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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Rechtspflegerin erzürnt über TH. laufende Kosten dürfen nicht bezahlt werden???  (Gelesen 5438 mal)

Biene72

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Hallo....

also ehrlich jetzt frag ich mich doch wirklich was noch alles auf uns zu kommt:-(....nachdem der TH unser Konto freigegeben hatte, hab ich gleich die Stromrechnung und die monatliche Gebühr von der Telekom bezahlt....ein Arbeitskollege meines Mannes sagte dann das er das nicht dürfe...mein Mann dann gleich zum Amtsgericht gefahren...die Rechtspflegerin meinte das dafür die TH zuständig sei und mein Mann sagte ihr das die noch gar nicht mit uns in Kontakt getreten ist und wenn wir anrufen wir nur immer die Sekrätin ans Telefon bekommen. Daraufhin war sie sehr erzürnt und meinte das dies jetzt mal gut ist zu wissen wie die TH ihre Arbeit machen denn meistens erfahren sie ja nichts davon und es wäre ihre Aufgabe gewesen uns aufzuklären das NICHTS!!! mehr bezahlt werden darf was vor Eröffnung des IV fällig war. Also...die Telekomabrechnung die im Mai fällig war, die ich aber dann Ende Mai nicht mehr zahlen konnte weil das Konto gesperrt war, darf ich also im Juni nicht bezahlen weil zum 29.05. das IV eröffnet wurde? ist das so richtig? dann ist aber ja wohl klar das ich keinen Anschluß mehr von denen bekomm wenn ich diese blöden 17.-€ nicht bezahlen darf oder? das ist doch eine jeden Monat wiederkehrende Rechnung...und was ist z.B. mit den Abbuchungen? die jeden Monat abgebucht werden? muss ich die dann wieder zurückgehen lassen? z.B. wollte eine Versicherung letzen Monat abbuchen aber das ging wieder zurück weil das Konto ja nicht freigegeben war...darf ich das jetzt auch nicht bezahlen?
und zum Strom...der Stromanbieter ist GLÄUBIGER...diese Summe ergibt sich aber aus einem alten Streitfall und hat mit den Zahlungen in dieser Wohnung nichts zu tun und wir haben seit 4 Jahren immer regelmäßig bezahlt....jetzt hab ich letzten Monat vergessen zu überweisen und wollt 2 Monatsbeträge auf einmal überweisen und auf die letzte Jahresrechnung mussten wir noch ein paar Euro draufzahlen....jetzt haben wir das auch wieder bei der Bank zurückholen lassen wo es doch heißt das wir nix zahlen dürfen...der Arbeitgeber meines Mannes ist auch noch nicht informiert und er hat sich das Restgeld (er bekommt immer Ende und Mitte des Monats was vom Lohn)in bar auszahlen lassen weil ja das Konto gesperrt war und wir nicht wussten wie lange das gesperrt ist und wir dann ohne Geld dastehen und aber welches brauchen zum Leben und für Benzin usw....kann ihm das jetzt auch angekreidet werden wenn er das Geld geholt hat obwohl er wusste das das IV eröffnet ist?
wie kann es sein das die TH sich überhaupt nicht um uns kümmert und uns nicht informiert? gäbe es dieses Forum nicht dann hätten wir schon mehr als genug falsch gemacht und wir entdecken immer wieder eine Lücke wo wir uns nicht auskennen:-(
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen denn ich möchte nicht das Risiko eingehen das mir  der Strom gesperrt wird wo wir eh kein warmwasser momentan haben und das wir im August in unserer neuen Wohnung keinen Telefonanschluß bekommen...

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lucca_m

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Hallo Biene,

reimen Sie ishc da nicht etwas zusammen oder reden es sich etwas zu schön? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine Rechtspflegerin "erzürnt" ist ob des Verhaltens eines THs. Die wissen sehr wohl wie THs arbeiten und Ihr TH ist alles andere als Ihr Berater und aufklären über die Prozesse einer Insolvenz muß er Sie auch nicht. Das machen Sie selbst über Ihre Schuldnerberatungsstelle. Auch eine Rechtspflegerin ist keine Schuldenberaterin.

Ich kenn da jemanden, der hat mal gehört, dass jemand anderes sagte...
So ein Stuß, dass Sie nichts mehr bezahlen sollen. Ihren laufenden Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Das sind neue Verbindlichkeiten, entstanden  nach Erföffnung des Insolvenzverfahrens. Auch wenn der Gläubiger noch offenen Forderungen vor insolvenz gegen Sie hat. Diese vorinsolvenzlichen Forderungen allerdings dürfen Sie nicht mehr bedienen.

Etwas mehr Besonnenheit und Ruhe und vernünftige Frage hier im Forum stellen und Ihnen kann geholfen werden. Zu Mindest mit fundierten Informationen. Immer nur über das System schimpfen und sich über übliches Verhalten aufregen ist in Ihrer Situation kontraproduktiv.

Viel Erfolg
Lucca
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Biene72

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wie bitte??? sie wollen mir also unterstellen ich hätte mir da was zusammengereimt??? sorry, von ihnen hab ich bis jetzt noch keine Antworten erhalten aber auf sowas kann man echt verzichten wenn man hier gewisse Ängste hat und dann mit solchen Kommentaren noch mehr runtergezogen wird...

und der TH ist kein Berater?*lach*...sowas hab ich ja noch NIE gehört...wenn die Insolvenz eröffnet ist, ist die Schuldnerberaterin NICHT MEHR für einen zuständig...so wurde es uns zumindest gesagt, ob sie das jetzt glauben oder nicht...und ich streite doch nicht mit ihnen wie in einem Kindergarten hier ob die Rechtspflegerin dies oder jenes gesagt hat oder nicht denn das hilft mir garantiert auch nicht weiter.

Danke für die tollen Info`s...da warte ich dann doch lieber auf eine Antwort von einem Moderator!
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Biene72

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eine Frage...angenommen meine Mutter oder Schwester erklärt sich bereit die nun angefallenen Rückstände wg. Kontosperrung, wie Strom und Telefon zu bezahlen, damit uns das nicht gesperrt wird...wie sieht da die Rechtslage aus? dürften sie das? sie hat mir angeboten das sie das machen würde wenn uns das hilft aber ich weis jetzt nicht ob sie das dürfen...jetzt ist von der Telekom nämlich schon eine Mahnung gekommen in der steht das sie bei anhaltendem Zahlungsverzug ihre Leistungen verweigern können und auch ohne vorherige Ankündigung eine kostenpflichtige Sperre errichten und uns fristlos kündigen können...aber ich darf es ja nicht bezahlen :cry: ich weis eben das mit der Telekom nicht zu spaßen ist und wenn die einem mal den Anschluß genommen haben man so leicht keinen mehr bekommt:-(...hoffentlich weis jemand nen guten Tipp!
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Biene72

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jetzt hab ich grad wirklich gelesen das der TH kein Berater ist und nicht die Interessen der Schuldner vertritt...aber wo soll man sich denn dann hinwenden wenn man Fragen hat? wer bewahrt einen denn davor das man nen Fehler macht der dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und vielleicht die RSB gefährdet? jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus... :shock:
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mcm

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also mein Th hat mir gesagt, das ich ihn immer fragen könnte, was die Insolvenz betrifft.  Allerdings bin ich da trotzdem sehr vorsichtig.
Außerdem hat der TH sich schon bei mir gemeldet, noch bevor ich überhaupt das Schreiben vom Gericht hatte, indem erklärt wird das ich jetzt in der Insolvenz stecke.
Fr hat der mich angerufen und einen Termin gemacht. Mo war mein Konto zu und der Brief vom Gericht erst da und Dienstag hatte ich den Termin beim TH und der hat mein Konto sofort wieder freigegeben.
Muss sagen das ich von der Geschwindigkeit begeistert war, vor allem wenn ich so lese wie das bei anderen ist.
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Feuerwald

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es ist schon richtig, auch ein TH  k a n n  ein anständiger Mensch sein und seine "Schuldner" beraten und aufklären, nur das ist und bleit ein "kann". Vorsichtig sollte man in jedem Fall sein.

Gruss
Feuerwald


 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Biene72

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tja...bei mir war erst das Konto zu...3 Tage später der Bescheid vom Gericht...wieder 3 Tage später wußte erst mal der TH Bescheid und Termin? da sagten sie nur das das nicht sein müsse....
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paps

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Gut dann machen wir uns mal an die Arbeit....
Daraufhin war sie sehr erzürnt und meinte das dies jetzt mal gut ist zu wissen wie die TH ihre Arbeit machen denn meistens erfahren sie ja nichts davon..
Das ist ja im Grunde eine positive Aussage und kann nur dazu beitragen, dass die Amtswege kürzer werden.
Zitat
... und es wäre ihre Aufgabe gewesen uns aufzuklären
Bezüglich eventueller zusätzlicher Arbeit durch Anfechtungen und Rückrechnungen die möglicher Weise jetzt entstanden sind, zumindest empfehlenswert;
Aber es ist das Problem des TH, nicht Ihres !
Zitat
das NICHTS!!! mehr bezahlt werden darf was vor Eröffnung des IV fällig war.
korrekt, da Insolvenzforderung.
Zitat
Also...die Telekomabrechnung die im Mai fällig war, die ich aber dann Ende Mai nicht mehr zahlen konnte weil das Konto gesperrt war, darf ich also im Juni nicht bezahlen weil zum 29.05. das IV eröffnet wurde? ist das so richtig? dann ist aber ja wohl klar das ich keinen Anschluß mehr von denen bekomm wenn ich diese blöden 17.-€ nicht bezahlen darf oder?
Genau das sind die Fälle, die man absprechen könnte. Aber aus meiner Sicht ist es trotzdem keine Bevorzugung..Wenn der TH das anders sieht, kann er ja zurückbuchen.
Wenn keine anderen Fälligkeiten bestanden würde ich es sogar als ganz normale Dauerfälligkeit sehen.
Wie die genannten anderen auch.
Zitat
jetzt hab ich letzten Monat vergessen zu überweisen und wollt 2 Monatsbeträge auf einmal überweisen und auf die letzte Jahresrechnung mussten wir noch ein paar Euro draufzahlen....jetzt haben wir das auch wieder bei der Bank zurückholen lassen wo es doch heißt das wir nix zahlen dürfen...
Das war dann korrekt, da Insoforderung,zumindest der offene Abschlag und die Nachzahlung
Zitat
der Arbeitgeber meines Mannes ist auch noch nicht informiert und er hat sich das Restgeld (er bekommt immer Ende und Mitte des Monats was vom Lohn)in bar auszahlen lassen weil ja das Konto gesperrt war und wir nicht wussten wie lange das gesperrt ist und wir dann ohne Geld dastehen und aber welches brauchen zum Leben und für Benzin usw....kann ihm das jetzt auch angekreidet werden wenn er das Geld geholt hat obwohl er wusste das das IV eröffnet ist?
nein; lediglich anteilig für den möglichen pfändbaren Betrag könnte eine Forderung des Th kommen
Zitat
wie kann es sein das die TH sich überhaupt nicht um uns kümmert und uns nicht informiert?
Weil er der Vertreter ihrer  Gläubiger ist.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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paps

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eine Frage...angenommen meine Mutter oder Schwester erklärt sich bereit die nun angefallenen Rückstände wg. Kontosperrung, wie Strom und Telefon zu bezahlen, damit uns das nicht gesperrt wird...wie sieht da die Rechtslage aus? dürften sie das? sie hat mir angeboten das sie das machen würde wenn uns das hilft aber ich weis jetzt nicht ob sie das dürfen...jetzt ist von der Telekom nämlich schon eine Mahnung gekommen in der steht das sie bei anhaltendem Zahlungsverzug ihre Leistungen verweigern können und auch ohne vorherige Ankündigung eine kostenpflichtige Sperre errichten und uns fristlos kündigen können...aber ich darf es ja nicht bezahlen :cry: ich weis eben das mit der Telekom nicht zu spaßen ist und wenn die einem mal den Anschluß genommen haben man so leicht keinen mehr bekommt:-(...hoffentlich weis jemand nen guten Tipp!
Der Versorger kann wegen rückständiger Forderungen, die vor der Eröffnung entstanden sind, seine Leistungen nicht einstellen.
Ähnliches trifft für die Telekom zu, jedoch könnten die eben auf Grundlage der AGB den Vertrag beenden
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paps

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jetzt hab ich grad wirklich gelesen das der TH kein Berater ist und nicht die Interessen der Schuldner vertritt...aber wo soll man sich denn dann hinwenden wenn man Fragen hat? wer bewahrt einen denn davor das man nen Fehler macht der dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und vielleicht die RSB gefährdet? jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus... :shock:
wir versuchen doch schon unser Bestes :whistle:
Und ja  wie oben bereits gesagt, der Th ist Vertreter der Gläubiger.
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ThoFa

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Hallo,

es geht hier heiss her und das ohne mich, wie kommts ?  :nono: :wink:

Zunächst mal Biene sollten Sie nicht immer alles auf die Goldwaage legen, lucca wollte mit dem Beitrag helfen und Sie kennes es doch schon von mir, dass der ein oder andere gerne auch mal geradeheraus schreibt.  :whistle:

Weiterhio bin ich - schon seit Tagen - etwas verwundert. Wenn ich das richtig in Erinnerung haben, befinden Sie sich doch in einer Beratung durch einen Anwalt oder einer SB ! Da verwundern mich Ihre Fragen hier Sie, ohne damit andeuten zu wollen, dass Sie hier nicht fragen sollten.  :wink:

Nun zum Problem:

Ich bin mir selber noch nicht ganz sicher, wer weniger Ahnung von der Insolvenz hat, Insolvenzverwaalter (Treuhänder) oder die Rechtspfleger. Aber sicher bin ich mir, dass sich Rechtspfleger wichtiger nehmen.  :neutral:

Sie können Ihre Telekomrechnung ganz normal bezahlen, sowie alle anderen laufenden Verpflichtungen auch. Bei der Stromrechnung ist das was anderes, hierbei handelt es sich um eine "alte" Verpflichtung, die dürfen und sollten Sie tatsächlich nicht mehr bezahlen.

Mit dem gehalt machen Sie das genau richtig. Nur weil der TH schläft können Sie ja nicht verhungern. Rechnen Sie sich selber den pföndbaren Betrag aus und legen Sie denn sicherheitshalber zur Seite.

MfG

ThoFa

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Biene72

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ja was soll ich dazu sagen....erst mal bedank ich mich für Ihre Informationen denn ohne dieses Forum wäre ich momentan wirklich total aufgeschmissen...die sog. Schuldnerberaterin lies uns bei unserem letzten Treffen(vor der außergerichtlichen Einigung) wissen, das wir uns entscheiden sollten ob wir es über Sie oder dem Anwalt machen wollen...sie sagte uns dann auch noch das es bei Ihr vielleicht etwas länger dauern kann weil sie ja keinen "Nullplan" anbieten darf, sie aber dafür auch für alle anderen Fragen wie z.B. wenn es der Familie seelisch schlecht geht, da ist und einem Hilfestellung gibt...
wir haben uns dann für den Anwalt entschieden weil ja aufgrund der Immo es ein wenig kompliziert war in unserem Fall und wir doch den sicheren Weg wählen wollten auch wenn er etwas kostet...das musste es uns dann wert sein...beim Anwalt waren wir dann einmal zum Beratungsgespräch und dann nochmal wegen der eigentlichen Inso und das war es dann schon...die Anträge und alles andere wurde nur per Post oder Telefon(nur mit der Sekretärin) abgewickelt und er meinte er könne auch nur deshalb so billig sein, weil die Anträge seine Sekretärin ausfüllt....er sagte uns dann auch das seine Arbeit dann mit der Abgabe des Antrags beim Amtsgericht abgeschlossen wäre und somit dachten wir, das wir keine weiteren Fragen jetzt stellen dürften, bzw. das dies wieder extra was kostet und er ja sowieso persönlich nicht mit einem redet sondern das alles über die Sekretärin läuft so wie jetzt beim TH....
Deshalb diese ganzen Fragen hier denn ich wüßte echt nicht an wen ich mich mit den Fragen wenden sollte ohne das gleich wieder die Hand aufgehalten wird :neutral:

ALSO AN ALLE HIER!!!! VIELEN DANK NOCHMAL FÜR EURE ANTWORTEN!!! IHR HABT UNS SEHR DAMIT GEHOLFEN :thumbup:
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ThoFa

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Hallo,

sie sagte uns dann auch noch das es bei Ihr vielleicht etwas länger dauern kann weil sie ja keinen "Nullplan" anbieten darf

irgendwann schreibe ich mal ein Buch über die dämlichsten Aussagen der öffentlichen Schuldnerberatungen.  :fuchsteufelswild:

MfG

ThoFa
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Biene72

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hmm....das ist also nicht richtig? sie hat gesagt das sie beide Interessen vertreten muss, die des Gläubigers und des Schuldners und deswegen dürfe sie das nicht und beim Anwalt wäre das anders weil der ja nur uns vertritt wenn wir ihn beauftragen...k.A. ob das so richtig ist aber als Laie verläßt man sich natürlich auf das was die einem sagen... :gruebel:
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paps

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Deshalb diese ganzen Fragen hier denn ich wüßte echt nicht an wen ich mich mit den Fragen wenden sollte ohne das gleich wieder die Hand aufgehalten wird :neutral:



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Leider gehe ich davon aus, dass Telefonate mit Ihnen genauso lang werden wie Ihre Postings  :gruebel: , sonst hätten Sie meine Telefonnummer schon
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Hallo,

das ist absoluter Schwachsinn. Und sowas hat eine Anerkennung zur Beratung, aber worüber rege ich mich überhaupt auf... :fuchsteufelswild: :cry:

MfG

ThoFa
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paps

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ich hoffe, ich war nicht gemeint... :fuchsteufelswild:
ich weiss, es war die Antwort auf den "Nullplan" . :whistle:

Wobei; was ist eigentlich ein Nullplan? `(das Wort ist  doch eigentlich geistiger Schwachsinn... Plan=wie setzte ich ein Vorhaben um, das es gelingt;   Null= nichts; keine Lösung) :rougi:
 
Klingt ja fast wie damals..
Machen wir erst mal einen Plan, die Zeit wirds schon richten...
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Biene72

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ok...ab sofotz nur noch kurze Fragen :rougi:
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paps

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oder kurze Texte  :juchu:
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