Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 30. Juli 2013, 12:26:43
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Hallo zusammen,
wenn jemand 6 Monate vor seiner/ihrer IK seine/ihre Arbeitszeit reduziert und statt 3800 € nur noch 2900 € verdient und im Scheidungsverfahren angibt er/sie arbeite Teilzeit habe aber volle Anwesenheitspflicht an seinem Arbeitsplatz, kann der TH, das Gericht, Staatsanwaltschaft ihm/ihr daraus einen Strick drehen?
Gruß
PleiteCGN
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Rosenkrieg immer noch nicht beendet? :cry: