Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: black _rose am 06. Juli 2010, 10:35:59

Titel: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: black _rose am 06. Juli 2010, 10:35:59
Hallo ihr lieben.

ich habe vor mich selbstständig zu machen und habe durch einen freund die mittel dazu. :)
ich habe in diesem job eine sehr gute verdienstmöglichkeit weil ich schon als angestellte viele erfahrungen gesammelt hatte.

ich bin seit 5 jahren in der privat insolvenz und möchte frühzeitig austreten, um meine schulden zu begleichen
 ( in raten zu begleichen).

soweit ich weiss, würden sich die gläubiger darüber freuen, wenn sie ihr geld doch erhalten.
und ich wäre die insolvenz los...

kann mir hierzu einer was sagen?

ist mein vorhaben generell möglich?

gibt es nachteile für mich?

wie lange dauert sowas?

ich würe mich über eine rasche antwort freuen! :o)

Lg, Black_ Rose
Titel: Re: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: Fallera am 06. Juli 2010, 12:35:53
"Der BGH hat mit Beschluss vom 17.03.2005 ( Az.: IX ZB 214/04) entschieden, dass keine Notwendigkeit des Durchlaufens der Wohlverhaltensphase durch den Schuldner bestehe, wenn keine Forderungen durch Insolvenzgläubiger angemeldet sind und keine Masseverbindlichkeiten bestehen mit der Folge, dass der Schuldner einen Anspruch auf Herabsetzung der Dauer der Restschuldbefreiung habe. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner sich die Mittel für die Gläubigerbefriedigung durch einen Kredit von einem Dritten beschafft. "

In wie weit die Begleichung in Raten möglich ist oder nicht kann ich nicht sagen.

Müsste das Gewerbe aber vom TH freigegeben werden oder?

http://dejure.org/gesetze/InsO/213.html

http://dejure.org/gesetze/InsO/214.html

http://dejure.org/gesetze/InsO/215.html
Titel: Re: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 06. Juli 2010, 19:32:45
Stand des Insolvenzverfahrens??

Warum 1 Jahr vor Ende dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen? Je nach Verfahrensstand, bis die Sache durch ist, vergeht auch wieder Zeit. Nutzen Sie das Geld lieber für den Aufbau der Selbständigkeit.
Titel: Re: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 06. Juli 2010, 20:33:19


ich bin seit 5 jahren in der privat insolvenz

-> ist das eigentliche Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?


und möchte frühzeitig austreten, um meine schulden zu begleichen ( in raten zu begleichen).

-> das sieht die Insolvenzordnung in der WVP nicht vor.


soweit ich weiss, würden sich die gläubiger darüber freuen, wenn sie ihr geld doch erhalten.

-> den meisten ist es egal.


und ich wäre die insolvenz los...

-> die eigentliche Insolvenz (Insolvenzverfahren) sind Sie nach 5 Jahren vermutlich schon längst los, nur wissen Sie das offenbar nicht.


kann mir hierzu einer was sagen? ist mein vorhaben generell möglich?

-> die Selbständigkeit ja, die ist möglich, das mit dem ratenweisen wie auch immer frei kaufen sieht die Insolvenzordnung nicht vor. Sie müssten schon das RSB-Verfahren zum Kippen bringen und das geht m.E.  nicht ohne a) die Versagung der RSB herbeizuführen oder b) – ob das je einer versucht hat? – den Antrag aus RSB zurückzuziehen. Rechtlich ist b) fraglich und a) führt zu nichts. Besser Sie lassen sich mal gründlich aufklären über die Optionen einer Selbständigkeit im RSB-Verfahren. 
Titel: Re: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: black _rose am 07. Juli 2010, 07:44:26
Hallo ihr lieben.. ich war gestern bei meinem anwalt und insokralle du hast recht! genau das hat mein anwalt auch gesagt ;)

ich bin nur noch 2 jahre in der insolvenz und ich zahle jetzt monatlich 75 euro ab( die zwei jahre) .mein anwalt versucht nebenbei für mich zu verhandeln, das ich die titel zurück kaufen kann und mein TH ist informiert darüber, das ich meine selbstständigkeit beginne..
und dem wird wohl nichts im wege stehen, weil es auch in seinem interesse ist.

die aufhebung des verfahrens ist noch nicht durch  und mein anwalt harkt gerade beim gericht nach...

also kann ich beginnen :)

vielen dank für eure hilfe! :)



Titel: Re: raus aus er privat-insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 07. Juli 2010, 17:56:22
welche titel wolen sie wieso und für welches geld zurückkaufen? Mit erteilung der RSB sind diese sowieso nicht mehr gültig.

Oder haben Sie da etwas missverstanden?