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Autor Thema: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren  (Gelesen 3203 mal)

mapindo

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Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« am: 21. Juli 2011, 21:21:35 »

Hallo liebe Community,
Ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr im Insolvenzverfahren.
Ich habe alle bis dahin bestandenen Schulden angegeben, ich habe einen
Insolvenzverwalter, das Verfahren läuft.
Jetzt ist es aber so das ich eine kleinere Anschaffung tätigen muss und möchte auf Raten kaufen.
Darf ich das denn? Gefährde ich so das ganze?

Ich bin für jede Antwort dankbar....
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Fallera

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Re: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 22. Juli 2011, 07:26:47 »

Guten Morgen,

ja, Sie dürfen das! Neuschulden haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun und gefährden dies auch nicht! Jedoch unterliegen diese auch keiner Restschuldbefreiung und können im Faller der Nichtbezahlung auch auf "normalem" Wege eingetrieben werden.
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Der_Alte

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Re: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 22. Juli 2011, 08:15:14 »

Sicher dürfen Sie auf Raten kaufen, ob Ihnen allerdings mit dem Schufaeintrag "Insolvenz" jemand Ratenzahlung gewährte bleibt fraglich.
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mapindo

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Re: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 22. Juli 2011, 08:32:34 »

Vielen Dank! Die Antworten haben mir sehr geholfen!

Ja da gibt es einen Versandhandel der bereit ist zu finanzieren. Es ist auch nicht viel monatlich, passt mir auch nicht unbedingt, muss aber leider sein....

Danke nochmals. Das ist übrigens ein sehr gutes, informatives Forum.
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tomwr

Re: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 22. Juli 2011, 12:23:27 »

Sicher dürfen Sie auf Raten kaufen, ob Ihnen allerdings mit dem Schufaeintrag "Insolvenz" jemand Ratenzahlung gewährte bleibt fraglich.

Warum nicht ? Da gibt es sicher genügend und wenn die Anschaffungssummme überschaubar ist kann man mit Ratenzahlung und mit insolventen Schuldnern (die von anderen nicht beliefert werden) gut Geschäfte machen. Und das Risiko für die Unternehmen hält sich in Grenzen wenn das Insolvenzverfahren erstmal läuft.

Also einem Schuldner im Insolvenzverfahren der auch noch einen Job hat wo er Geld verdient und pfändbare Einkünfte hat, 1000 EUR zu finanzieren damit hätte ich jetzt nicht unbedingt ein Problem. Notfalls wird halt gepfändet. Ist doch für Neugläubiger alles kein Problem. Und eine monatliche Rate von 40 oder 50 EUR kann man oft auch aus dem unpfändbaren Einommen (freiwillig) zahlen.

Ich denke mal das allgemeine, aus Vorurteilen zusammengebastelte Schmuddelimage sieht in der Praxis ganz anders aus als sich das Betroffene immer vorstellen.
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mapindo

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Re: Ratenkauf bei Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 22. Juli 2011, 12:53:36 »

Ja, so sehe ich das eigentlich auch.
Unsere Vermieter als der Lohn zu spät überwiesen wurde und die Miete zu spät ankam: "Ja also bei Ihnen als Insolventen da muss man ja aufpassen".
Und ausserdem wird immer wieder erzählt und es ist eigentlich öffentliche Meinung das man in der Insolvenz keine Schulden machen darf.
Ich bin übrigens nicht Insolvent weil ich ein paar Kleinigkeiten auf pump gekauft habe, sondern ein Haus, leider.
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