Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Andrea2008 am 23. Juni 2008, 09:29:10
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Hallo!
Mein Mann und ich (Zugewinngemeinschaft) müssen die Einkommenssteuererklärung einreichen (Frist ist doch am 31.05.08 abgelaufen, oder???) Ich (nicht mein Mann) befinde mich noch in der Insolvenzeröffnung. Das Finanzamt gehört ebenfalls zu den Gläubigern. Wird das Finanzamt die voraussichtliche Rückzahlung (meines Mannes) überhaupt freigeben? Oder gehört sie in die Insolvenzmasse?
Danke schon jetzt für eine Rückantwort.
Viele Grüße
Andrea
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Sie sollten zusammen mit der Erklärung einen Antrag auf getrennt Auszahlung stellen.
Dann wird auch nach den jeweils zustehenden Anteilen ausgezahlt.
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Danke schön für die Antwort.