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Autor Thema: Rechtl. Hilfe, im IK  (Gelesen 2690 mal)

bloodycat

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Rechtl. Hilfe, im IK
« am: 25. Mai 2008, 07:10:00 »

Hallo

bei mir ist seit etwa 12 Monaten das Verfahren eröffnet! Vor 10 Tagen bekahm ich Post vom Gericht das meine Sache nochmal ausgehängt wird damit ältere Gläubiger nochmal die Chance habe ihhre Schul anzumelden!

Jetzt zu meinem Problem:
Ich wohne in einem altem Haus wo ich mit Öl heize. Bestelle also in der Regel im Winter (Anfang + Ende) etwa 2 x Öl. Mit dem Lieferant mache ich immer aus das ich das in 4 Raten zahlen werde was für ihn  auch immer OK war.
Jetzt wären im Juni 200.- und dann der Rest im Juli 250.- fällig!

Letzte Woch bekomme ich einen Brief vom ANwalt des Lieferanten. Ich habe 2 Wochen Zeit die 450.- + 90.- (Anwalt zu zahlen.
Der Lieferant schickt gleich den ANwalt und gab mit nicht mal die Chance den Betrag komplett zu zahlen!
IST DAS RECHTENS ?

Ich rief bei meinem IV an und fragte ihn was ich machen soll. Er meint ich soll mich mit dem ANwalt einigen!
Mit dem ANwalt habe ich jetzt eine Zahlung von 100.- im Monat ausgemacht und de schickt mir jetzt ne Rechnung von 800.- + Zinsen die bis dahin anfallen.

Wenn ich die Sache nicht bezahle sagt mein IV gefährte ich das ganze Verfahren !
Was kann mir da im schlimmsten Fall passieren 1
Da biste ja echt der Ar....!

ICh grüß euch !
Bloody
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ThoFa

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #1 am: 26. Mai 2008, 08:34:50 »

Hallo,

Ihr laufendes Verfahren ist nicht gefährdet, darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Nur was sin denn jetzt die 800,00 € ? Das habe ich nicht ganz verstanden. Wie setzen die sich zusammen ?

MfG

ThoFa
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bloodycat

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #2 am: 26. Mai 2008, 08:44:44 »

Hallo,

und Danke! Das ist schon mal beruigend!

Die Mehrkosten stellte der Anwalt zusammen unter anderem ist da eine Einigungsgebühr (Ich ruf ihn an und wir haben uns geeinigt) von 70.- dabei. Die können doch mit dir machen was sie wollen!
Der Rest ergibt sich aus Korrespndenzgebühren und den eigentlichen Anwaltkosten!

Gruß bloody
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ThoFa

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #3 am: 26. Mai 2008, 09:49:37 »

Hallo,

die Hauptforderung war (ist) 450,00 € und der Anwalt will nun 800,00 € ?!

Ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lieferanten der Ratenzahlung irgendwo schriftlich festgehalten ?  Wenn nicht, seit wann machen Sie das schon so, dass Sie in vier Raten zahlen ? Haben Sie eigentlich auch mal mit den Lieferanten selber gesprochen, nachdem der Anwalt sich bei Ihnen gemeldet hatte ?

Wurde die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anwalt schriftlich oder mündlich vereinbart ?

MfG

ThoFa


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bloodycat

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #4 am: 27. Mai 2008, 08:55:41 »

Hallo

hab jetzt den Zahlungsplan grad bei mir. Sind doch nur 700 + Tageszinsen von 10cent!
Hauptforderung €459,56
vorgerichtl. Kosten (?) €10,50
RA-Geb  Nr2300 VV RVG(?) €70,20
Ra-Geb Nr2300, 1000 €146

macht gesammt 226,70 unverz.Kosten + 459,56 (nebst Zinsen 5%-Punkte über Basiszins

Kann ein Anwalt für 2 Briefe und 2x telefonieren, so viel Geld velangen ?

Ich soll den Zahlungsplan unterschreiben und ihm zurück schicken.

Gruß bloody
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bloodycat

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #5 am: 27. Mai 2008, 08:58:43 »

Hier noch die Zusammensetzung der 146.-

Geschäftsgebühr  €58,50
Einigungsgebühr (?) €67,50
+ Post und Telekommunikation €20


Gruß
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ThoFa

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #6 am: 27. Mai 2008, 11:31:22 »

Hallo,

Sie sollten schon auf meine Fragen antworten.  :whistle:

MfG

ThoFa
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bloodycat

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #7 am: 27. Mai 2008, 11:33:44 »

Hallo,

Sorrry, der Anwalt hat mir einen Zahlungsplan (mit den oben genannten Kosten) zugeschickt, den ich unterschreiben soll und ihm wieder zuschicken!

Gruß bloody
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ThoFa

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #8 am: 27. Mai 2008, 11:45:13 »

Ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lieferanten der Ratenzahlung irgendwo schriftlich festgehalten ?  Wenn nicht, seit wann machen Sie das schon so, dass Sie in vier Raten zahlen ? Haben Sie eigentlich auch mal mit den Lieferanten selber gesprochen, nachdem der Anwalt sich bei Ihnen gemeldet hatte ?
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bloodycat

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Re: Rechtl. Hilfe, im IK
« Antwort #9 am: 27. Mai 2008, 11:49:25 »

Hallo

das ist jetzt die dritte Portion Öl die ich bei ihm geholt habe und das wurde immer telefonisch ausgemacht.
Als ich den Brief vom Anwalt bekommen habe, hatte ich gleich dort angerufen! Seine Sekretärin meinte das sie die anweisungen hatte die Sache dem Anwalt zu übergeben, fragte auch nochmal nach einer Einigung beim Chef (der nicht mit mir sprechen wollte) nach, der dann sagte ich soll mit dem Anwalt ne Ratenzahlung ausmachen!

Gruß
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