Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hilberta am 10. September 2009, 15:13:37

Titel: Raus aus der Wohnung??
Beitrag von: hilberta am 10. September 2009, 15:13:37
Hallo, liebe Mitglieder.

Habe ein Problem mit meiner Wohnung. Meine Partnerin und ich sind zusammen 2003 in eine Wohnung gezogen. Dabei musste nur ich, wegen gutem Verdienst, Gehaltsbögen und eine Schufa vorlegen. Beide sind aber im Mietvertrag eingetragen.
Bin seit vorigen Monat in der PI und meine Partnerin möchte aus der Wohnung ausziehen. Dabei soll sie nur aus dem Mietvertrag gestrichen werden.
Vermieter verlangt aber jetzt nochmals von mir, die in der Wohnung bleibt, Gehaltsnachweise und eine Schufa-Auskunft.
Bei der Schufa hat's mir die Tränen in die Augen getrieben, aber Insolvenz war auch schon vermerkt. Nun meine Frage:
Kann der Vermieter trotz eines bestehenden Mietvertrages, bei dem nur eine Partei, nämlich ich, die Miete gezahlt hat, was der Vermieter auch wusste, nochmals eine Schufa verlangen?? Es kommt kein neuer Vertrag zustande und die Miete kann ich auch so zahlen.
Und muss ich, wenn er die Schufa-Auszüge sehen will, aus meiner Wohnung raus??????????
Danke für einige Antworten.
Hilberta
Titel: Re: Raus aus der Wohnung??
Beitrag von: Feuerwald am 10. September 2009, 15:24:40
nochmals eine Schufa verlangen??

Verlangen kann man viel.
Im Grunde gibt es keine rechtliche gesicherte Grundlage für die Vorlage einer SCHUFA Eigenauskunft. Das ist m.E. sogar missbräuchlich, aber wer eine Wohnung will, muss ich diesem Missbrauch wohl unterwerfen, weil er keine große Wahl hat.

Die Frage ist, ob der Vermieter Ihre Freundin aus dem Mietvertrag entlassen muss/kann/will, ohne dass der gesamte Mietvertrag gekündigt wird. Das ist eher eine Frage des Mietrechts und weniger eine insolvenzrechltiche Frage.
Titel: Re: Raus aus der Wohnung??
Beitrag von: rookie am 10. September 2009, 15:26:44
" Verlangen" kann ein Vermieter keinesfalls eine Schufa....

Wurde aber oft von Maklern bei Abschluss eines Mietvertrages verlangt.

Nur ist es inzwischen  auch bei privaten Vermietern Gang und Gäbe.

Wenn Du es nicht machst passiert auch nix.....gibt keine Handhabe dafür....

Lehn Dich zurück und bleib locker..... :hi:
  
Titel: Re: Raus aus der Wohnung??
Beitrag von: hilberta am 10. September 2009, 15:49:06
Locker bleiben ist gut gesagt. Ich finde mit meiner Schufa mit sicherheit so schnell keine Wohnung, auch wenn ich sie bezahlen kann.
Es stellt sich nur die Frage zu der alten Wohnung, ob man bei einem bestehenden Vertrag nochmals eine Schufa verlangen darf. Die hatte ich ja schon 2003 abgegeben und der Vertrag wird ja nicht erneuert, sondern nur geändert.

Trotzdem danke für die Antworten. 
Titel: Re: Raus aus der Wohnung??
Beitrag von: Scarlett am 10. September 2009, 20:36:14
Es stellt sich nur die Frage zu der alten Wohnung, ob man bei einem bestehenden Vertrag nochmals eine Schufa verlangen darf. Die hatte ich ja schon 2003 abgegeben und der Vertrag wird ja nicht erneuert, sondern nur geändert.



Das ist eben genau die mietrechtliche Frage: Ist das eine Änderung des alten Mietvertrages, oder muss der Mietvertrag insgesamt gekündigt werden und es wird quasi ein neuer mit dem verbleibenden Mieter geschlossen??? Wenn letzteres rechtens wäre, dann liegt es ja an dem Vermieter wem er die Wohnung gibt und zu welchen Konditionen.

Ich würde hier mal zum Mieterbund gehen oder einen Anwalt fragen, der mit Mietrecht bewandert ist.

lg scalli