Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pauli am 15. September 2010, 13:52:27

Titel: Prüfungstermin
Beitrag von: Pauli am 15. September 2010, 13:52:27
Mein IN-Verfahren wurde am 30.07.2010 eröffnet.
Bis zum 13.09.2010 mussten die Gläubiger ihre Forderungen anmelden.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Ab nächster Woche kann die Forderungstabelle und der Bericht des Inso-Verw. eingesehen werden.
Stichtag Berichts- u.  Prüfungstermin ist der 15.10.2010
1. Frage: Muß ich zum Gericht und die Tabelle einsehen?
2. Frage: Wird der Prüfungstermin auch schriftlich durchgeführt oder muß ich da persönlich hin? :shock:
          Wenn ja, was passiert da?
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Fallera am 15. September 2010, 13:53:49
1. Nein, schriftliches Verfahren.
2. Meiner Ansicht nach auch Nein.
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Pauli am 15. September 2010, 13:58:42
Danke für die schnelle Antwort, heißt das die Tabelle muß mich nicht interessieren,
oder bekomme ich die zugeschickt?

Ich war am Anfang so cool, aber jetzt, wo die Termine laufen, mache ich mir doch
viele Gedanken, was so passiert!!!  :Oh_no:
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Fallera am 15. September 2010, 14:11:44
cool bleiben!

Die Tabelle bekommst du nicht zugeschickt, kannst sie aber jederzeit bei gericht einsehen.

und für deine gedanken gibts ja uns hier!
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Pauli am 15. September 2010, 14:14:03
Ja, gut dass es Euch gibt!  :thumbup:
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: malud am 15. September 2010, 15:39:37
Wenn das schriftliche Verfahren angeordnet und Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie Ihren Widerspruch bis zum Berichts- und Prüfungstermin erheben müssen, dann sollten Sie auch vorsichtshalber die Insolvenztabelle einsehen. Stellen Sie sich vor, dass ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung angemeldet hat, Sie davon nichts wissen (weil Sie die Tabelle nicht eingesehen haben) und deswegen keinen Widespruch einlegen, dann ist diese Forderung auch nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Bitte prüfen Sie den Vorgang daher nocheinmal!

Im schriftlichen Verfahren findet kein öffentlicher Prüfungstermin statt. Das Prüfungstermin wird lediglich protokolliert.
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Insokalle am 15. September 2010, 18:09:08
Bei Forderungen aus unerlaubter Handlung muss das Insolvenzgericht den Schuldner gesondert informieren.
Nichtsdestotrotz empfiehlt sich immer eine Einsicht in die angemeldeten Forderungen.
Titel: Re: Prüfungstermin
Beitrag von: Pauli am 15. September 2010, 19:11:10
Danke für die Antworten-dann warte ich mal bis nächste Woche ab

 :coffee: