Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Andrea2008 am 03. Februar 2009, 13:47:58
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Hallo!
Bei Geschäftsübernahme erhielt ich aufgrund fehlendem Eigenkapital und der Branche keine Kredite. Die Eigentümerin nahm einen Kredit auf ihren Namen auf und ich zahlte an sie die monatlichen Raten (bis zum Insolvenantrag). Aus dem Kredit gab sie mir vorab € 5.000,00, damit ich liquide war am Anfang.
Jetzt ist sie eine Gläubigerin und muss die Raten selbst zurückzahlen. Ebenso erhielt sie die € 5.000,00 nicht zurück. Die Gläubigerin ging zur Schuldnerberatung. Hier teilte man ihr mit, dass ich ihr aus meinem nicht pfändbarem Einkommen durchaus Geld geben könnte. Soweit ich weiß, darf ich keinen Gläubiger bevorzugen. Was wäre denn, wenn ich ihr die monatlichen Raten "privat" in bar geben würde? Und wenn sie bei evtl. Streitigkeiten dann dem Insolvenzverwalter erzählt, dass ich ihr Geld gebe???? Dann mache ich mich strafbar, oder?
Ich bin da echt in einen Gewissenskonflikt geraten, zumal es sich auch noch um eine sehr gute Bekannte handelt. Allerdings habe ich auch eine tierische Wut, weil sie hätte wissen müssen (aus 18 Jahren Selbständigkeit in dem Laden), dass sich das Geschäft nicht trägt...... Ich sass leider auf Wolke Nr. 7 und dachte, ich könnte daraus eine Goldgrube machen - mit wirklcih guten Ideen....
Ich hätte gerne einen Rat und eine Lösung.
Viele Grüße
Andrea
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Sie persönlich sollten die Gläubigerin nicht bevorzugen.
Nach Erteilung der RSB liegt es in ihrem Ermessen, welchem ihrer GL sie noch etwas gutes tun wollen.
Vielleicht kann man (Frau) sich ja auf diesen Weg einigen.