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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ratlos.. Wie geht es weiter? Selbständig, kaum Umsätze und viele Ratenzahlungen  (Gelesen 3448 mal)

ratlos72

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Hallo zusammen,

sicher gab es ähnliche Fragen hier schon oft.
Ich bin aber in der kürze nicht wirklich fündig geworden, deshalb frag ich einfach nochmal.

Ich bin selbständig.
Seit Oktober aus familiären Gründen nur noch nebenberuflich,
da meine Arbeitszeit extrem eingeschränkt war und ist.
Seitdem kommen auch kaum noch Umsätze rein.
Ok bis Dezember ging es noch so weit gut, dass ich alle Offenen Posten in Raten abzahlen konnte.
Nun kann ich die Raten nicht mehr zahlen.

Mein Geschäft ist bereits zum Februar 2011 gekündigt.
Meinen Onlineshop habe ich eigtl. vorgehabt, so lange weiter zu betreiben,
bis alle Ware verkauft ist.
Der Warenwert (Verkaufswert) entspricht in etwa den Offenen Zahlungen.

Da ich die Ware nun nicht an den Mann bekomme, bleiben die Zahlungen liegen.

Wie verhalte ich mich jetzt?
Leider habe ich niemanden, der von solchen Dingen Ahnung hat.
Bisher (volle Arbeitszeit zur Verfügung) ist mein geschäft auch immer gut gelaufen.. :(

Nun meine Fragen:

Muss ich Insolvenz beantragen?
Ich bin Einzelunternehmer.

Wenn ja, wo und wie?

Kann ich den mahnbescheiden die ja kommen werden irgendwie vorbeugen?

Ich habe 5 Kinder... und Angst vor einer Kontopfändung,
da ich dann deren Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten zur Schule und Kiga ja nicht mehr
abdecken kann evtl...

Kann ich hier vorsorgen?
Wo kann ich denn so ein Guthabenkonto eröffnen?
Die Sparkasse hat es mir abgelehnt, obwohl da noch alles in Ordnung war,
bis auf einen Schufaeintrag, der allerdings aus einem Vertragsstreit herrührt.

Bin für jeden Tipp in die richtige Richung dankbar.

VG.

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Feuerwald

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Muss ich Insolvenz beantragen? Ich bin Einzelunternehmer.

- nein, eine Antragpflicht gibt es bei natürlichen Personen nicht.


Kann ich den mahnbescheiden die ja kommen werden irgendwie vorbeugen?

- wohl nur durch Regelungen mit den Gläubigern.


Ich habe 5 Kinder... und Angst vor einer Kontopfändung, da ich dann deren Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten zur Schule und Kiga ja nicht mehr
abdecken kann evtl...

-  wird das Konto im Haben oder Soll geführt? Gegen Kontopfändungen lässt sich etwas unternehmen. P-Konto oder Freigabeantrag im Fall der Pfändung. Nur wenn das Konto im Soll geführt wird, kann die Bank ggf. aufrechnen.


Wo kann ich denn so ein Guthabenkonto eröffnen?

- bei Banken und Sparkassen.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

ratlos72

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vielen Dank für die schnelle Antwort!

um ehrlich zu sein, hab ich keine Ahnung, ob mein Konto Soll oder Haben geführt wird?!

ich habe einen Mini-Dispo von 100 Euro, also ist es wahrscheinleich ein Soll..
bei einem Guthabenkonto würde man ja keinen Dispo bekommen oder?

naja, die Sparkasse meinte halt, dass Sie mir erst ein Konto gibt, wenn die andre Bank mir das gekündigt hat. komischerweise habe ich aber bei der Sparkasse auch mein Geschäftskonto mit Eingängen im letzten Jahr zwischen 2000 und 7000 Euro 14tägig!!! deshalb war ich ziemlich vor den Kopf gestoßen, als die das Privatkonto abgelehnt haben.

aber gut, dass ich keinen Insolvenzantrag stellen muss... ich hab echt schon geschwitzt,
dass ich mich hier irgendwo wegen Verschleppung oder so strafbar machen würde.

Das Problem ist eben auch echt nur meine eingeschränkte Arbeitszeit.
Sobald die sich wieder hochschrauben lässt, habe ich auch wieder o.g. Umsätze und damit die Zahlungen in nichtmal 3 Monaten weg.. na und so brauch ich da jetzt ein bis zwei Jahre..


VG.
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tomwr


Sofern die Umsätze nicht reichen bzw. die Gewinne besteht auch als Selbständiger die Möglichkeit ggf. unterstützende (aufstockende) ALG II Leistungen zu beziehen. Die Wenigsten wissen das. Nur mal so generell da ich nicht weiß wie die Finanzsituation derzeit ist.

Betreffend der Gläubiger macht es eventuell Sinn die Anzahl der Gläubiger zu reduzieren und die Gläubiger mit den größeren offenen Posten um eine Ratenzahlungsvereinbarung zu ersuchen. Das kann natürlich auch eine Pfändungsmaschinerie in Gang setzen die aber wahrscheinlich ohne Rückmeldung sowieso in Gang gesetzt worden wäre. Daher macht ein Pfändungsschutzkonto ggf. vorbeugend Sinn. Ich würde damit aber möglicherweise warten bis konkrete Pfändungen ins Haus stehen.

Für eine Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel notwendig, also ein Gerichtsurteil oder ein zugestellter Vollstreckungsbescheid als Folge aus einem nicht widersprochenem Mahnbescheid. Wichtig wäre hier im Auge zu behalten, dass bei der kontoführenden Bank (Privatkonto) sonst keine Verbindlichkeiten bestehen. 100 EUR Minidispo kann man ja zur Not irgendwie kurzfristig ausgleichen (ggf. mal einen 100er bei einem Freund/Freundin leihen).

Eventuell besteht auch die Möglichkeit der Rückgabe von Waren an Lieferanten (bei denen man Schulden hat). Das wäre vielleicht eine gute Möglichkeit die Situation zu entschärfen.
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Pauli

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Die Warenrückgabe würde ich auf jeden Fall durchziehen!
Einfach mit Hinweis auf die offenen Posten und Geschäftsaufgabe die Waren
einpacken und zurück an die Firmen schicken.
Habe ich genauso gemacht um die Schulden zu drücken.
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ratlos72

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Vielen Dank für die Antworten!

Die Waren einfach zurückzusenden, hat das problemlos geklappt?

Ich muss zugeben, nicht so der Telefonmensch zu sein, heißt es fällt mir schwer, da zu verhandeln..
brauch ein sichtbares Gegenüber :)
Deshalb fänd ich die Variante mit dem Zurücksenden ja ganz gut. Nur.. kann der Hersteller die Rücknahme ablehnen?



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Pauli

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Bei mir hat kein Lieferant die Ware abgelehnt - ich denke denen
ist es lieber, die haben die Ware zurück und können die noch verwerten,
anstatt weder Ware noch Geld zu haben.
Denk an Dich! Du willst von den Schulden runterkommen!
Ich habe vorher nicht um Erlaubnis gefragt, sondern einfach eingepackt!
Bitte auf den Begleitschreiben einfach um verrechnung mit den offenen Posten!
Sei mutig und versuch zu verwerten, was irgendwie geht!
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tomwr


Deshalb fänd ich die Variante mit dem Zurücksenden ja ganz gut. Nur.. kann der Hersteller die Rücknahme ablehnen?

Also das mit der Rücksendung ist nicht immer ganz einfach je nach Firma. Gibt auch genügend Firmen die unangemeldete Rücksendungen (ohne sog. RMA Nummer) nicht annehmen bzw. zurückgehen lassen an den Absender. Ich würde da schon ankündigen, dass ich das Geschäft derzeit aus gesundheitlichen (oder anderen) Gründen nicht mehr weiterführen kann (bischen flunkern kann man schon dabei) und Du die offenen Posten nicht begleichen kannst und Du anbietest, vorhandene Waren zwecks Verrechnung zurückzusenden. Die meisten Firmen haben ja sowieso einen Eigentumsvorbehalt.

Gerne machen die Firmen das nicht (schließlich wollen die ja verkaufen) - bevor die aber in die Röhre gucken verwerten die die Ware im Zweifel lieber selbst. Spätestens wenn man ankündigt, dass man eventuell in Erwägung ziehen muss einen Insolvenzantrag zu stellen, werden viele Gläubiger bereitwillig ihre Waren zurücknehmen. Und letztlich haben sie ja auch die besseren Verwertungsmöglichkeiten sofern es sich um originalverpackte Waren handelt können die problemlos anderen Kunden geschickt werden.

Möglicherweise wird es dann zukünftig Stress geben aber den wird es möglicherweise so oder so geben. Ewig warten die auch nicht auf ihr Geld. Im Zweifel kannst Du das auch per Fax oder Brief machen wenn Du Dir am Telefon unsicher bist.

Einem Lieferanten habe ich trotz offener Posten einen bestehenden Abbuchungsauftrag gekündigt. Was meinst Du wie schnell ich einen Rückruf von einem Controller hatte, wie ich denn gedenke die offenen Beträge zu zahlen und was ich noch aktuell an Ware von ihm da hätte um ihm das zurückzuschicken. Sowas hilft auch.  :wink:

Geh aber mal davon aus, dass sich das auf Deine Kreditwürdigkeit auswirken kann. Eventuell solltest Du in dem Zusammenhang auch um Stundung der offenen Posten für einen Zeitraum von 6 Monaten bitten oder ggf. auch um Ratenzahlungsvereinbarung sofern Du die bedienen kannst.
« Letzte Änderung: 10. Januar 2011, 23:20:23 von tomwr »
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