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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Rechte und Pflichten des Treuhänders  (Gelesen 5436 mal)

lilarosablau

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Rechte und Pflichten des Treuhänders
« am: 30. September 2011, 13:22:00 »

Hallo,
bitte nicht totschlagen, aber ich bin im Moment so konfus, dass ich selbst zum Googeln nicht richtig fähig bin - bzw. ich finde nicht das, was ich suche. Ich hoffe, mir kann trotzdem jemand meine Fragen beantworten:

Welche Rechte und Pflichten hat der Treuhänder? Meine Insolvenz steht kurz bevor (Antrag wurde vor einigen Wochen gestellt) und bis vor kurzem habe ich noch gar nicht weitergedacht. Jetzt aber kommen die nächsten Fragen: Wie ist das mit dem Treuhänder? Wieso liest man immer nur Horrorgeschichten oder höchstens mal einzelne Berichte von Leuten, die keine Probleme haben? Was genau darf der Treuhänder und was darf er nicht? Oder anders gefragt: Darf er dasselbe wie ein Gerichtsvollzieher? Falls sich noch jemand erinnert: Es geht bei uns um den Musikunterricht meiner Kinder und ihre Instrumente.

Mein Anwalt meint, ich solle keine Panik machen und "erst mal abwarten" und man könne mit den meisten TH reden und meine Befürchtungen würden alle sicher sowieso nicht eintreten, weil eigentlich niemand meinem Kind verbieten könnte, Musikunterricht zu nehmen.

Aber dann liest man von Leuten, denen die Lebensversicherung vom TH gekündigt wurde usw. Wo wäre da jetzt der Unterschied in Bezug auf das Recht des TH, zu entscheiden, was gekündigt werden darf und was nicht? Ich dachte eigentlich immer, mit dem Geld, was nicht pfändbar ist, könne man mehr oder weniger machen, was man möchte. Also: von Knäckebrot und Wasser leben und dafür eine Geige kaufen oder so ähnlich.

Abgesehen davon: Selbst wenn er unseren laufenden Unterrichtsvertrag kündigen würde - ich könnte doch jederzeit einen neuen abschließen, oder? Der TH kann ja nun nicht bei Aldi über meine Schultern schauen und entscheiden, ob ich die billigen Tomaten oder die teuren kaufen soll, oder?

Und wie funktioniert das grundsätzlich: Ich nehme an, der TH kontrolliert die Kontoauszüge. Was ist, wenn ein Auszug verbummelt wurde (ich hatte noch nie alle Auszüge vollständig; mir geht immer was verloren  :nono: )? Was macht der TH noch, außer Kontoauszüge anzusehen? Kommt der auch in die Wohnung? Ich dachte, durch die Tatsache, dass die Insolvenz irgendwann läuft, ist klar, dass nichts zu holen ist. Wieso habe ich dann das Gefühl, dass ein TH so etwas Furchtbares ist?
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Insoman

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #1 am: 30. September 2011, 14:20:00 »

Zitat
Darf er dasselbe wie ein Gerichtsvollzieher?
Tatsächlich gehen die Befugnisse des TH über die des gerichtsvollzihers hinaus..
aber ein Unterrichtsvertrag ist numal etwas anderes als ein Vertrag über eine kapitalbildende LV.
Letztere muss der TH sogar auflösen, wenn Rückkaufswerte zur Insolvenzmasse zu ziehen sind.
Es gibt höchstrichterlich Urteile, nach denen der Schuldner mit seinem unpfändbaren Einkommen nach Belieben verfügen kann,
also steht dem weiteren Musikunterricht der Kinder grundsätzlich nicht im Wege.
Wenn sie im laufenden Verfahren, vor der Aufhebung, neues Vermögen bilden (auch in Form einer Geige), wäre dieses natürlich wiederum pfändbar..
die Instrumente allerdings, die Ihren Kindern bereits gehören, kann man diesen nicht wegnehmen.
(Ausnahme: die Stradivari, die in den letzten vier Jahren vor Antragstellung von Ihnen gekauft und an die Kinder weiterverschenkt wurde)
Zitat
§ 134 InsO-Unentgeltliche Leistung
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden.
(2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar.
_____________
Wenn Ihre Auszüge Lücken aufweisen, kann man gegen geringe Gebühren bei der Bank Auszüge nachbestellen..
_____________
Solange Sie als redlicher Schuldner gelten, wird man den Angaben in dem Vermögensverzeichnis glauben schenken. Der TH ist zwar als Interessenvertreter der Gläubiger eingesetzt, seine Vergütung jedoch ist so bemessen, dass er kein Interesse an aufwendigen "Detektivaufgaben" hat, es sei denn, die Gläubiger würden ihn explizit dazu auffordern.
_____________
Machen Sie sich nicht zuviele Gedanken über Szenarien, die noch garnicht eingetreten sind..(siehe "Mein Anwalt meint..")
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #2 am: 30. September 2011, 15:47:10 »

Da ich nur von meinem Erlebnis mit meinem Treuhänder reden kann:

Er hat mich nicht besucht, sondern es hat nach Terminabsprache mit seinem Büro einen Termin dort gegeben.
Im Gespräch ist ohne jegliche Vorwürfe oder ähnliches über die Ursachen der Insolvenz gesprochen worden und der Insolvenzantrag wurde noch einmal durchgegangen. Soweit es um Dinge ging, die zur Masse zu ziehen waren, wie z.B. Lebensversicherungen, habe ich die Policen mitgehabt und gleich übergeben (hatte leider übersehen, dass die auch auf mich liefen und nicht mehr rechtzeitig von Verfahrenseröffnung gekündigt). Wir haben uns über das Kfz und die Notwendigkeit für den Weg zur Arbeit unterhalten mit seiner Feststellung, dass es damit nicht pfändbar ist. Kontoauszüge hatte ich mit und auch angeboten, er hat sie nicht sehen wollen.
Er hat mir auch den Hinweis gegeben, sollte ich durch de Fahrt zur Arbeit höhere Kosten haben, könne ich bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Da mein Arbeitgeber es nicht tut muss ich nur jedesmal eine Kopie der Abrechnung rüberfaxen.

Wertgegenstände wie Computer etc. haben ihn nicht interessiert; was wirklich wertvolles im Sinne einer goldenen Uhr oder so besitze ich ohnehin nicht (Blender reicht auch zum Protzen :lollol: ).

Er hat dann irgendwann später einen Antrag gestellt meine Frau nur noch zur Hälfte anzurechnen, weil sie mit etwa 700 € entsprechend verdient.

Das einzige was ich sonst noch von ihm gehört habe war die Übersendung der Tabelle zum Prüfungstermin.

Ansonsten gilt: Er macht seine Arbeit und ich lebe besser als früher.   :thumbup:
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lilarosablau

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #3 am: 30. September 2011, 16:27:39 »

Kann ich den haben?  :wink:

Mittlerweile mache ich mir schon Sorgen, ob es nicht doch ohne Insolvenz leichter gewesen wäre - mein Problem war ja nicht, dass ich soooooooooooo hohe Schulden hätte, die ich niemals hätte tilgen können. Das Problem war eher, dass alle alles auf einmal haben wollten.

Wenn also jetzt der TH Geld haben möchte und das Verfahren Geld kostet und ich dann noch womöglich meinen Anwalt weiter benötige und zusätzlich die Instrumente weggenommen werden, stehe ich womöglich am Ende fast genauso schlecht da wie vorher, naja, nicht ganz, aber hinzu kommt noch diese ständige Angst vor dem, was noch kommt.

Noch zwei Fragen: Braucht man denn eurer Meinung nach noch einen Anwalt für das weitere Verfahren?

Und: Heute kam ein Vollstreckungsbescheid, und die Angestellte des Anwaltes meinte, sie schickt das weiter ans Gericht. Vollstreckungsschutz wurde ja schon beantragt, aber das war vor ca. 1-2 Monaten. Seitdem habe ich nichts mehr vom Gericht gehört. Die Kanzlei meinte, es sei ja gar nicht sicher, ob überhaupt vollstreckt würde, und wenn, dann müsste das sowieso wieder rückgängig gemacht werden.

Ich kapiere das alles nicht.
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Der_Alte

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #4 am: 30. September 2011, 17:01:04 »

Warten Sie doch erst einmal ab, was für einen Treuhänder Sie bekommen. Es ist wie meistens: nur wer Probleme hat berichtet davon. Und bei der Masse der Insolvenzverfahren gibt es, so glaube ich, mehr gute als schlechte Treuhänder.

Einen Anwalt braucht man im Verfahren eigentlich nicht, die notwendige Klarstellung kann man über den sachbearbeitenden Rechtspfleger selbst veranlassen. Das ist im Übrigen auch der richtige Ansprechpartner. Es gibt immer nach Schuldner, die denken, der TH sei für sie da. Wenn der TH was will bekommt er schriftlich Auskunft. Alle anderen Fragen über den Rechtspfleger klären.

Haben Sie die Instrumente im Eröffnungsantrag als eigene Wertgegenstände angegeben? Wenn nicht, woher soll er davon wissen. Wenn ja, was ist so eine Geige wert und welchen Zeitwert haben Sie angegeben? Sollte es wirklich ein zu verwertender Gegenstand sein kann man sicher darüber verhandeln. Treuhänder sind auch nur Menschen.

Für alle Vollstreckungen innerhalb der letzten drei Monate vor Antragstellung gilt eine sogenannte Rückschlagsperre. Alles, was in dieser Zeit gepfändet werden würde holt sich der Treuhänder von diesem Gläubiger zurück. Sollte also in der nächsten Zeit der Gerichtsvollzieher kommen wollen, teilen Sie ihm mit, dass das Insolvenzverfahren beantragt ist bzw. zeigen Sie ihm, wenn dann schon vorhanden, den Beschluß. Der machte auch keine Arbeit für nichts.
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lilarosablau

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #5 am: 30. September 2011, 17:18:21 »

Danke erst mal. Aber so ganz klar ist mir das immer noch nicht: Dann würde sich der TH das wiederholen (abgesehen davon, dass das Kind so lange nicht musizieren könnte, was irgendwie auch nicht geht) - und dann? Was macht der TH dann mit dem Instrument?

Und noch eine unangenehme Frage (bitte nicht über moralische Aspekte schimpfen: Die Frage, dass wir die Instrumente behalten möchten, ist schon geklärt): Geht der Gerichtsvollzieher in den Keller und räumt sämtliche Umzugskisten aus? Ich weiß, dass er das darf - und das ist ja auch Sinn der Sache -, aber macht der so was auch? Mein Anwalt meint, die meisten setzen gerade mal einen Fuß in die Tür und sagen mal kurz: "Ich sehe schon, hier ist nichts zu holen".

Abgesehen mal von der Frage, ob er wirklich etwas finden würde oder ob wir wirklich nur in zerlumpten Klamotten rumlaufen: Es ist doch total peinlich und gruselig, wenn - womöglich noch im Beisein der Kinder - hier jemand wie im Krimi die Schubladen und Schränke aufreißt und alles durchwühlt auf der Suche nach einem versteckten 100,- - Schein.
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lilarosablau

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #6 am: 30. September 2011, 17:30:18 »

Sorry, noch eine Antwort: Woher der TH von den Instrumenten wissen könnte? Auf den Kontoauszügen steht ja, dass der Unterricht bezahlt wird. Da eigentlich jeder gesagt hat, dass der Unterricht unproblematisch ist, habe ich mir nichts dabei gedacht. Aber es könnte ja die Frage aufkommen: "Wenn Ihr Kind Unterricht nimmt - woher haben Sie die Instrumente?" Wie "genau" muss man diese Frage denn beantworten? Reicht es aus zu sagen: "Hat die Oma geschenkt. Quittung gibt's nicht mehr"? Oder wird da so lange weiter geforscht, bis der TH sieht, dass ich das Teil gekauft habe? Oder ist es vielleicht eher so, dass er das gar nicht weiter beachten wird und ich mich da umsonst reinsteigere?
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Der_Alte

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #7 am: 30. September 2011, 17:39:35 »

Ich weiß, dass Musikinstrumente häufig Leihgaben der Musikschulen sind. Und auf dem Überweisungsträger steht bestimmt auch nicht "Unterricht Geige", sondern eher etwas unverfängliches. Der Treuhänder bekommt wenig genug für die Arbeit, die er mit Verbraucherinsolvenzen hat. Die haben in der Regel kein gesteigertes Interesse Nachforschungen ins Blaue hinein zu machen. Zackig durchführen und Schluß in der Hoffnung auf die nächste lukrative Firmeninsolvenz. Die Verbraucherinsolvenzen müssen sie halt auch machen, laufen im Regelfall aber nebenbei. Also, wenn da die Geige nicht irgendwo förmlich rausguckt, wird der Treuhänder sich um das Thema nicht kümmern. Und Musikunterricht für Kinder ist normal.
Sollte er tatsächlich die Kontoauszüge prüfen geht es ihm eher darum, ob irgendwo Gelder hinlaufen, die man zurückbuchen könnte, also Sparverträge, Lebensversicherungen oder die Unterstützung für die Oma. Das kann er schön zur Masse ziehen. Und natürlich den Lottogewinn von 2 Mio, den man an der Insolvenz verbeischmuggeln wollte.
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lilarosablau

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #8 am: 30. September 2011, 18:32:45 »

Der Alte, herzlichen Dank. Aber natürlich  :mad2: steht genau so was auf dem Kontoauszug wie "Geigenunterricht kind lilarosablau". Jetzt ist die Frage: Ab wann zählen denn die Auszüge? Also guckt er in die Zettel (wenn er denn guckt) von vor 2 Jahren oder von vor 2 Monaten oder fängt es erst an zu zählen, wenn der TH seine Arbeit aufnimmt? Aber in jedem Fall schreibe ich - darauf hätte ich auch vorher kommen können!!! - künftig irgendwas Belangloses bei der Überweisung. Danke noch mal. Ich weiß, in meinen Panik-Phasen bin ich eine Nervensäge  :girl:
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Der_Alte

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #9 am: 30. September 2011, 19:07:32 »

Die meisten berichten, der TH will die letzten drei Monate, manche wollen auch das letzte Jahr.
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Endlich_frei

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #10 am: 30. September 2011, 19:45:51 »

Hallo,
bin zwar neu, lese aber schon ne ganze Weile hier mit.

LILAROSABLAU: Du schreibst, man hört so wenig positives. vielleicht kann ich dir was Mut machen und von unserem fall berichten: Fangen wir kurz mit dem Grund unserer Inso an: Wir hatten nette Mieter in einer ETW..man nennt solche Mieter Mietnomaden..alleine durch diese Herrschaften sind uns Kosten von fast 10.000€ entstanden. Eigentlich kurz überlegt und beschlossen die Inso zu machen...muss dazu sagen, dass uns die mmobilie nicht wichtig war...die familie geht vor.
Wir haben uns gut 1 Jahr Zeitgelassen und nichts mehr bezahlt...konnten so etwas für die kommende Zeit anseite legen.

Das Verfahren durch einen befreundeten Anwalt ins Rollen gebracht und 2 Wochen nach Antragsabgabe war es schon eröffnet (Juni2011). Vorher gabs natürlich Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide...auch eine nette Gerichtsvollzieherin war uns besuchen. Wie duch dich da Verhalten sollst und was du besser nicht in der Wohnung haben sollst, wird ja hier im Forum ausgiebig beschrieben. Wir gaben der guten Frau nur den Hinweis, dass das Verfahren in der Vorbereitung ist und wir weder zahlen können noch wollen. Auf Gläubigerantrag direkt die EV abgegeben und nach 20 Min. war sie wieder weg...danach absolute Ruhe.

Am Tag der zustellung des Eröffnungsbeschlusses wurden unsere Giro (P) Konten von der Sparkasse Köln gesperrt. Wir sind gleich am nächsten Tag zur Bank und auch wie hier schon von anderen berichtet, wurde das konto ohne Treuhänder sofort wieder freigegeben..wäre aber kein Problem gewesen, da ich direkt beim Treuhänder angerufen habe und mir die Sekretärin sagte: "Mailen sie mir die Freigabe Unterlagen zu und ich faxe sie sofort and die Bank".
Also Status Bank: ein gemeinsames Girokonto mit 2 EC Karten, Onlinebanking und 1500€ Dispo!!!..nutzen wir aber nicht.
*************************In Sachen Bank ist es wohl wirklich ein Glücksspiel..man liest hier von ähnlich guten Fällen aber auch von vielen "armen Schweinen"..ich gebe dir den Tip: Rede offen mit deiner Bank..haben wir auch gemacht und schon vor dem Jahr der Insolvenz der Bank unser Vorhaben mitgeteilt...ok, wir sind da schon 15 Jahre Kunde und haben nie etwas negatives verursacht*************************

Termin beim Treuhänder: Erst war er etwas arrogant, aber die Fronten wurden konsequent geklärt!! Verfahrenskosten wurden für das gesamte Verfahren gestundet. (Wir sind beide in der Insolvenz, meine Frau und ich)

Kontoauszüge wollte er nur von den letzten 2 Monaten. Mein altes Auto (Wertgutachten 350€) war ihm egal: "Was soll ich mich damit abgeben...das Verschrotten ist viel zu aufwändig und teuer".

Ok, meine Genossenschaftsanteile hat er gekündigt und erhält Ende 2013 1250€...er hatte die Frist zur Kündigung um 2 Tage verpennt :-)

Ich würde mir gerne eine Prepaid-Kreditkarte zulegen teilte ich ihm mit (habe mal meinen Geldbeutel mit viel Bargeld verloren und bin seit dem ein Fan von versicherten Plastikgeld)
Auch das war kein Problem...es liegt nur in meiner Verantwortung, das nur vom Girokonto eingezahlt wird und es sich nur um Einzahlungen aus meinem Pfändungsfreien Einkommen handelt...auf Auszüge verzichtet er. "Sie sind alt genug und wissen wohl, was sie dürfen und was nicht"

Ich fragte, ob ich Geld sparen darf um neue Anteile zu erwerben (Die Freigabe der neuen Genossenschaftsanteile hat er bestätigt). Seine verblüffende und mir doch sehr seltsame Antwort: " Eröffnen Sie ein Unterkonto/Tagesgeldkonto und zahlen Sie von ihrem Pfändungsfreien Einkommen Geld ein...davon können sie dann später die neuen Anteile kaufen"...weiß bis heute nicht ob das wirklich so in Ordnung ist, von wegen, Geld in der Inso sparen...in der WVP ok, aber jetzt? na ja, vertrauen wir Ihm..bis jetzt sind da schon 600€ drauf...habe ihm nen Auszug zugeschickt und er rief mich an und fragte was er damit soll....das interressiert ihn nicht und wie er bereits sagte, ist das so ok!!!!!

Da ich eine Umschulung in Kürze beginne und derzeit öfters Fahrkosten, Verpflegungskosten etc erhalte, habe ich den Herren TH nochmal angerufen: "Herr XXX, wir reden hier von Beträgen an die max. 100€ monatlich. Tanken sie Ihr Auto und essen einen Hamburger davon"!!!
" Wir hören nächstes Jahr im februar voneinander, sie erhalten die Tabelle zur Prüfung und ich mache den Schlussbericht..."wenn sie die Umschulung beginnen, mailen sie mir nur kurz den Bescheid und am besten auch ein Fax ans Insolvenzgericht....meine Sekretärin vergisst...."

Also, Kopf hoch und lass alles auf dich zukommen. Wir haben uns im Vorfeld auch viel zu viel Gedanken gemacht, was alles passieren kann....Nichts ist eingetroffen und wir genießen die finanziell entspannte Situation.

Schöne Grüße aus Köln an alle hier.
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lilarosablau

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #11 am: 30. September 2011, 21:59:15 »

Hallo, vielen Dank für deine ermunternden Worte. Wahrscheinlich habt Ihr Recht: Man hört eigentlich immer nur von Problemfällen, sodass man denken muss, es wird der reinste Horror. Jetzt bin ich wieder etwas beruhigt  :cheesy:
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Endlich_frei

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Re: Rechte und Pflichten des Treuhänders
« Antwort #12 am: 30. September 2011, 22:18:13 »

Denke daran: Ein TH ist kein Anwalt der deine Interessen vertitt! Er aebeitet letztendlich, wenn man es forsichtig formulieren will "gegen" dich ****BITTE JETZT KEINE AUFSCHREIE******Andererseits macht er einen Job, der schlecht bezahlt wird. Jeder der sinnvoll wirtschaftet verbringt sowenig Zeit mit "Kunden" die ihm nichts bringen!
Die andere seite ist die menschliche Seite. Der TH muss ja nicht dein Freund werden....aber alles muss man sich auch nicht gefallen lassen...notfals kläre Probleme mit dem Insolvenzgericht.....Es gibt da so 2 Sprichworte: wie man in den Wald reinruft, so schallt es herau     und   wer viel fragt, der bekommt viele Antworten.

Wahre eine gesunde Distanz zum Treuhänder und versuche nicht, ihm auf die Füße zu treten.

Wenner Unterlagen haben will, gib sie ihm, wenn er nicht fragt, frage ihn  auch nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, frage hier, oder so wie wir es machen einen Anwalt.
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