Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamaspinne am 31. Januar 2013, 10:32:41

Titel: RAW Bank ( auf Gläubigerliste) will Adresse Arbeitgeber
Beitrag von: mamaspinne am 31. Januar 2013, 10:32:41
Hallo, hab da eine kleine Frage:
das Insolvenzverfahren meines Mannes ist am 02.11.12 eröffnet. Nun schreibt uns heute ein Raw an (die Bank welche er vertritt ist mit auf der Gläubigerliste) und verlangt die Adresse des Arbeitgebers meines Mannes.
Er sagt wir müssten dies angeben laut InsoVO und er würde sonst die RSB Versagung beantragen. :gruebel:
Nun meine Fragen:
1. Müssen wir die mitteilen ( er hat sie schon da die Adresse auf dem Original-Kreditvertrag steht).Er will dies bis zum 11.2.13.
2. Kann er wärend des laufenden Verfahrens pfänden?? :cry:
3. Der Arbeitgeber meines Mannes ist in Belgien.
4.Sollen wir den Treuhänder darüber informieren??
5. Kennt jemand einen guten RAW für Privatinsolvenzen?
So langsam hab ich das Gefühl das wir uns einen nehmen sollten. Ständig ist was anderes, das macht mich langsam fertig.Und dabei stehen wir noch am Anfang. :sad:

Vielen Dank schon mal!!!


Titel: Re: RAW Bank ( auf Gläubigerliste) will Adresse Arbeitgeber
Beitrag von: ThoFa am 31. Januar 2013, 12:31:27
Hallo,

schmeissen Sie das Schreiben in den Papierkorb, mehr ist es nicht wert. Wenn Sie Lust haben, käme auch eine Anzeige wegen Nötigung in Betracht, kann man heutzutage auch online machen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: RAW Bank ( auf Gläubigerliste) will Adresse Arbeitgeber
Beitrag von: Herr John am 31. Januar 2013, 13:24:48
Guten Tag,

in der PI braucht man einen langen Atem!
Titel: Re: RAW Bank ( auf Gläubigerliste) will Adresse Arbeitgeber
Beitrag von: paps am 31. Januar 2013, 16:18:42
...
Ständig ist was anderes, das macht mich langsam fertig.Und dabei stehen wir noch am Anfang. :sad:

Vielen Dank schon mal!!!

Das wird sich in wenigen Wochen alles eingespielt haben.

Und manche Gläubiger bekommen es erst mit, dass die Inso läuft, wenn es ans Anmelden der Forderungen geht (oder gar nicht).
Dann ist Panik angesagt, um noch irgendwie Etwas zu retten.
Solche Schreiben kommen meist dann, wenn eine Gehaltsabtretung vorliegt.
Es soll dann noch schnell offengelegt werden, in der Hoffnung doch noch einen größeren Teil vom Kuchen ab zubekommen.

Wenn es Sie beruhigt, leiten Sie das Schreiben an den Th weiter und informieren Sie diesen, dass Sie bisher nicht reagiert haben.