Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hanshabenix am 10. März 2011, 12:01:56
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Nun hat es mich auch erwischt ! :juchu:
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....wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt (§300InsO)
Die RSB wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger,auch solche, die ihre Forderung nicht angemeldet haben
( §§301,38InsO)
Die Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung ist am 26.02.2010 verstrichen.Anrtäge auf Versagung dr RSB wurden nicht gestellt.daher war den Schuldner die RSB antragsgemäß zu erteilen.
RSB durch Beschluss AG erteilt am 22.09.2010
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Die hatten beim AG meine Akte verschlampt,darum habe ich erst diese Woche den Bescheid bekommen.Jetzt noch die drei Jahre Schufa durchhalten :whistle:
Ich bleibe aber auch weiterhin den Schuldnergemeinde mit Rat und Tat erhalten
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:juchu: :thumbup:
Herzlichen Glückwunsch!!
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(http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif)
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Ja Glückwunsch.
Was ist denn eigentlich aus der Sache mit der "Erledigterklärung" geworden ? :respekt:
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Gratuliere, schön, dass es wieder jemand geschafft hat und alles Gute für die Zukunft :thumbup: