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Autor Thema: Rechte des Insolventen  (Gelesen 2590 mal)

AllesRoger

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Rechte des Insolventen
« am: 10. August 2010, 20:36:01 »

Hallo,

gibt es Fachliteratur über Rechte des Schuldners im Insolvenzverfahren?

Seit Februar ist meine Privatinsolvenz eröffnet. Ich bekomme von meinem IV so gut wie keinerlei Informationen, erfahre durch Zufall von einem Versteigerungstermin meiner Immobilie in der ich wohne. Weiter Immobilien (Vermietobjekte) stehen leer und könnten vermietet werden, jedoch wurde seitens des IV keinerlei Unterlagen angefordert. Der pfändbare Betrag meines Gehaltes geht nach wie vor an Gläubiger mit Kontenpfändung, zu meinem Arbeitgeber hat der IV bis heute keinen Kontakt aufgenommen. Undkündbare Lebens/Rentenversicherung mit 500,-- Euro Guthaben werden gekündigt, eine LV mit 20.000,-- Euro Auszahlungsbetrag wurde nicht angetastet. Unterlagen von mir werden angefordert und angemahnt, obwohl diese übersand wurde. Bei telefonischer Klärung werden diese Unterlagen dann von der Sachbearbeiterin gefunden...
Für die Nutzung meiner Immobilie muß ich 200 Euro Aufwandtsentschädigung bezahlen, hier im Forum lese ich, daß ich umsonst hier wohnen kann...

Wie kann ich etwas über meine Rechte erfahren, habe ich überhaupt welche?

Gruß
Roger
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paps

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Re: Rechte des Insolventen
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 21:07:27 »

Ihre Grundrechte bestehen nach wie vor.
Die Literatur dazu dürfte ja bekannt sein.

Einzig das Recht, Vermögen zu verwalten, geht an den IV über.
Ausgenommen davon sind unpfändbare Gegenstände und Einkünfte nach ZPO.

Wurde das Verfahren eröffnet, sind Pfändungen unwirksam.
Maximal bei Überschneidungen im Eröffnungsmonat, würde diese noch einmal ausgeführt werden.
Gehen Sie mit dem Eröffnungsbeschluß zur Bank und verlangen Sie die Einstellung der Pfändung.

Mangelnde Immoverwaltung durch den IV, können Sie beim Inso-Gericht bemängeln.
Entgehen der Masse dadurch pfändbare Beträge, ist es Sache der GL den IV auf die Sprünge zu helfen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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AllesRoger

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Re: Rechte des Insolventen
« Antwort #2 am: 10. August 2010, 21:12:55 »

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort,

aber Literatur ist mir nicht bekannt, kannst Du mir da einen Tip oder Link geben.

LG Roger
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paps

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Re: Rechte des Insolventen
« Antwort #3 am: 10. August 2010, 21:18:50 »

BGB ?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Hoffnung

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Re: Rechte des Insolventen
« Antwort #4 am: 11. August 2010, 05:49:02 »

Hallo Roger,

also, inwieweit man in einer eigenen Immobilie weiterhin kostenlos wohnen darf - keine Ahnung. Meine Immo war vermietet, ging in die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (wegen Absonderung alles in Regie der Grundschuld-Gläubigerin) - und ist Gott sei Dank seit 3 Monaten weg :juchu: (war der Ausgangspunkt allen Übels).
Vom Versteigerungstermin hab ich aber auch nur aus dem Internet erfahren, weil ich  regelmäßig auf den Versteigerungsseiten des Amtsgerichtes geguckt habe, welche Immobilien zur Versteigerung anstehen. Den Zuschlagsbeschluss hat mir mein Treuhänder dann als Kopie übersandt.

Zu Ihren Pfändungen: Sind das wirklich Kontenpfändungen bei der Bank oder Abtretungen, die gegenüber Ihrem Arbeitgeber offengelegt wurden und von dort abgeführt werden? Abtretungen haben noch 2 Jahre lang Vorrang und werden weiter bedient. Ansonsten siehe "paps".

Fachliteratur speziell über die Rechte von Schuldnern im Insolvenzverfahren kenne ich keine, hab mir aber Kommentarliteratur zur Insolvenzordnung und zum Insolvenzverfahren sowie der Restschuldbefreiung besorgt, wo ich immer mal wieder nachlese.

Alles Gute

Hoffnung





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Insokalle

Re: Rechte des Insolventen
« Antwort #5 am: 11. August 2010, 10:24:04 »

Für die Nutzung meiner Immobilie muß ich 200 Euro Aufwandtsentschädigung bezahlen, hier im Forum lese ich, daß ich umsonst hier wohnen kann...

Es gibt Rechtsprechung, die besagt, dass der IV vom Schuldner bei selbstgenutzter eigener Immobilie eine Nutzungsentschädigung verlangen kann. Nur: Es macht nicht jeder IV.

Leerstehende Immobilien lassen sich normalerweise besser verkaufen.
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