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Autor Thema: Rechnung  (Gelesen 4321 mal)

Insoman

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Re: Rechnung
« Antwort #20 am: 20. Juni 2011, 22:22:58 »

...das kommt mir sehr komisch vor..
1)
Wenn die stundung der verfahrenskosten (gerichtskosten+Th/IV-Vergütung) nicht beantragt wird, kommt es in der Regel nur zur eröffnung eines verfahrens, wenn die Kosten vorgeschossen werden..
2)
Soweit Insolvenzmasse vorhanden ist oder entsteht (z.b.pfändbare einkommensanteile) werden die Verfahrenskosten daraus vorrangig bedient- Es kommt dann eben NICHT zu Kostenrechnungen, die aus dem verbleibenden, unpfänbaren Einkommen gezahlt werden müssten.

Fordere den IV auf, dir die Grundlage seiner Kostenrechnung zu nennen..
Im übrigen:
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valiant

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Re: Rechnung
« Antwort #21 am: 21. Juni 2011, 19:41:34 »

Ah jetz bin ich verwirrt was mache ich den nun konkret? :respekt:
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paps

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Re: Rechnung
« Antwort #22 am: 21. Juni 2011, 19:54:27 »

Den TH fragen, auf welcher Grundlage er bei vorhandenen pfändbaren Beträgen, eine gesonderte Abrechnung verlangt.

Wenn Sie sich die 119,- leisten können, dann einfach zahlen.
So sind die Kosten nach Erteilung der RSB weniger oder nicht vorhanden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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