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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Rausfall aus Privatinsolvenz durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit möglich??  (Gelesen 10509 mal)

HOPEFUL

  • Gast

Hallo,

ich brauche dringend euren Rat/Hilfe. Bin über jeden Hinweis dankbar.

Folgender Sachverhalt:
Ein sehr guter Freund von mir war selbständig. Die Firma ging leider den Bach runter und die letze Möglichkeit für ihn war die Privatinsolvenz, in der er jetzt auch schon ... ich glaube ... 2-3 Jahre befindet. Vom Gehalt werden mtl. ca. 100€ gefändet. Also auch nicht so die Welt. Jetzt ist er aber schwer erkrankt. Es gäbe vielleicht die Möglichkeit ihn zu heilen, wenn er sich einer Therapie unterziehen würde, die allerdings bis zu 1 Jahr dauern könnte. Das möchte er aber nicht, da er vermutet, dass er durch seine Krankheit und /oder den Verlust seines Jobs aus der Privatinsolvenz fällt und er die 6 Jahre nach einer Wartezeit von 5 Jahren wieder von vorn beginnen müsste. Stimmt seine Vermutung oder kann man die Privatinsolvenz vielleicht für die Zeit der Krankheit "stilllegen" und nach Heilung wieder weiterlaufen lassen? Wie verhält es sich, wenn er arbeitslos wird? 

Wäre super wenn mir jemand Erfahrungen oder Hinweise geben könnte.

Vielen Dank und Grüße

HOPEFUL
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dobberstein

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In der Insolvenzordnung steht nicht, dass der arbeitsunfähige Insolvenzschuldner Tätigkeiten ausüben muss.
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pd
 

HOPEFUL

  • Gast

Hallo Doberstein,

danke für deine Antwort. Weißt du, dass in der Insolvenzverordnung steht, dass ein Insolvenzschuldner keine Tätigkeit ausüben muss oder denkst du es dir? Es ist sehr wichtig das zu wissen.

Das heißt also, dass er diese Therapie machen kann ohne Angst haben zu müssen, dass er aus der Privatinsolvenz rausfällt?!
Nehmen wir einmal an, er macht diese Therapie und verliehrt seinen Job. Das wird dann auch nicht zum Problem???

Gruß

HOPEFUL
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dobberstein

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Lese Dir doch mal die §§ 290 ff InsO durch, die schaffen etwas Klarheit.
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pd
 

Feuerwald

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§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 

1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;


-> Es geht also um die Frage, ob einem schwer kranken Menschen, der einer Therapie bedarf, eine Erwerbstätigkeit zuzumuten ist. Das ist mehr oder weniger eine Frage der nachweise (krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit).

 Man fliegt auch nicht einfach so aus dem RSB-Verfahren. Vielmehr müsste ein Insolvenzgläubiger einen Antrag stellen und diesen dahingehend begründen, dass ein Verstoß gegen die zuvor genannte Obliegenheit besteht.


nach einer Wartezeit von 5 Jahren wieder von vorn beginnen

->  wenn die RSB versagt würde, dann wäre die Sperrfrist 10 Jahre.



 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

HOPEFUL

  • Gast

Hallo,

noch kann er arbeiten, aber wenn er nicht bald mit der Therapie anfangen würde, könnte er bald nichts mehr tun und schon gar nicht arbeiten. So einen ähnlichen Fall der Krankheit hatte ich bereits in der Familie und der Kranke ist dann froh, wenn er irgendwie den Tag übersteht und die Schmerzen mit starken Schmerzmitteln bekämpfen kann. Also meiner Meinung nach, sollte er ohne Probleme vom Arzt eine Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung bekommen und auf jedenfall wenn er die Therapie anfangen sollte.

Deine statement "Man fliegt auch nicht einfach so aus dem RSB-Verfahren. Vielmehr müsste ein Insolvenzgläubiger einen Antrag stellen und diesen dahingehend begründen, dass ein Verstoß gegen die zuvor genannte Obliegenheit besteht." macht mir schon wieder etwas Hoffnung. Er verstößt ja nicht willentlich. Er ist schwer krank. Das macht man ja nicht selbst, das kommt von allein.

Sorry, ich kenn mich mit den ganzen Abkürzungen nicht so aus. Was heißt RSB?

Gruß

HOPEFUK
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HOPEFUL

  • Gast

§ 296 InsO -  Verstoß gegen Obliegenheiten

(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt; dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft. Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist. Er ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 glaubhaft gemacht werden.

Wenn ich das jetzt richtig versteh, heißt es, dass eine Krankheit auch dazu zählt, oder? Der Schuldner, also in dem Fall mein Freund, hat ja keine Schuld, dass er so schwer krank geworden ist.

Was ist hier gemeint mit "Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist. Er ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 glaubhaft gemacht werden."?

Sorry, ich stell wahrscheinlich ganz dumme Fragen, aber mein Kopf ist so leer und ich mach mir solche Sorgen um meinen Freund. Ich möchte ihm unbedingt helfen, dass er zu dieser Therapie kommt.

Gruß

HOPEFUL
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paps

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Grundsätzlich kann wegen medizinisch notwendiger Behandlung und Therapie kein Versagungsantrag gestellt werden.

Das Jahr bezieht sich auf Verstöße gegen den §295 InsO.
Sollte nach (!) Erteilung der RSB noch Fakten bekannt werden, die zur Versagung geführt hätten, können diese vorgetragen werden.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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HOPEFUL

  • Gast

Zitat:
Grundsätzlich kann wegen medizinisch notwendiger Behandlung und Therapie kein Versagungsantrag gestellt werden.

Grundsätzlich heißt aber nicht, dass es nicht doch passieren könnte, oder?
Was passiert, wenn Fakten auftauchen, die zur Versagung geführt hätten? Was sind das für Fakten? Kann mir jmd. Beispiele nennen?

Kann mir bitte auch jmd. mal sagen was "RSB" bedeutet? Ich bin mit den ganzen Abkürzungen noch nicht so ganz firm.

Danke und Gruß

HOPEFUL
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paps

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http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Abkuerzungsverzeichnis-2650.html

Tauchen Fakten auf, wird der Schuldner gehört.
Er kann dann bestreiten.
Wegen der Erkrankung ist kein Versagungsantrag zulässig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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HOPEFUL

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In "§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners" steht folgendes:

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 

1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;


Wie lang hat man Zeit um eine neue Arbeit zu finden? Muss das innerhalb von 3 Monaten geschehen? Habe sowas gehört. Mir erscheint der Zeitraumvon 3 Montaten doch etwas kurz in der heutigen Zeit. Weiß jmd. ob das stimmt?

Vielen Dank und Gruß

HOPEFUL
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HOPEFUL

  • Gast

Gerade fällt mir noch ein, dass mein Freund mtl. einen Betrag von - glaube ich- 350€ an eine Finanzkasse bezahlen muss. Ich denke,dass das Kosten für das Insolvenzverfahrens sind. Was passiert, wenn er jetzt die Therapie macht und dann nur noch das Krankengeld bekommt und vielleicht gekündigt wird. Dann wird das ihm monatlich zur Verfügung stehende Geld nicht mehr ausreichen um alle laufenden Kosten wie Miete, Strom, Telefon und diese Abgaben an die Finanzkasse reichen. Kann daraufhin aus der Privatinsolvenz fallen? Kann er vielleicht irgendwo Unterstützung beantragen wie z.B. Wohngeld oder dergleichen?

Viele Dank und Grüße

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HOPEFUL

  • Gast

Und schon wieder ist mir etwas zu Ohren gekommen ... stimmt es, dass, wenn man arbeitslos ist, man nach den 6 Jahren keine Restschuldbefreiung bekommt? Denn wenn das stimmen würde, dann wäre die K... jetzt mächtig am Dampfen. Dann könnte mein Freund die Therapie gar nicht machen oder nur um wieder nach einer Sperrfrist von 10 Jahren von vorn anzufangen. Wieder 6 Jahre Insolenz. Das kann es doch nicht sein! Oder doch???????

Wäre nett, wenn mir jmd schnellstmöglich eine Info geben könnte.

Vielen Dank und Gruß

HOPEFUL
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paps

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In "§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners" steht folgendes:

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 

1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;


Wie lang hat man Zeit um eine neue Arbeit zu finden? Muss das innerhalb von 3 Monaten geschehen? Habe sowas gehört. Mir erscheint der Zeitraumvon 3 Montaten doch etwas kurz in der heutigen Zeit. Weiß jmd. ob das stimmt?

Vielen Dank und Gruß

HOPEFUL


nein.
Die Bemühungen um eine "angemessene" Tätigkeit müssen nachgewiesen werden können.
Ob bei einer schweren Krankheit übarhaupt eine Tätigkeit in Frage kommt,hat  ja Feuerwald schon angezweifelt.
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Gerade fällt mir noch ein, dass mein Freund mtl. einen Betrag von - glaube ich- 350€ an eine Finanzkasse bezahlen muss. Ich denke,dass das Kosten für das Insolvenzverfahrens sind. Was passiert, wenn er jetzt die Therapie macht und dann nur noch das Krankengeld bekommt und vielleicht gekündigt wird. Dann wird das ihm monatlich zur Verfügung stehende Geld nicht mehr ausreichen um alle laufenden Kosten wie Miete, Strom, Telefon und diese Abgaben an die Finanzkasse reichen. Kann daraufhin aus der Privatinsolvenz fallen? Kann er vielleicht irgendwo Unterstützung beantragen wie z.B. Wohngeld oder dergleichen?

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HOPEFUL

Die 350,- müßten Sie näher erklären.
Reicht das Geld zum Leben nicht aus, gibt es ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (Harz IV) und auch Wohngeld.
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Und schon wieder ist mir etwas zu Ohren gekommen ... stimmt es, dass, wenn man arbeitslos ist, man nach den 6 Jahren keine Restschuldbefreiung bekommt? Denn wenn das stimmen würde, dann wäre die K... jetzt mächtig am Dampfen. Dann könnte mein Freund die Therapie gar nicht machen oder nur um wieder nach einer Sperrfrist von 10 Jahren von vorn anzufangen. Wieder 6 Jahre Insolenz. Das kann es doch nicht sein! Oder doch???????

Wäre nett, wenn mir jmd schnellstmöglich eine Info geben könnte.

Vielen Dank und Gruß

HOPEFUL
Auch das stimmt nicht.
Wo nehmen Sie nur immer diesen Unsinn her?
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dobberstein

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RSB = Restschuldbefreiung
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