Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Andrea2008 am 29. April 2008, 09:25:41

Titel: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: Andrea2008 am 29. April 2008, 09:25:41
Hallo!
Für das KFZ steht noch eine Restforderung aus, die die Bürgin begleichen muss. Es wurden monatliche Raten vereinbart. Die Bürgin weigert sich, die Raten zu bezahlen. Mein Ehepartner wird die Zahlung fortsetzen. Ist das legal? Oder gibt das Schwierigkeiten mit dem TH?
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: MissTraut am 29. April 2008, 22:09:33
Hallo, also da hab ich doch direkt wieder ein kleines Verständigungsproblem. Fahrzeug wurde durch TH verkauft und es ist eine Restforderung offen und die wiederum dürfte doch ganz sicher zur Insolvenz angemeldet worden sein. Es gibt eine Bürgin, die nun nicht mehr weiter zahlen will und deshalb wurde bereits ein Mahnbescheid erwirkt.

Ich würde mal so spontan sagen: Ja, wenn Dein Mann direkt an den Gläubiger zahlt dann wäre das nach meinem Wissen Gläubigerbevorteilung und dagegen hat der TH sicherlich etwas.

Es gibt doch auch andere Möglichkeiten, dieses zu regeln. Ich kann ja schon verstehen, daß Ihr die Schwester da raushalten wolltet ... aber es geht auch anders ... was wäre z.B. wenn die Schwester zahlt und Ihr zahlt aus dem pfändungsfreien Einkommen jeden Monat Betrag X an das Schwesterherz ...  :whistle:

LG
MissTraut
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: Andrea2008 am 30. April 2008, 10:04:39
Hallo Misstraut!
Wir haben im Namen meiner Schwester mit dem RA vereinbart, dass für die Restforderung nach Verwertung monatliche Raten gezahlt werden. Die Zahlung beginnt im kommenden Monat.
Kann ich den Betrag nicht in bar auf das Konto des Gläubigers einzahlen? Wäre das keine Möglichkeit?
Viele Grüße
Andrea
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: MissTraut am 30. April 2008, 22:44:55
Hallo Andrea,

noch einmal: Die Restforderung aus dem Fahrzeugverkauf ist nun doch zur Tabelle angemeldet worden. Wenn Dein Mann diese Forderung tilgt begünstigt er nach meinem Empfinden einen Gläubiger und das kann nicht korrekt sein.

Ihr habt im Namen Eurer Schwester mit dem RA vereinbart (wurde das schriftlich fixiert), daß die Refo in mtl. Raten zurückgeführt wird und somit sollte auch die Schwester diese Raten leisten ... Der Gläubiger wird nach Ausgleich der gesamten Forderung dies gegenüber dem TH anzeigen und gut ist ...

Wie Ihr Euch im Innenverhältnis einigt bleibt Euch doch unbenommen. Um Ärger mit dem TH zu vermeiden, würde ich jedenfalls diesen Weg wählen.

LG
MissTraut
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: ThoFa am 30. April 2008, 23:09:04
Hallo,

hab da jetzt nicht alle Beiträge im Kopf, aber wer ist in der Inso, Sie oder Ihr Mann ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: Andrea2008 am 01. Mai 2008, 09:52:49
Hallo Thofa!
Hier nochmal der Sachverhalt:
Ich befinde mich seit 7/2007 in der Regelinsolvenz.
Der TH hat das KFZ verwertet, die Bank bzw. RA hat Restforderung gestellt. Die Bürgin erhielt den Mahnbescheid. Wir vereinbarten schriftlich im Namen der Bürgin mit dem zuständigen RA monatliche Ratenzahlungen. Die Bürgin möchten wir damit nicht belasten, mein Ehemann würde die Zahlungen übernehmen. Nun stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, die Raten zu überweisen, ohne an die Bürgin herantreten zu müssen. Können wir Bareinzahlungen auf das Konto des Gläubigers vornehmen? Wieso kann mein Mann die Überweisungen nicht tätigen? Ich bin doch eigentlich diejenige, die keine Gläubiger bevorzugen darf.

Übrigens: DANKE Misstraut für die Ratschläge! :-))

Viele Grüße
Andrea

 
Titel: Re: Regel-/Verbraucherinsolvenz/KFZ/Bürge
Beitrag von: ThoFa am 01. Mai 2008, 12:05:34
Hallo,

Ihr Mann kann die Raten zahlen.

MfG

ThoFa