Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: opa100cent am 07. Oktober 2006, 17:29:48

Titel: Regel-oder Privatinsolvenz
Beitrag von: opa100cent am 07. Oktober 2006, 17:29:48
Hallo,
bei mir liegt der Fall etwas anders. Ich war lange Zeit bis 1998 selbständig. Hieraus habe ich ca. 47 Gläubiger - allerdings keine Lohnverhältnisse. Darüber hinausgehend habe ich aber noch ca. 50 private Gläubiger. Da ich heute nur noch Rente bekomme, kann ich nicht alle Gläubiger zufriedenstellen und vertröste und verschiebe diese Schuldverpflichtungen. Wie kann ich in eine Insolvenz gehen ? Natürlich ist mir für die Zukunft daran gelegen, diese Angelegenheiten zu klären. Ratenzahlungen - der Einmalzahlungen - an alle Gläubiger sind nicht möglich. Danke an alle, die mir antworten und helfen.
Titel: Regel-oder Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 09. Oktober 2006, 15:31:58
Hallo,

bei Ihnen ist die Regelinsolvenz anzuwenden, da Sie mehr als 19 Gläubiger habe und ehemals selbständig waren.

MfG

ThoFa
Titel: Regel-oder Privatinsolvenz
Beitrag von: opa100cent am 12. Oktober 2006, 11:00:59
Danke,
einige Infos zur Regelinsolvenz habe ich in diesem Forum schon gefunden. Aber wie sieht es beispielsweise bei der Regelinsolvenz mit der Gläubiger-Versammlung aus? Kann es ba bei ca. 100 Gläubigern nicht zu Problemen kommen, mal davon abgesehen, dass es hier im Gericht keinen so grossen Saal gibt. Kann das Gericht auf Grund der Vielzahl an Gläubigern - privat wie selbständig - die Insolvenz versagen? Vielen Dank für alle Antworten von Personen, die sich auf diesem Gebiet auskennen.