Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kallemann am 21. Februar 2011, 11:05:54
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Hallo zusammen,
ich habe am 25.02. einen Termin beim Schuldnerberater zur Antragsstellung des Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz)
Das habe ich meinen Gläubigern mitgeteilt und noch einmal einen Vergleich angeboten.
Angenommen, ich kann einen Vergleich mit den Gläubigern erreichen, werde aber durch
Krankheit, Arbeitslosigkeit o.ä. wieder Zahlungsunfähig, ist es dann noch möglich den Weg über die Insolvenz zu gehen oder ist das dann gänzlich ausgeschlossen?
Vielen Dank für Eure Antworten
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Wenn Sie nun einen Vergleich noch abschließen können und dann unverhofft wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie die Insolvenz wieder in Angriff nehmen.
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Kallemann,
geben Sie sich nicht der Hoffnung hin, dass die Gläubiger einen Vergleich akzeptieren. Auch wenn es Ihnen wie vielen anderen ein Bedürfnis ist, die Verschuldung auf gütlichem Wege mit den Gläubigern zu abzubauen werden Sie erleben, dass keine oder keine sinnvolle Resonanz der Gläubiger kommt.
Der Hinweis auf das kommende Insolvenzverfahren ist für die Gläubiger geradezu willkommen. Die meisten werden Banken o.ä. sein und die sind gegen Insolvenzausfall versichert. Was kann denen also besseres passieren als das Insolvenzverfahren.
Vielleicht haben Sie das Glück des Tüchtigen; sehr wahrscheinlich ist das aber nicht.
Vielleicht besprechen Sie das vorab erst noch mit dem Schuldnerberater.
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Nunja, ich habe Vergleichsangebote zwischen 30 und 50% vorliegen,
die Raten lägen niedriger als bei einer Inso....von daher...