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Autor Thema: Reform der Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 1736 mal)

pleite0105

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Reform der Verbraucherinsolvenz
« am: 07. November 2009, 14:20:47 »

Hallo,

auf der Konferenz der Justizminister am 05.11.09 in Berlin sind Beschlüsse zur Reform der Verbraucherinsolvenz beschlossen worden.

Welche Informationen habt ihr, ob von dort mit Änderungen der Pfändungsgrenzen zu rechnen ist und wenn ja, wie sich die auswirken könnten?
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paps

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Re: Reform der Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 07. November 2009, 17:46:58 »

Reden wir leiber nicht darüber.
Zitat von: forum-schuldnerberatung
Auf der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 in Berlin haben die Justizminister der Länder beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pfändungsschutzrechtes als Bundesratsinitiative in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Entwurf dieses "Gesetzes zur Moderinsierung des Pfändungsschutzrechtes" (GNeuMoP) liegt in seinen Grundzügen bereits seit dem Jahr 2008 vor. Er sieht unter anderem eine vollständige Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen zum Pfändungschutz für Arbeitseinkommen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor (§ 850ff. ZPO). Unter anderem soll der Katalog der unpfändbaren oder nur bedingt pfändbaren Bezüge stark modifierziert, d.h. eingeschränkt werden. Auch der § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) soll in seiner Struktur an das Sozial- und Wohngeldrecht angepasst werden. Richtschnur für den Pfändungsfreibetrag sollen demnach zukünftig die Regelsätze des SGB II und die Höchstgrenzen des Wohngeldgesetzes werden. Darüber hinaus sollen einige Bestimmungen zur Sachpfändung, insbesondere der § 811 ZPO, an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
« Letzte Änderung: 07. November 2009, 17:49:23 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Reform der Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 08. November 2009, 10:50:43 »

Hallo,

Paps, das von Dir zitierte ist die Änderung der ZPO bezgl. Pfändungen. Bisweilen frage ich mich allerdings schon, ob es sich hier nur darum handelt, den Anwälten auch zukünftig das Brot zu sichern. Jetzt haben wir alles möglich bezgl. Pfändungen durchgeklagt und es gibt (fast) keine offenen Fragen mehr, fängt das Spiel nun wieder von vorne an.

Die Reform der Insolvenz, welche schon vor zwei bis drei Jahren kommen sollte, wird nun nochmal angegangen. Das wird noch was dauern.

MfG

ThoFa
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