Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Planlos am 28. August 2009, 15:33:33

Titel: Rechte des TH
Beitrag von: Planlos am 28. August 2009, 15:33:33
Und noch ne extra Frage  :wink:

Hatten ja lange genug Zeit uns auf unsere PI vorzubereiten. Mein Mann und ich haben auch jeweils seit einiger Zeit ein neues Girokonto (Guthabenbasis nur mit  Servicecard). Nutzen dies ganz normal Gehalt geht ein, wir machen unsere Überweisungen, holen Geld fürs Leben Tanken etc ab, dann ist das Konto leer. Alle Lastschriften sind auf Überweisungen umgestellt, schon seit letztem Jahr damit ein zukünftiger TH gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt  :whistle:
Nun überlegen wir eine andere Abwicklung unserer monatlichen Zahlungen, das heißt die einzigen beiden Buchungen im Monat werden 1. der Gehaltseingang und dann 2. die komplette Abholung des Betrages sein.

Wenn wir dann einen TH haben, wie lange rückwirkend darf er die Kontoauszüge einfordern?
Was kann bzw wird ein TH machen wenn er unsere Kontoauszüge bekommt und jeden Monat sind nur diese beiden Buchungen ersichtlich? Außer dumm zu gucken  :lollol:
Unsere Arbeitgeber führen bereits jetzt auf Grund des PFÜB die pfändbare Summe an den Gläubiger ab.

Mir gehts hier nicht darum etwas beiseite zu schaffen, mit meinem pfändungsfreien Einkommen darf ich aber machen was ich möchte und ich habe einfach keine Lust ein gläserner Mensch darüber hinaus zu sein. Z. B. wann ich was bei Ebay gekauft und bezahlt habe, die kleinen alltäglichen Dinge eben.

Was für Unterlagen darf ein TH noch so einfordern? Mietvertrag, Stromrechnungen, Versicherungsverträge?? Oder nur Gehaltsnachweise und Kontoauszüge?

Vielen Dank und Gruß

Planlos
Titel: Re: Rechte des TH
Beitrag von: rookie am 28. August 2009, 15:41:41
Hallo,

was der TH sehen möchte liegt ganz allein in seinem Ermessen...die einen wollen alles sehen ( kontoauszüge etc )...andere wiederum gar nichts, so wie bei mir

Mit dem Einen hast Du nur Stress und mit dem Anderen deine Ruhe, was ein Glücksfall ist.

Lastschriften können bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückgeholt werden.

Es zählt das Datum des Kontoabschlusses...meist jedes Quartal...danach noch 6 Wochen.