ist es so, daß keien Gläubiger oder deren Vertreter anwesend sind, auch ein IV kann sich verteten lassen, ist nichts Besonderes.
Schonmal gut, daß keine unerlaubte Handlung angemeldet wurde.
Sie bekommen nach einigen Wochen, je nach Schnelligkeit des Gerichts, das Ergebnis des Prüfungstermins und können sich die gemeldeten Gläubiger in den Gerichtsakten anschauen.
Sie sind damit aber noch im laufenden Verfahren und noch nicht in der WVP, dazu bedarf es erst eines Aufhebungsbeschlusses. Dies dauert nach Eröffnung so ca. 1,5 - 2 Jahre, erst danach sind Sie in der WVP.
Der Bescheid über die RSB folgt zum Ende der WVP.
In allen Fällen bekommen Sie aber schriftlichen Bescheid vom Gericht.

Kopf hoch, das ist ja schonmal ein guter Anfang für die laufende Inso.

Gruß,
Doktor Mabuse
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B-Thom

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Re: Prüfungstermin durch - und jetzt?
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2010, 16:51:17 »

Hallo,

danke für die konkreten Antworten! :smiley: Darauf kann ich mich jetzt wenigstens einstellen und mache mir nicht ständig Gedanken dazu.
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