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Autor Thema: Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten  (Gelesen 6592 mal)

Hasenonkel

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Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten
« am: 26. April 2012, 18:54:25 »

Hallo und guten Abend!

nun läuft mittlerweile seit eineinhalb Jahren meine WVP und trotzdem bin ich in einer Frage noch nicht schlau geworden; leider erhielt ich auch von meinem Treuhänder dazu keine Antwort (mit Betonung auf "keine"):

In der Liste der angemeldeten Forderungen stehen zwei Posten drin, die jeweils mit Rang 0 aufgelistet sind (also auch so angemeldet wurden?) und die in voller Höhe vom Verwalter bestritten wurden:

Einmal die Selbstbeteiligung aus einer Verkehrs-RS-Sache (angemeldet vom damals beauftragten RA unter Rechtsbeistandshonorar)
und einmal eine Geldbuße, bzw. das was nach den ersten Ratenzahlungen noch davon übrig war.

Ich habe zwar gelesen dass Geldbußen nicht von der RSB umschlossen werden, aber müssten die dann nicht mit einem anderen Rang angegeben sein? Und wie verhält es sich mit der Selbstbeteiligung?

Für Aufklärung wäre ich dankbar...
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paps

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Re: Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten
« Antwort #1 am: 26. April 2012, 20:35:39 »

Rang 0 ist ja der normale Rang.Insofern sind beide Forderungen als vollwertige Forderungen angemeldet.
Für den RA trifft das zu, die Geldbuße gehört eigentlich in Rang 3.
Wenn lediglich der TH bestritten hat, also keine Reaktion durch die GL erfolgte, sollten die Forderung zunächst bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden.
Die Anwaltsforderung würde sich mit der Erteilung der RSB erledigen.
Dass Bußgeld bleibt bestehen, da von der RSB ausgenommen (39 + 302 InsO)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hasenonkel

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Re: Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten
« Antwort #2 am: 26. April 2012, 22:52:38 »

Rang 0 ist ja der normale Rang.Insofern sind beide Forderungen als vollwertige Forderungen angemeldet.
Für den RA trifft das zu, die Geldbuße gehört eigentlich in Rang 3.
Wenn lediglich der TH bestritten hat, also keine Reaktion durch die GL erfolgte, sollten die Forderung zunächst bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden.
Die Anwaltsforderung würde sich mit der Erteilung der RSB erledigen.
Dass Bußgeld bleibt bestehen, da von der RSB ausgenommen (39 + 302 InsO)


Das hieße ja dann, daß das Bußgeld falsch angemeldet oder eingetragen wurde?

Richtet sich die Berücksichtigung in der RSB denn dann trotzdem nach der Art der Forderung, oder nach dem Rang der angemeldet ist?

Aber ich hoffe mal, am Ende der WVP kommen nicht noch die Zinsen für die letzten 6 Jahre obendrauf...
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Insokalle

Re: Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten
« Antwort #3 am: 27. April 2012, 10:51:58 »

Das hieße ja dann, daß das Bußgeld falsch angemeldet oder eingetragen wurde?

- würde ich auch so sehen, da normalerweise nachrangige Forderungen vom Gericht nicht zur Anmeldung zugelassen werden.


Richtet sich die Berücksichtigung in der RSB denn dann trotzdem nach der Art der Forderung, oder nach dem Rang der angemeldet ist?

- Je nach Art der Forderung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, s. § 302 InsO. Geldtrafen, Bußgelder u.ä. Forderungen unterliegen nicht der RSB, einer Anmeldung zur Tabelle bedarf es bei diesen Forderungen nicht, § 302 Nr. 2 InsO.


Aber ich hoffe mal, am Ende der WVP kommen nicht noch die Zinsen für die letzten 6 Jahre obendrauf...

- Selbst wenn, mögl. verjährt ein Teil. Viele Schuldner stottern die nicht der RSB unterliegenden Forderungen jetzt schon ab.


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Hasenonkel

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Re: Rang 0 - vom Verwalter in voller Höhe bestritten
« Antwort #4 am: 10. Mai 2012, 10:15:31 »

Viele Schuldner stottern die nicht der RSB unterliegenden Forderungen jetzt schon ab.

Das ist natürlich die eleganteste Möglichkeit, die ich mittlerweile auch begonen habe. Danke für den Tipp :)
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