Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: WitchLady86 am 13. Dezember 2009, 20:11:50

Titel: rechnung beglichen von 2000 trotz insolvenz
Beitrag von: WitchLady86 am 13. Dezember 2009, 20:11:50
Hallo ich habe mal eine frage befinde mich ja nun in der insolvenz und nun habe ich erfahren das ich von 2000 noch eine rechnung (40€) wegen schwarz fahren offen hatte da war ich 13 nun habe ich diese rechnung beglichen.habe es ja nicht gewusst also habe ich es auch nicht mit in die insolvenz genommen hat das jetzt irgendwelche konsequenzen für mich weil ich das bezahlt habe den wenn ich was nicht weiß kann ich es ja nicht mit in die insolvenz nehmen ist jetzt deswegen die insolvenz hinfällig???

Bitte helft mir habe richtig panik grad


Danke schon mal im voraus
Titel: Re: rechnung beglichen von 2000 trotz insolvenz
Beitrag von: nsolventer am 14. Dezember 2009, 14:44:25
Das sollte kein Problem sein, solange man die Zahlung aus dem unpfändbaren Einkommen leisten kann, wird kein Gläubiger benachteiligt. Zumal Geldstrafen auch nicht der Restschuldbefreiung unterliegen und somit nur unnötig Zinsen generiert werden bis Ende des Verfahrens.

Keine Versagung der RSB wegen Nichtangabe eines Gläubigers
AG Göttingen, Beschluss vom 23.05.2007, 74 IK 411/06

Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unmittelbarer Schuldnerzahlung an einen Gläubiger aus unpfändbaren Einkommen.
AG Coburg, Beschluss vom 15.12.2003 - IK 188/00