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Autor Thema: RBS und Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 2539 mal)

Pleiterer

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RBS und Pfändungsfreibetrag
« am: 19. Juli 2012, 11:13:47 »

Guten Tag Experten,

ich habe zwei Fragen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ich bin seit 2010 insolvent.

1. Bei mir wurde die Schlußverteilung für August angekündigt.
Bis dahin können meine Gläubiger Einwände gegen die Restschuldbefreiung einreichen.
Danach komme ich ja in die Wohlverhaltensphase.
Wenn nun ein Gläubiger in der WVP der Aufassung ist er hätte festgestellt, dass ich Vermögen versteckt habe oder eine falsche Sicherungsübereignung getätigt habe, oder sonst wie etwas negatives gemacht habe, kann dann die RBS auch noch nach der Schlußverteilung zurückgenommen werden?

2. Ich verdiene netto deutlich unter meiner persönlichen Pfändungsfreigrenze.
Wenn es nun eine Sonderzahlung meines Arbeitgebers gibt und ich damit in dem Monat über die Pfändungsfreigrenze komme, wird die komplett gepfändet?
Was ist mit Lohnnachzahlungen aus zwei vorhergehenden Monaten, wenn die Pfändungsfreigrenze auch mit dem korrekten Lohn in diesen Monaten nicht übersprungen worden wäre?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Beste Grüße
Pleiterer
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Der_Alte

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Re: RBS und Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 19. Juli 2012, 19:21:41 »

1. nein. Nach der Verfahrensbeendigung ist kein Versagensantrag nach § 290 InsO mehr möglich.
2. Der pfändbare Anteil des Monatseinkommens wird immer monatsgenau nach der Pfändungstabelle ermittelt. Selbige ist im Menü links zu finden.
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Feuerwald

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Re: RBS und Pfändungsfreibetrag
« Antwort #2 am: 20. Juli 2012, 00:08:35 »

Was ist mit Lohnnachzahlungen aus zwei vorhergehenden Monaten, wenn die Pfändungsfreigrenze auch mit dem korrekten Lohn in diesen Monaten nicht übersprungen worden wäre?

- ist auf die jeweiligen Moonate zu berechnen.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Mekki

Re: RBS und Pfändungsfreibetrag
« Antwort #3 am: 20. Juli 2012, 00:46:03 »

Oh, jetzt habe ich auch eine Frage.
Ich erhalte eine Gehaltserhöhung zum April 2012. Wird bezahlt mit Gehalt September 2012. Also 100€ mal 5 zum Gehalt September.  Ich war der Meinung, dass ich die Nachzahlung mit dem September Gehalt anteilsmäßig abführen muss. Beispiel: Brutto 100€ im Monat mehr, ergibt pro Monat ca. 30€ mehr abführen. Für 5 Monate also 150€ nachträglich. Meiner Meinung müsste ich die 500€ Nachzahlung mit September berechnen. Da ich an der Grenze bin, müsste ich 400€ extra abtreten? Wer weiss Rat?
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Pleiterer

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Danke und Nachfrage
« Antwort #4 am: 20. Juli 2012, 09:12:12 »

Hallo,

danke für die Antworten.

Das heisst zu Punkt 1., dass ich, wenn ich tatsächlich kurz vor der Insolvenz Vermögen versteckt oder verschleudert habe, kann mir nach der Schlußverteilung nichts mehr passieren, wenn die Gläubiger das nicht mitbekommen haben?
Wofür gibt es dann die anschließende WVP?

Grüße
Pleiterer

 
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Der_Alte

  • Gast
Re: RBS und Pfändungsfreibetrag
« Antwort #5 am: 20. Juli 2012, 18:01:54 »

Oh, jetzt habe ich auch eine Frage.
Ich erhalte eine Gehaltserhöhung zum April 2012. Wird bezahlt mit Gehalt September 2012. Also 100€ mal 5 zum Gehalt September.  Ich war der Meinung, dass ich die Nachzahlung mit dem September Gehalt anteilsmäßig abführen muss. Beispiel: Brutto 100€ im Monat mehr, ergibt pro Monat ca. 30€ mehr abführen. Für 5 Monate also 150€ nachträglich. Meiner Meinung müsste ich die 500€ Nachzahlung mit September berechnen. Da ich an der Grenze bin, müsste ich 400€ extra abtreten? Wer weiss Rat?

Der Arbeitgeber rechnet richtig, wenn er für jeden Monat der Nachzahlung eine Neuberechnung macht und die Differenz zwischen altem und neuem Pfändungsbetrag ermittelt.
Falsch ist es, die Nachzahlung einfach dem letzten Monat zuzurechnen. Zum einen ergibt sich dann ein fehlerhafter Pfändungsbetrag (deutlich zu hoch), zum anderen auch eine fehlerhafte Steuerberechnung.
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Mekki

Re: RBS und Pfändungsfreibetrag
« Antwort #6 am: 20. Juli 2012, 18:23:27 »

Vielen Dank!
Die Steuer wird für die jeweiligen Monate berechnet. OK. Da ich den pfändbaren Betrag selbst ausrechne und überweise, werde ich so handeln:
Jeweils den alten und neuen Wert vergleichen und je Monat eine Nachzahlung durchführen.
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