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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pumuckel am 12. März 2011, 13:32:27

Titel: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Pumuckel am 12. März 2011, 13:32:27
Hallo zusammen,

ich habe am 1.2.2011 beim Amrsgericht einen Antrag auf Insovenz gestellt.
Am 2.3.2011 kam der Beschluss über die Stundung der Kosten für das Eröffnugs- und Hauptverfahren.


am 10.3. kam ein Mahnbescheid. Der Gläubiger ist in der Gläubigerliste der Insolvenz enthalten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Soll ich Widerspruch einlegen?

LG Pumuckel
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: deagle am 12. März 2011, 14:14:19
wenn die Forderung angegeben wurde ist sie wohl berechtigt, weshalb also widersprechen?

Wenn bereits ein IV/TH feststeht, ist dies seine Sache, also einfach freundlich weiterleiten.
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Der_Alte am 12. März 2011, 16:05:19
Wenn der Gläubiger vbuH geltend macht, würde ich widersprechen, ansonsten laufen lassen. Ist zwar echt überflüssig, aber einige Gläubiger meinen immer noch, sich damit (für was auch immer) absichern zu müssen.
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Pumuckel am 12. März 2011, 16:08:33
TH/IV habe ich nicht, deswegen die Frage, was ich machen soll :)
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Pumuckel am 12. März 2011, 16:11:25
Was wäre denn eine vbuH?  :gruebel:
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Der_Alte am 12. März 2011, 16:41:34
vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: deagle am 12. März 2011, 17:17:04
TH/IV habe ich nicht, deswegen die Frage, was ich machen soll :)

Wende Dich vertrauensvoll telefonisch an Deinen Rechtspfleger
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: paps am 12. März 2011, 20:42:01
Mit dem Stundungsbeschluß haben Sie doch Ihr Aktenzeichen.
Verweisen Sie den GL unter Nennung des Aktenzeichens an das Gericht.
Wenn die Stundung durch ist, kommt auch bald der Eröffnungsbeschluß.
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: tomwr am 15. März 2011, 01:00:14
am 10.3. kam ein Mahnbescheid. Der Gläubiger ist in der Gläubigerliste der Insolvenz enthalten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Soll ich Widerspruch einlegen?

Ich würde Widerspruch einlegen, habe ich selbst auch schon getan. Wird denn die Forderung überhaupt dem Grund und der Höhe nach anerkannt ?

Selbst wenn die Forderung berechtigt ist, ist der Schuldner nicht verpflichtet diese im Mahnverfahren anzuerkennen. Ggf. muss der Gläubiger halt eine Klage (auf seine Kosten) einreichen. Jetzt kommt es auf die Höhe der Quote im Insolvenzverfahren und die Höhe der Forderung an, ob sich eine Klage für den Gläubiger lohnt. Wenn die Gerichtskosten offenbar höher sind als die zu erwartende Quote dann eher nein. Aber der Schuldner hat immer ein Recht auf eine gerichtliche Klärung des Falls. Und nur die ist bindend.

Und da man nicht weiß, ob die RSB später erteilt wird oder nicht wäre es im letzteren Falle dumm hier einen vollstreckbaren Titel an der Backe zu haben.
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Karldergrosse am 15. März 2011, 08:36:35
Ich hatte im Jahre 2008 zwischen Beantragung (im Sommer) und Verfahrenseröffnung (zum Jahresende) diverse Mahnbescheide von Privatgläubigern ( einige Banken , einige Kreditkartenunternehmen, der ehemaliger Vermieter). Ich hatte allen fristgemäß widersprochen. Da die Mahnbescheide mit der heißen Nadel gestrickt wurden und auch kleine Fehler enthalten waren mussten die Gläubiger nacharbeiten und erneut Mahnbescheide senden oder für die Klage dann Fristverlängerungen beantragen da man mit diesem Fall nicht rechnete und nichts vorbereitet hatte. Sobald die Klage eröffnet wurde zog ich dann zurück.
Sie waren alle zusammen erst Anfang 2009 soweit das sie alle ihre Forderungen zur Vollstreckung  / Aufforderung zur Abgabe der EV beim Gerichtsvollzieher meines neuen Wohnortes vorzuliegen hatten.
Dieser teilte mir dann telefonisch mit das er die Vollstreckung nun eingestellt habe und wünschte mir alles Gute für mein Verfahren.
Dem Hauptgläubiger und Verursacher der Insolvenz, dem Finanzamt (80 % der gesamten Forderungen von knapp 500.000 €) reichte dagegeben schon im Sommer 2008 eine kurze Information über die Beantragung der Insolvenz aus um seit dem in völliger Ruhe zu verharren:  
Titel: Re: RegelInso beantragt - Mahnbescheid erhalten. Was tun?
Beitrag von: Pumuckel am 15. März 2011, 11:03:15
Ich danke allen für die Antworten!
Ich habe dem Gläubiger nun geschrieben mit dem Hinweis auf das Aktenzeichen und bin gespannt, was da jetzt noch kommt!