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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinso +Fragen  (Gelesen 2839 mal)

gusthh

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Regelinso +Fragen
« am: 30. September 2007, 11:04:30 »

Hallo an alle, und anbei ein sehr grosses Lob für die sachlich geführten Beiträge.

Wir (meine Frau und ich) möchten uns erstmal vorstellen, da wir in diesem Forum neu sind.  Trotz dem Durchsehen der schon erstellten Beiträge haben wir nicht die uns speziell betreffenden Antworten finden können.

Meine Frau musste aufgrund eines erheblichen Transportschadens leider die Regelinsolvenz anmelden.  Seiteinem Jahr führen wir erheblichen Schriftverkehr, welcher von immer neuen Forderungen / Beweisen des Frachtführers belegt ist.  Offensichtlich wissen die das wir aus unseren finanziellen Mitteln keine Chance haben ein streitiges Verfahren zu führen.
Über die ÖRA in Hamburg haben wir versucht die sog.  Prozesskostenhilfe zu beantragen.  Die zuständige dort freiberuflich arbeitende RA/in rat uns nach Durchsicht der Akten zu einer Insolvenz.  Es haben sich insgesamt ca. 90. 000 Euro alsVerbindlichkeit inkl.  Zinsen etc.  angesammelt.

Wir haben für meine Frau die Regelinsolvenz beantragt, zeitgleich musste sie die EV bei dem zuständigen GVZ abgeben.  Dieses musste sein, da das Regelinsolvenzverfahren noch nicht eröffnet war.  Nun hatten wir unseren ersten Besuch bei unserem "Verwalter/Gutachter" welcher erstmal alle Unterlagen erhalten hat, damit er prüfen kann.  Diesen Verwalter kennen wir aus der Insolvenz der GmbH.  Zur Erklärung: Wir hatten eine noch eine Privatfirma aus denen Verbindlichkeiten entstanden sind und mussten jetzt eben die Regelinsolvenz beantragen.
Hinsichtlich des Verwalters drängen sich nach dem ersten Gespräch mit Abgabe der geforderten Unterlagen folgende Fragen auf:

KFZ:
Meine Frau hat ein KFZ welches über die VW Bank finanziert wird.  Alle Darlehensraten sind pünktlich bezahlt worden.  Nach Rücksprache mit der VW Bank sieht diese trotz der Insolvenz keinen Anlass diesen bestehenden Finanzierungsvertrag zu kündigen(kein Leasng).  Bei dem ersten Gespräch mit dem Gutachter meinte dieser, das er das Auto verwerten will und dann die MWST zahlen muss.  Ehrlicherweise muss ich sagen das ich dem ganzen nicht folgen konnte und auf Nachfragen was er damit meinte, bekam ich als Antwort, das es schon alles so richtig sei.  Nun gut, lassen wir den Gutachter mal aussen vor.
Aussage der VWBank: Wir haben ein Sicherungsrecht, vorab gehört das Auto uns.  Im übrigen ist zu bemerken, das im Falle der sog.  "Verwertung" kein Geld über bleiben würde, das der derzeitige Wert des KFZ die Verbindlichkeit nicht überschreitet.
Kann der Gutachter - später sicher auch der IV - den Finanzierungsvertrag kündigen, obwohl dieser , wenn auch aus anderen Quellen, bedient wird.  Im Übrigen ist meine Frau Halterin, der KFZ Brief liegt bei der Bank und Eigentümer ist nach Durchsicht der Verträge mit Eigentumsvorbehalt eben die VW Bank.

Wenn nun alles dagegen sprechen würde, haben wir die Möglichkeit das Ihre Mutter in den Finanzierungsvertrag einspringen würde.  Besteht eine strafbare Handlung gegenüber dem Gesetz,wenn wir den Finanzierungsvertrag auf Ihre Mutter umschreiben würden ?

Ich habe sicher viel geschrieben, doch dieses soll das "Verstehen" der Situation erleichtern.

Weiter hat meine Frau eine Fondsgebundene Rentenversicherung, welches momentan beitragsfrei gestellt ist.  Kann der IV dann diese RV kündigen und den Überschuss verwerten? Nach meinen Recherchen kann er das nicht, da diese RV dazu beiträgt kein Sozialfall im Alter zu werden.  Es gab hinsichtlich dieser Problematik eine Rechtsprechung und Gesetzesänderung - auch betreffs der Risikolebensversicherung, welche nur im Todesfall auszahlen würde.  Liege ich damit richtig, wenn diese beiden Versicherungen nicht "verwertet" werden dürfen ?

Zu meiner Person: Ich befinde mich auch in der Insolvenz, aber momentan in der sog. Wohlverhaltensphase.  Dazu meine Frage, da ich nicht ganz schlau aus den Beiträgen geworden bin, darf  ich mir Vermögen und Kapital anhäufen ?
Leider ist mein "netter" IV letztes Jahr überraschend verstorben und von dem als Ersatz benannter IV bekomme ich trotz mehrmalien Schreiben keine Antwort,der meldet sich einfach nicht, telefonisch wird mir mitgeteilt, er werde mich zurück rufen, aber das Telefon klingelt zumindest was ihn angeht nicht.

So,das war erstmal alles - denke es war auch genug.

Mit lieben Grüssen an alle aus dem verregneten Hamburg :wink:
 
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Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
 

mongo

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Re: Regelinso +Fragen
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2007, 16:42:19 »

Hallo gusthh,

meines Wissens (ich lasse mich da gerne korrigieren) kann der IV deine private Rentenvers.  verwerten.  Vor diesen Zugriffen sind lediglich die gesetzl.  Rentenversicherung, die Riesterrente, die Basisrente und die betriebl.  Altersvorsorge gesichert.
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newman

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Re: Regelinso +Fragen
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2007, 17:40:19 »

hallo,

egal was du für irgenwelche privaten lebensversicherungen oder vorsorgen du hast, der IV kann sie dir alle in die pfändbare masse nehmen, ging mir genauso :cry:wie das bei dem pkw ist, kann ich dir bei finanzierung nicht sagen, ich habe noch
einen offenen leasingvertrag gehabt, in den ist dann mein bekannter eingestiegen, wohlgemerkt für ein kleines geld.

grüsse newman
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paps

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Re: Regelinso +Fragen
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2007, 17:50:36 »

So nach meinem Kurzurlaub auch noch ein paar klärende Antworten.

zum PKW:
Der IV wird wohl nicht verwerten können, da die Sicherungsrechte  bei der Bank liegen. Ihr obliegt es, dieses zu nutzen.
Ich gehe jetzt davon aus, dass der PKW nicht zum Firmen(daher die MWSt)- sondern zum Privatvermögen der Ehefrau gehört.

Ein Dritter könnte nach Rücksprache mit der Bank (Abwicklung zum Restkreditbetrag) einen "neuen" Vertrag schließen und so die Eigentumsrechte am PKW erwerben.
Ihre Frau oder Sie könnten dann als Nutzer auftreten.


zur Versicherung:
Zwar wurde mit dem §851c ZPO Pfändungsschutz zum Erhalt einer gewissen Altersvorsorge neu eingefügt, die Verträge sind aber an bestimmte Kriterien gebunden.
In aller Regel entsprechen "Altverträge" nicht den Anforderungen.

Es bestünde die Möglichkeit der Freigabe des Vertrages gerade unter dem Gesichtspunkt der Altersvorsorge.
Ihre Frau müsste dann den fiktiven Rückkaufswert an die Masse zahlen.

zu Ihnen:
Wenn Sie in der WVP sind, können Sie selbstverständlich aus dem Pfändungsfreien Neuvermögen bilden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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